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ch bitte um Hilfe für einen Freund. er kann Urlaub nehmen er muß Ihn aber unbedingt bei seinem FALLMANGER anmelden Ihm stehen 3 Wochen im Jahr zu Bitte mal den Vertrag für die Maßnahme lesen bzw. den Maßnahmeträger fragen!
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misiu252
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 02.03.2007
Beiträge: 3
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Erstellt am 31.10.2007 - 08:16
Seine Frau ist kurz vor der Geburt des zweiten Kindes. Das erste Kind geht halbtags zur Kita. Er befindet sich z. Z. in einer Weiterbilungsmaßnahme.
Kann er nach der Geburt für ca. 7-10 Tage Urlaub beim JobCenter beantragen um zu Hause zu sein um die Betreuung des 2 Kindes zu sichern.
Im normalen Arbeitsleben kriegt man Urlaub.
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unregistriert
Erstellt am 31.10.2007 - 10:21
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 31.10.2007 - 13:06
Da steht drin, ob er Urlaub beansprchen kann. I.d.R. wird hier das Bundersurlaubsgesetz oder der Tarifvertrag, dem der Maßnahmeträger unterliegt, zugrunde gelegt.
Nur wenn sich auf diesem Weg keine Klärung erzielen lässt, sich an die ARGE wenden.
[Dieser Beitrag wurde am 31.10.2007 - 13:07 von Ottokar aktualisiert]
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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