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Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 22:00 | |
haste mal an einen schreiben an den Chef der Arge gedacht. Wegen April Widerspruch.
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 22:10 | |
ich werd dem herren nochmal auf dem schlips treten, wenn ich den bescheid über die erstaustattung bekommen habe. denn ich habe ihn schon drauf hingewiesen, das was meine fallmaangerin macht sozialbetrug ist.
wenn er nicht mit der bearbeiterin redet, bekommt er noch paar feine zeilen.
ausserdem muss ich da nochmal den ottokar bitten, mir paar zeilen zuschreiben. wegen der langen bearbeitungsfrist des widersrpuches von april, weil ihr ja gesagt habt das der widerspruch nach 3 monaten bearbeitet sein muss, das muss ja irgendwo stehen. darauf würde ich mich dann nochmal berufen.
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 22:20 | |
Hi Mondschein,
gehe mit Deiner Betribskostenabrechnung zu einer Verbraucherzentrale und laß diese überprüfen.
Die Werte die angegeben werden sind völlig irregulär.
Das Verhältnis von Heizung und Wassererwärmung ist völlig unverständlich und kann nicht stimmen!
Bei den reinen Heizkosten kommst Du auf ca. 26€ im Monat, normalerweise machen Wassererwärmungskosten davon 18% aus, in Deinem Falle ca. 5 €.
Die Wassererwärmungskosten die angegeben sind, machen fast 40€ im Monat aus.
Hier ist was faul.
Ich rieche BETRUG!
Weil die Wasserwärmungskosten von der ARGE NICHT übernommen werden, die Heizkosten aber ja, sehe ich große Betrugsmöglichkeit großen Stils. Wenn bei sämtlichen ALGII-Empfängern, bei dehnen die ARGEN die Miete und Nebenkosten überweisen, so gehandelt wird, werden bei JEDEM ALGII-Empfänger nicht die korrekten Kosten erstattet durch "verstecken" in Wassererwärmung, die die ARGE nicht bezahlen muß.
Bei allen Nachforderungen zahlt die ARGE Hunderte von € PRO PERSON weniger.
Die angegebenen Werte sind so völlig irregulär, das ein anderer Rückschluss nicht möglich ist.
Also ran, Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt usw.
Hier läuft ein gigantisches Ding gegen ALGII-Empfänger.
Arbeiten ARGE und Stadtwerke/Vermieter zusammen und teilen sich hundertausende von Gewinn?
Es ist nicht meine Art, in dieser Form zu schreiben.
Aber die Situation ist für mich eindeutig.
Gruß
Quinky
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Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 23:36 | |
Mondschein schrieb
ich werd dem herren nochmal auf dem schlips treten, wenn ich den bescheid über die erstaustattung bekommen habe. denn ich habe ihn schon drauf hingewiesen, das was meine fallmaangerin macht sozialbetrug ist.
wenn er nicht mit der bearbeiterin redet, bekommt er noch paar feine zeilen.
ausserdem muss ich da nochmal den ottokar bitten, mir paar zeilen zuschreiben. wegen der langen bearbeitungsfrist des widersrpuches von april, weil ihr ja gesagt habt das der widerspruch nach 3 monaten bearbeitet sein muss, das muss ja irgendwo stehen. darauf würde ich mich dann nochmal berufen.
| oki. schreib mal was draus würd. kann man lernen. Danke
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2007 - 12:38 | |
Hallo Mondschein,
generell ist es so, dass man zur Prüfung die Zahlen genau aufschlüsseln muss. Die Heizkosten und die Nebenkosten hat die ARGE zu zahlen, die Warmwasserkosten musst du selbst zahlen.
Außnahme bei den WW-Kosten ist, wenn der Mehrbedarf eine medizinische Ursache hat - so wie bei dir. Dann muss die ARGE den Mehrbedarf an WW-Kosten ebenfalls tragen.
Das was du als "heizkostenpauschalbetrag" bezeichnest, den du selber bezahlen musst, ist vermutlich der Anteil für die Warmwasserkosten an den Heizkosten.
In der alten Wohnung hast du 1615,48€ Betriebskosten für ein Jahr? Das erscheint mir für einen 1 Personen Haushalt geradezu gigantisch!
Wie groß war die Wohnung?
Auch wenn ich es nicht so krass sehe wie quinky, ist eine Überprüfung deiner Betriebskostenabrechnung hier dringend erforderlich, schließlich ist auch lt. Statistik fast jede 2. falsch.
Auch mir scheint der Betrag für Warmwasser absolut unverhältnismäßig! Deshalb meine Fragen nach den konkreten Zahlen.
Du kannst mit deiner Betriebskostenabrechnung zum Mieterverein gehen, es soll noch welche geben, die von ALG2-Empfängern kein Geld nehmen, oder einen Beratungskostenhilfeschein beim Amtsgericht holen und einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 16:01 | |
Hab Post von der ARGE bekommen, mein "Bewilligungsschein" ist da.
Und wie ich es befürchtet habe, oder besser gesagt schon wusste, kann ich gleich Widerspruch einlegen.
Das Arge Schreiben:
Datum 27.04.07
Abgestempelt am 22.11.07
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr ....
ist nach eingehender Prüfung der SGB II - Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für die LH Dresden und der der Agentur für Arbeit Dresden berechtigt, aus dem Möbellager nachfolgend aufgeführte Gegenstände im Rahmen
unabweisbarer Bedarf §23 Abs. 1
3 Lampen, 1 Stuhl, 1 Schlafsofa und 1 Tisch
Wir bitten diesem Anliegen, entsprechend Ihrer vorhandenen Möglichkeiten, nachzukommen und die Möbel an die im Betreff genannte Adresse zu liefern.
Dieser Berechtigungsschein verliert einen Monat ab dem Tag der Ausstellung seine Gültigkeit.
Mit frdl. Gruss
ARGE
- Ich hoffe es ist euch was aufgefallen, in dem Brief - der Antrag den ich gestellt habe ist vom 05.09.07 - also wem ist was aufgefallen??
- wieso wird mein Antrag nach §23 Abs. 3 einfach umgeändert nach §23 Abs. 1, das sehe ich nicht ein!!!!
- das heißt ich bekomme keine Waschmaschine, kein Fernseher und Gardinen, die ich aber beantragt habe. Steht nicht mal drin, warum ich die nicht bekomme!
- und keine 2 Stühle bekomme ich auch nicht, was eigentlich die Mitarbeiterin von der ARGE die meine Wohnung besichtigt hat, für angemessen hielt, da ich ja mal Besuch bekomme
- mein Antrag auf Übernahme der Malerkosten, wird nicht mal erwähnt
- des weitern hatte ich alles neu beantragt, mit 3 Kostenvoranschläge, das mit den Stühlen - Tisch und Lampe sehe ich ja noch ein, das ich das aus nem möbellager bekommen kann. Aber die Fallmanagerin weis das ich eine Hautkrankheit habe, das mir dadurch ein neuesSchlafsofa und Waschmaschine zusteht.
jetzt würde ich gerne wieder mal ein Widerspruch machen, außerdem was meint ihr sollte ich trotzdem den möbelschein einlösen. Ich würde es nicht machen, da ich ja ihr dann recht gebe.
Dann habe ich mir überlegt ob ich ein Disziplinarverfahren anstreben sollte, wegen Disgrimierung von Behinderten und Obdachlosen. - Was meint ihr dazu?? - Vielleicht könnt ihr mir ja auch bei diesem schreiben helfen.
Ich denke mal Wolf27 und Ottokar freuen sich schon drauf, mir zu helfen - denn das finde ich nun langsam nicht mehr lustig!!  
[Dieser Beitrag wurde am 26.11.2007 - 16:06 von Mondschein aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 18:26 | |
Widerspruch einlegen!
1. wird hier eine falsche Rechtsgrundlage genannt: §23 Abs. 1 SGB II, Erstausstattung ist aber §23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II,
2. über deinen Antrag wurde nur teilweise entschieden, über die restlichen nach §23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II beantragten Erstausstattungsgegenstände wurde nicht entschieden, das ist gemäß § 35 Abs. 1 SGB X klar rechtswidrig, über den Rest des Antrages muss gemäß diesem Paragraphen entschieden und ein Bescheid erlassen werden.
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 18:56 | |
Ottokar schrieb
Widerspruch einlegen!
1. wird hier eine falsche Rechtsgrundlage genannt: §23 Abs. 1 SGB II, Erstausstattung ist aber §23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II,
2. über deinen Antrag wurde nur teilweise entschieden, über die restlichen nach §23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II beantragten Erstausstattungsgegenstände wurde nicht entschieden, das ist gemäß § 35 Abs. 1 SGB X klar rechtswidrig, über den Rest des Antrages muss gemäß diesem Paragraphen entschieden und ein Bescheid erlassen werden.
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ist dir bei dem brief nix aufgefallen? Ich muss zu geben mir ist er auch erst nach dem 2 blick ins gesicht gefallen, der kleine übeltäter - denn eigentlich ist dieses schreiben wert los.
ich hoffe du siehst den fehler dann noch, währe nett wenn du mir dann beim widerspruch helfen könntest.
was hälst du von dem Mondschein schrieb
Dann habe ich mir überlegt ob ich ein Disziplinarverfahren anstreben sollte, wegen Disgrimierung von Behinderten und Obdachlosen. - Was meint ihr dazu?? - Vielleicht könnt ihr mir ja auch bei diesem schreiben helfen. |
Ich finde den bescheid eigentlich eine richtige frechheit.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 19:31 | |

Was heist abgestempelt? Meinst du auf dem Umschlag?
Dann noch bei den Gründen ergänzen:
- Bescheid ist Aufgrund falschen Bescheiddatums ungültig.
[Dieser Beitrag wurde am 26.11.2007 - 19:31 von Ottokar aktualisiert]
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 20:09 | |
richtig auf dem briefumschlag steht der 22.11.07 und auf dem brief selber 27.04.07 - also ist der brief wertlos wenn man es so nimmt.
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