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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2007 - 22:21 | |
hallo,
hatte heute besuch vom arge, sie haben meine wohnung besichtigt. also gardinen bekomme ich nicht, da vom vormieter noch rollos drann sind.
die prüfer haben auch gesagt, das ich die erstausstattung als dahrlehn bekomme, so steht es auf ihrem prüfbericht von der fallmanagerin (also hat sie das nicht geändert) - auch sie behaupten man muss 3 oder 4 jahre obdachlos sein, bevor man es als einmalleistung bekommt, aber gleichzeitig sagen sie. ich würde ja eh bloss ein möbelschein bekommen,für sozialmöbelhaus.
da überlege ich gerade, wieso ich dann das als dahrlehn zurück zahlen muss, wenn ich mit meinen dresden pass in ein sozialmöbellager gehe, bekomme ich ja die sachen umsonst.
da würde ich gerne wissen, ob das rechtens ist?
und wieso musste ich von jeden beantragten artikel 3 kostenvoranschläge bringen, was ja die fallmanagerin wollte, was sie aber letzen montag verneinte-das sie mir das nie gesagt hätte.
also irgendwie komme ich mir verarscht vor,denn das kann ich mir nicht vorstellen das, dass noch mit rechten dingen vor sich geht.
so wie ich meine bearbeiterin kenne, werde ich dann so in 14 tage mein bescheid bekommen.
so das war es in kürze zu meinem fall, ich hoffe ottokar und wolf können mir nochmals paar tipps geben, was ich machen kann.
denn langsam kotzt die mich an, und ich habe die schnautze voll. 
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 13:51 | |
also ist ja bisschen komisch , wieso der letzte beitrag wieder mal von mir nicht zu sehen ist, na da spam ich mal mit guten gewissen. damit ihr meinen letzten beitrag sehen könnt . is ja neckisch hier - grins - ich hoffe ottokar nimmt mir den spam nicht übel 
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 14:06 | |
Hallo Mondschein,
mir sträuben sich grad die Haare.
Mondschein schrieb
die prüfer haben auch gesagt, das ich die erstausstattung als dahrlehn bekomme, so steht es auf ihrem prüfbericht von der fallmanagerin (also hat sie das nicht geändert) - auch sie behaupten man muss 3 oder 4 jahre obdachlos sein, bevor man es als einmalleistung bekomm |
Behaupten und erzählen kann man viel, dadurch wird es weder richtig noch ist es Gesetz. Wie Ottokar und ich hier schon geschrieben haben: Erstausstattung ist keine KANN-Leistung, sondern muss bei Vorliegen des Bedarfs und Erfüllung der Kriterien erbracht werden.
Konntest du den Prübericht einsehen?
Mondschein schrieb
und wieso musste ich von jeden beantragten artikel 3 kostenvoranschläge bringen, was ja die fallmanagerin wollte, was sie aber letzen montag verneinte-das sie mir das nie gesagt hätte |
Wenn die Fallmanagerin bzw. die ARGE was von dir will, dann sollen sie dir das schriftlich geben. Du siehst ja, wohin das führt, wenn du dich auf mündliche Aussagen einlässt.
Im Moment stellt sich die Lage für mich so dar:
1. Bescheid für Erstausstattung abwarten
2. SOFORT Widerspruch einlegen, wenn da von Darlehen die Rede ist.
@Ottokar: Wie siehst du das???
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 14:49 | |
richtig das mit den widerspruch werde ich auf jedenfall machen, und dann werde ich am besten noch rein schreiben, das ich den widerspruch in 3 monaten geklärt haben will, denn mein widerspruch vom april is bis jetzt noch immer nicht bearbeitet. aber dafür haben sie die überzahlungsrückforderung erstmal auf eis gelegt.
nein den prüfbericht konnte ich nicht sehen, sie hat mir bloss vorgelesen stichpunktartig was drauf steht, und was sie einträgt. jetzt warte ich ab bis der bescheid kommt, denke mal in 14 tage werde ich ihn haben.
habe doch ein formular ausgefüllt, für den amtsarzt, was ich so für leiden habe, und das ich meine ärzte von der schweigepflicht entbinde. da habe ich meine fallmanagerin gestern geärgert - grins - die wollte das ich das zu ihr schicke, das habe ich aber nicht eingesehen, und habe das gleich zum med. dienst geschickt von der arge.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 16:03 | |
Zum Schreiben ARGE bezüglich Betriebskostenabrechnung:
- sind die 535,48€ die kompletten Heizkosten oder die Höhe der Nachforderung?
- wenn nur Nachforderung: wie hoch sind die kompletten HK ohne WW?
Zur Erstausstattung:
- hier ist § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II zuständig. Da steht nichts von Darlehen! Alle in § 23 SGB II genannten Leistungen sind als Einmalleistungen zu übernehmen, eine Übernahme als Darlehen ist rechtswidrig! Und erfüllt damit den Straftatbestand des Betruges, da du hier um eine dir zustehende Sozialleistung betrogen wirst.
Die Handlungsanweisung sagt dazu ebenfalls unmissverständlich: Die Leistungen nach § 23 Abs. 3 sind nicht in den Regelleistungen nach § 20 enthalten und werden als Beihilfe gewährt.
Sollte die Leistung als Darlehen gewährt werden: sofort Widerspruch und Feststellungsklage! Ev. auch Strafanzeige und -antrag wegen Betruges.
[Dieser Beitrag wurde am 15.11.2007 - 16:05 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 16:34 | |
Ottokar schrieb
Zum Schreiben ARGE bezüglich Betriebskostenabrechnung:
- sind die 535,48€ die kompletten Heizkosten oder die Höhe der Nachforderung?
- wenn nur Nachforderung: wie hoch sind die kompletten HK ohne WW?
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also die heizkosten sind aufgeteilt auf grundkosten 156,76 € und verbrauchskosten 168,56 €
Warmwasser grundkosten 56,53 € verbrauchskosten 350,09 €
macht gesamt 731,94 € davon habe ich vorrausgezahlt (warme betriebskosten) 540,00 euro, so das eine nachzahlung an warme betriebskosten von 191,94 euro währen.
dann habe ich kalte betriebskosten von 883,54 € da habe ich auch 540,00 € schon gezahlt, somit muss ich 343,54 € nachzahlen. (darin sind 366,47 € kalt wasser kosten enthalten)
so mit erstellen sie die betriebskosten so zusammen:
warme BK 191,94 €
kalte BK 343,54 €
Gesamt nachzahlung von 535,48 € Nachforderung der Gesamt Betriebskosten von 1.10.2005 bis 30.09.2006
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig aufgelistet, was du haben wolltest @Ottokar
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 17:37 | |
Das macht also:
- Heizkosten (156,76 € + 168,56 € =) 325,32€; wieviel davon hat die ARGE an Vorauszahlungen gezahlt (Nur HK ohne WW! 540€ ist incl. deinem Anteil WW? Oder der Betrag, den die ARGE gezahlt hat)?
- Warmwasser (56,53 € + 350,09 € =) 406,62€; WW ist aus dem regelsatz zu zahlen. Warum sind die WW Kosten höher als die HK?
- Nebenkosten 883,54 €; Arge hat gezahlt 540€???
Relevant sind hier die reinen Heizkosten, also ohne WW, und die Nebenkosten. Diese hat die ARGE komplett zu zahlen, solange sie dir kein unwirtschaftliches Verhalten nachweisen kann.
Deshalb noch folgende Frage: zahlst du deine Miete selbst? Und was zahlt die ARGE monatlich an Vorauszahlungen für NK und HK (ohne WW)?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 19:48 | |
also die Arge hat die komplette miete 310 € an den vermieter gezahlt, da waren 90 € betriebskosten dabei, ich selber musste noch ein heizkostenpauschalbetrag selber bezahlen, der wurde mir aber von der regelleistung abgezogen. somit wurden die 310 € komplett an den vermieter gezahlt.
die Gesamt Betriebskosten haben sich auf 1615,48 € belaufen, davon habe ich mit der Miete 1080,00 € betriebskosten vorrausbezahlt, also bleibt ein betrag von 535,48 € offen. von diesen 535,48 € hat die Arge 142,20 € bloss übernommen, mit der begründung:
Die Betriebskostenabrechnung für 2005/2006 in Höhe von 535,48 wird in angemessener Höhe von 142,20 im Rahmen des § 22 SGB II übernommen.
Ich fordere Sie auf, Ihren laufenden Verbrauch an Nebenkosten und Kosten für Heizung einzuschränken, da Sie im Wiederholungsfall mit einer Ablehnung bzw. nur der Übernahme der Kosten in angemessener Höhe durch die ARGE-SGB II-Arbeitsgemeinschaft Dresden rechnen müssen.
Diese einmalige Leistung wird in Höhe von 142,20 auf Ihr Konto überwiesen.
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen."
die haben nicht mal aufgeschlüsselt, was sie als zu teuer empfinden, einfach bloss geschrieben, wir übernehmen 142,20 € mehr nicht. Denn ich würde mal sagen die Heizkosten sind normal, bloss die Wasser kosten sind durch meine Krankheit zuhoch. ich leide an neurodermitis - muss deswegen alle 2 tage medizinsche ölbäder nehmen, deswegen sind die warmwasser bestimmt so hoch, ausserdem musste ich 2 mal die woche wäsche waschen. da meine bettwäsche durch meine krankheit blutig war.
jetzt bezahle ich 170 euro für die neue wohung, abgezogen werden 6,53 € heizkostenpauschale, die ich selber tragen muss. - die komplette miete 170 euro wird an den vermieter gezahlt von der Arge aus, ich bekomme dann rund 340 euro ausgezahlt an regelleistung. da ja bei mir die 6,53 € abgerechnet wird.
ich hoffe ich habe das verständlich erklärt jetzt.
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Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 21:30 | |
Frage. machst Du einen Widerspruch? und verlangst genaue Aufschlüsseöung?.
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 21:37 | |
Loewe schrieb
Frage. machst Du einen Widerspruch? und verlangst genaue Aufschlüsseöung?.
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Den widerspruch habe ich gestern per einwurfeinschreiben abgeschickt. Jetzt warte ich drauf wie sie reagiert, Denke mal das ich jetzt paar sehr lange monate warten darf, bis darüber mal endschieden wird. Sehe ja das meinem widerspruch vom april, der is ja immer noch nicht bearbeitet! Ich würde den höchstens noch ein nachtrag zu dem widerspruch schicken, wenn ottokar noch was einfällt, was man noch schreiben kann.
Ansonsten kommt jetzt als nächstes die bescheide, über die renovierungskosten und die erstausstattung. Da bereite ich mich ja auch schon sellig und moralisch drauf vor, ein wiederspruch geben die erstausstattung zuschreiben.
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