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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 08.11.2007 - 21:36 | |
sorry wenn ich jetzt spame - aber ich sehe meinen so eben erstellten beitrag nicht.
ist aber komisch, wenn ich diesen beitrag lösche, sehe ich den davor erstellten beitrag nicht  - ich hoffe ich bekomme jetzt keinen auf den deckel - wegen dem spam.
[Dieser Beitrag wurde am 08.11.2007 - 21:38 von Mondschein aktualisiert]
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Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2007 - 00:57 | |
schrieb
cherie schrieb
Aber mein lieber Peter ... bleiben Dir etwa die Argumente aus 
Liebe Grüße Cherie
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ne,muss bloss zur Arbeit... solltest Du auch mal probieren,tut ganz gut! Oder wie deine Grosseltern schon meinten: macht frei!!   
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gähn
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2007 - 09:31 | |
Mondschein schrieb
Meine Beiträge sind leider mittlerweile ziemlich durcheinander, auch durch die ständigen Störenfriede. Ich fasse mal kurz zusammen:
- erhalte seit 2005 Hartz IV
- im Januar 2005 wurde ich obdachlos - konnte nichts retten
- Kaution wurde für Mietschulden verbraucht
- für diese Wohnung muss noch die Heiz- und Nebenkostennachzahlung erfolgen
die Heizkosten wurden übrigens von Anfang an nicht voll übernommen - es wurde ein Pauschalbetrag von der Miete/KdU abgezogen - da würde mich mal interessieren, ob das rechtens ist mit der heizkostenpauschale, habe in einem anderen forum mal geschaut, da hätte mal ein gericht enschieden das solche abzüge nicht gibt.
- habe Antrag gestellt und einen Bescheid erhalten, dass nur ein Teil der Kosten von der ARGE übernommen wird - als Begründung nennen sie unwirtschaftliches Heizen - ich müsste also über 400,00 EUR aus eigener Tasche bezahlen!
Der Bescheid lautet:
Die Betriebskostenabrechnung für 2005/2006 in Höhe von 535,48 wird wird in angemessener Höhe von 142,20 im Rahmen des § 22 SGB II übernommen.
Ich fordere Sie auf, Ihren laufenden Verbrauch an Nebenkosten und Kosten für Heizung einzuschränken, da Sie im Wiederholungsfall mit einer Ablehnung bzw. nur der Übernahme der Kosten in angemessener Höhe durch die ARGE-SGB II-Arbeitsgemeinschaft Dresden rechnen müssen.
Diese einmalige Leistung wird in Höhe von 142,20 auf Ihr Konto überwiesen.
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen."
Gegen diesen Bescheid möchte ich Widerspruch einlegen!
- ab 01.11.07 kann ich bei meinem alten Vermieter in eine neue Wohnung einziehen
hier wird mir wieder ein Teil von den Heizkosten nicht bezahlt - und zwar in höhe von 6,50 Euro als Pauschalbetrag abgezogen.
- in dem Bescheid für die Heiz- und Nebenkosten der alten Wohnung, hat die SB mich aufgefordert, meine Kosten zu senken; aber bis jetzt hatte ich ja noch keine
- habe Antrag auf Erstausstattung gestellt - auf Bescheid warte ich noch
habe inzwischen eine Mail erhalten, dass die SB den Antrag noch nicht bearbeiten kann, weil sie den Grund für meine Obdachlosigkeit nicht kennt
Ich hoffe jetzt sehen wieder alle durch, und Ottokar kann mir vielleicht helfen.
Bedanke mich nohmal bei Wolf27 der mit geholfen hat bei dem zusammen fassen meiner Probleme.
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guten tag lieber ottokar und ihr anderen user, vielleicht könnt mir mal helfen bei dem widerspruch, denn den würde ich gerne die tage abschicken, weis aber noch nicht wie ich den schreiben soll. bedanke mich bereits ganz lieb bei euch, für die hilfe.
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Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2007 - 16:43 | |
ich würde es so schreiben.
Das ich die 400 Euro aus eigener Tasche nicht zahlen kann.
Das man noch so sparen kann, aber gegen Preis erhöhungen nichts machen kann.
Hoffe ja das ich Dir helfen konnte.
PS: langsam hab ich das Gefühl das sich die Argen aus ihrer Verantwortung stehlen wollen.
[Dieser Beitrag wurde am 12.11.2007 - 16:48 von Loewe aktualisiert]
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2007 - 22:14 | |
na ja so in etwa würde ich das auch schreiben, aber ich würde noch mit § und vielleicht ein urteil begründen. - will da lieber auf nummer sicher gehen. denn langsam habe ich den verdacht, das meine fallmanagerin, nur ein grund sucht.
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Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 04:07 | |
Mondschein schrieb
na ja so in etwa würde ich das auch schreiben, aber ich würde noch mit § und vielleicht ein urteil begründen. - will da lieber auf nummer sicher gehen. denn langsam habe ich den verdacht, das meine fallmanagerin, nur ein grund sucht.
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Tja das tut mir echt leid, mit Paragraphen kann ich nicht dienen.
Aber was ist angemessen?. Haben sie die Wohnung, wo Du wohnst, als angemessen genehmigt?. Dann können sie doch einfach nicht sagen, wir übernehmen die Heizkosten nicht. Wo sie doch selber wissen das die Kosten gestiegen sind.
Ich nehme mal an. das es denen selber zu teuer würd allgemein. das sie ausflüchte suchen. Und sie die Hartz 4 Empfänger unter Druck zu setzen.
Weiß Wolf oder Ottokar kein rat?.
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Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 10:25 | |
Wolf hat mir in soweit geholfen, das er meine probleme mal zusammen gefasst hat, für ottokar und die anderen hier.
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Loewe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 12.10.2007 Beiträge: 362 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 18:21 | |
nur mal nebenbei, sind die heizkosten um 31 Prozent gestiegen.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 19:58 | |
1. Ist der Pauschbetrag 18% der Heizkosten? Dann handelt es sich bei dieser Summe um die Kosten für die Wamwasserbereitung, die aus der Regelleistung zu zahlen sind.
2. Der Grund für deine Obdachlosigkeit ist für eine Entscheidung nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II vollkommen unrelevant! Dieser Grund spielt dabei überhaupt keine Rolle! Das SGB II sieht hier keinerlei Ermessensspielraum vor, für den die Kenntnis oder Unkenntnis dieses Grundes relevant wäre.
3. Wie wurde der Vorwurf des unwirtschaftlichen Heizens begründet? Behaupten kann man viel! Aber in diesem Fall muss die ARGE den Nachweis führen! Kann sie dir unwirtschaftliches Heizen nicht nachweisen, muss sie die kompletten Kosten tragen!
===== Beispiel für einen Widerspruch =====
Absender
Anschrift
Widerspruch zu ihrem Bescheid vom ...
BG-Nummer:
Werte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich fristgemäß ihrem o.g. Ablehnungsbescheid, da der darin genannte Grund vollkommen unbewiesen geblieben und damit eine reine Behauptung ist, womit ihr Bescheid nicht die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 SGB X erfüllt und somit keinen rechtlichen Bestand hat.
Am ... habe ich ihnen meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr ... in Kopie übersendet und die Übernahme der Betriebskostennachzahlung beantragt.
Lt. ständiger Rechtsprechung des BSG und BVerwG ist für die Angemessenheit nicht die Betrachtung einzelner Angemessenheitskriterien, sondern die summarische Betrachtung der Gesamtkosten ausschlaggebend.
Da die Heiz- und Nebenkosten angemessen sind, sind sie gemäß § 22 SGB II auch komplett zu übernehmen.
Unabhängig davon sagt die aktuelle Rechtsprechung, dass Heiz- und Nebenkosten sowie deren Nachzahlung immer in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Ausnahme ist allein, wenn der Bedürftige diese Kosten durch verschwenderisches Verhalten verursacht hat. U.a. Landessozialgericht Bayern, Beschluss vom 30.04.2007, Aktenzeichen: L 7 B 59/07 AS PKH.
Den Vorwurf des unwirtschaftlichen Heizens haben sie jedoch in keiner Weise begründet. Damit ist dieser Vorwurf rechtlich haltlos.
Ich fordere sie deshalb auf, die Nachzahlung in Höhe von ... komplett zu übernehmen.
Sollten sie dies erneut verweigern, werde ich meine Rechte auf dem Klageweg durchsetzen.
Nachteile, Zinsforderungen oder andere Schäden, die mir durch ihre rechtswidrigen und falschen Entscheidungen entstehen, werde ich gemäß BGB Schadenersatz fordern und falls erforderlich einklagen.
Sollte sich herausstellen, dass sie mir die Leistung wider besserem Wissen, also vorsätzlich, verweigert haben, behalte ich mir diesbezüglich Strafanzeige und -antrag wegen Nötigung und Betruges vor.
Zur Zeit verweigern sie außerdem rechtswidrig die Bearbeitung meines Antrages vom ... auf Erstausstattung gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II.
Als Begründung haben sie angegeben, dass ihnen zur Bearbeitung der Grund für meine ehemalige Obdachlosigkeit bekannt sein müsse. Dies ist jedoch für die Bewilligung dieser Leistung vollkommen unrelevant, da das SGB II hier diesbezüglich eine solche Voraussetzung nicht fordert und auch keinen Ermessensspielraum zulässt.
Wichtig ist hier nur, dass der Sachverhalt gegeben ist und falls erforderliche per "Hausbesuch" überprüft werden kann. Davon haben sie jedoch bislang keinen Gebrauch gemacht. Ich muss also davon ausgehen, dass sie mir auch diese Leistung vorsätzlich verweigern wollen und hier deshalb Gründe konstruieren, die jeder rechtlichen Grundlage entbeeren.
Falls erforderlich, werde ich auch hier die bereits genannten rechtlichen Schritte unternehmen.
Unterschrift
===== Ende =====
Bei dem Satz mit der Anzeige wegen Nötigung musst du entscheiden, ob du diesen verwenden willst. Es kommt darauf an, wie festgefahren die Situation ist.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Mondschein  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 23.10.2007 Beiträge: 63 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 20:46 | |
Ottokar schrieb
3. Wie wurde der Vorwurf des unwirtschaftlichen Heizens begründet? Behaupten kann man viel! Aber in diesem Fall muss die ARGE den Nachweis führen! Kann sie dir unwirtschaftliches Heizen nicht nachweisen, muss sie die kompletten Kosten tragen!
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Das is der Bescheid, zu deiner frage, mehr stand nicht drinn:
Die Betriebskostenabrechnung für 2005/2006 in Höhe von 535,48 wird wird in angemessener Höhe von 142,20 im Rahmen des § 22 SGB II übernommen.
Ich fordere Sie auf, Ihren laufenden Verbrauch an Nebenkosten und Kosten für Heizung einzuschränken, da Sie im Wiederholungsfall mit einer Ablehnung bzw. nur der Übernahme der Kosten in angemessener Höhe durch die ARGE-SGB II-Arbeitsgemeinschaft Dresden rechnen müssen.
Diese einmalige Leistung wird in Höhe von 142,20 auf Ihr Konto überwiesen.
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen."
mehr steht dort nicht drinn.
aber ich danke dir schon mal für den Widerspruchstext, werde mir ihn dann raus kopieren. ich sag mal so, ich uns die fallmanagerin können uns gegenseitig nicht leiden.
ich denke mal das sagt alles, wie festgefahren die situation ist, oder!
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