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Tanja07 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 26.03.2008 - 19:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich bin völlig neu hier reingestolpert, weil ich einfach nicht mehr weiterweiss - und hoffe, irgendeinen Tip zu bekommen.

Ich beziehe seit ca. 9 Monaten Hartz 4 - und bin (aus eigener Dummheit und Schusseligkeit - *fingerheb* nicht aus Hinterlist) natürlich voll in die Falle getappt und hatte damals ein Sparkonto nicht angegeben.

Dieses Konto läuft auf den Namen meiner Tochter (wurde vor Jahren mal von ihren Grosseltern "für ihre Zukunft" angelegt) und und es befinden sich mittlerweile rund 7750 Euro drauf. Dieses Geld ist als Festgeld noch ein Jahr angelegt. Ich weiss, dass diese Summe weit über dem ihr zustehenden Freibetrag (3850.-?!)liegt.

Nur: Ich habe sonst weiter keinerlei Guthaben... ausser einem Girokonto mit roundabot 1500 Euro - nutze also sowas wie einen Vermögensfreibetrag überhaupt nicht aus. Da wir zusammen ja nun eine Bedarfsgemeinschaft bilden - und ich als Alleinerziehende ja auch alleinig für sie aufkomme - gibt es da nicht irgendeine Möglichkeit das gegeneinander aufzurechnen, zu verschieben, gemeinschaftlich zu berechnen... was weiss ich - ich kann dem Kind doch nicht sein Geld von Oma und Opa wegnehmen




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 27.03.2008 - 18:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht.
Der Freibetrag deines Kindes und deiner können nicht zusammengerechnet werden.

In Abhängigkeit deines Alters hast du ja noch einen Freibetragsanteil übrig.
Wäre der, den Freibetrag deiner Tochter übersteigende, Betrag nicht ihr sondern dein Geld, könntest du es ganz einfach auf dein Konto überweisen oder ein Sparbuch für dich dafür einrichten und so deinen Freibetrag ausnutzen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Trinity ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 92
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...   Erstellt am 29.03.2008 - 02:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


*nachrechnen* 9 Monate x ca. 48 Euro Ansparbetrag im Regelsatz plus prozentualer Ansparbetrag im Regelsatz der Tochter = ...

nachzulesen hier auf PDF-Seite 17 ("alter Regelsatz" von 345 Euro, jetzt 347 Euro):
http://essen.verdi.de/erwerbslose/data/ … leistungen


Ich glaub fast, Deine Ansparpauschale läuft doch auch auf dieses Konto, oder????
Bei alter Regelsatzhöhe von 345 Euro waren es 48 Euro pro Monat, die als Ansparpauschale im Regelsatz enthalten sind - enthalten sein sollen ... und der Deiner Tochter (wie alt, da prozentual mehr, wenn 278 Euro Sozialgeldsatz statt 208 Euro) zählt natürlich dazu!

Also mein Ansparbetrag geht auch auf das Sparbuch meiner Kids, weil ich sonst keine Möglichkeit - außer "unter's Kopfkissen legen" - habe (wozu ich übrigens nur jedem raten kann) - jajaja, ich mach's auch selbst ab jetzt so mit der Ansparpauschale, versprochen!

Mir ist bewusst, dass zu gegebenem Zeitpunkt Durchsetzungs- und Überzeugungsfähigkeit angezeigt sind, aber ...

Ich weiß nicht mal, ob der "Überweiser" auf dem Sparbuch-Beleg steht, werde aber mal nachschauen, weil wohl nicht unwichtig. Naja, es bin ja ich... *pfeif*


Gruß
Trinity

[Dieser Beitrag wurde am 29.03.2008 - 02:38 von Trinity aktualisiert]





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