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Tommi  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.08.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 27.08.2008 - 22:48 | |
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem...
mein Herd ist schon seit längerer Zeit kaputt gegangen und ich wollte mal nachfragen wie (und überhaupt ob)ich einen neuen (gebrauchten) beantragen kann.
Das gleiche ist mit einem Kleiderschrank (den ich noch nie hatte).
Ich machs mir immer echt schwer mit den Anträgen,wäre echt schön wenn ihr mir helfen könntet...

Signatur Hartz muß weg!!! |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 01:20 | |
Hallo Tommi,
das sind 2 verschiedene "Baustellen", daher mußt du zwei Anträge stellen.
1. Herd ist kaputt: Antrag auf Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf stellen
Hier liegt ein sogenannter "von der Regelleistung umfasster unabweisbarer Bedarf vor". Erklärung: Ein Bedarf ist unabweisbar, wenn er weder voraussehbar noch abwendbar war, z.B. defekter Herd.
Kann der Betroffene den Bedarf weder durch Ansparung, noch auf andere Weise decken, hat der Leistungsträger ein Darlehen zu gewähren, welches in Höhe von bis zu 10 % der Summe aller BG-Regelleistungen monatlich aufzurechnen ist (§ 23 SGB II).
2. kein Schrank: Antrag auf Erstausstattung stellen
Hierbei handelt es nicht um ein Darlehen, da du bisher keinen Schrank hattest! Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug und hier insbesondere den "Hinweis 6" beachten.
Falls noch Fragen offen sind, schreib sie hier rein.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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