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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 16:57 | |
Einmalige Einnahmen müssen auf einen angemessenen Zeitraum verteilt werden, d.h. du würdest z.B. 12 Monate lang 500€ weniger erhalten. Das bringt dich aber auch nicht wirklich weiter.
Da du diese aus der Forderung der Bank resultierende Hilfebedürftigkeit von 4200€ nicht selbst verschuldet hast, muss das Amt hier von einem Härtefall ausgehen (§ 23 Abs. 5 SGB II) und dir ALG II vorübergehend als Darlehen bis zur Höhe des nicht mehr verwertbaren Betrages deiner Abfindung gewähren.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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ilgatto  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.01.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 28.01.2008 - 10:39 | |
ok
und wie hoch werden dann die raten für dieses darlehn?
ich dachte von harz 4 kann man nichts mehr abziehen ist doch irgendwie sowieso schon viel zu wenig zum leben.
sei mal nicht sauer ich bin einfach verzweifelt weil das alles so ungerecht ist, ich bin 38 hier in berlin hat die arbeitslosen quote nicht wirklich abgenommen und nun giebts halt einfach noch eine mehr, die keine chance mehr hat.
ach ja kik hätte mich genommen aber das mach ich aus überzeugung nicht die sind krank
vielen dank ottokar du warst mir echt ne große hilfe ein ganz dickes lob für dich und deine leute
lg tanja
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 15:21 | |
Ich glaube, du hast da was falsch verstanden.
Wenn du ALG II als Darlehen erhälst, musst du es zurückzahlen, sobald du wieder über Einkommen verfügst - nicht während des ALG II Bezuges. Die Höhe der Raten richtet sich dann nach der Höhe deines Einkommens.
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ilgatto  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.01.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 22:06 | |
rückwirkend zum 1.1.2008 werden mir jetzt die leistungen gestrichen und ich bin aus harz vier raus, habe den bescheid gestern bekommen. leider kein darlehn und auch keine miete für märz werd jetzt erstmal wiederspruch einlegen weis aber nicht so genau wie ich den formulieren sollich könnte ja nen neuantrag stellen wenn ich der meinung bin das ich geld benötige steht im bescheid auch noch drin nett ne.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.02.2008 - 14:12 | |
Grundsätzlich wäre die Begründung, dass das Einkommen nicht verfügbar ist. Damit muss ALG II gemäß § 23 Abs. 1 SGB II als Darlehen bewilligt werden.
Falls du bei der Formulierung Hilfe willst, musst du mal die Begründung des Aufhebungsbescheides hier reinschreiben.
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ilgatto  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.01.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 10.02.2008 - 20:14 | |
die entscheidung beruht auf §7 abs. 1, §8 und §9 abs.1 sgb 2 und §48 abs. 1 satz 2 sgb 10, in verbindung mit §40 abs.1 sgb 2 und §330 abs.3 sgb 3
ich hab die paragrafen ja auch gelesen aber bin nicht schlau daraus geworden und hab keine ahnung auf was ich mich da jetzt berufen soll.
ich hab alle unterlagen rangeschaft und die wissen genau das ich kein geld mehr habe.
währe toll wenn du mir wieterhelfen könntest wiederspruch mußte ich bis jetzt noch nie einlegen und in so ner klemme hab ich bis jetzt auch noch nie gesteckt.
vielen dank für deine antwort 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 11.02.2008 - 11:04 | |
Die Paragraphen stehen dort doch nicht allein drin?
Es geht um die genaue Begründung, was dir vorgeworfen wird und warum du deshalb sanktioniert wirst.
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ilgatto  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.01.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 11.02.2008 - 12:33 | |
wegfall der hilfebedürftigkeit
die paragrafen sollen das nur untermauern denke ich
für februar ist das ja ok hat die sb mir ja schon gesagt aber warum die mich jetzt ganz plat machen ist mir nicht klar dafür hab ich doch alle papiere rangebracht gruß tanja
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 11.02.2008 - 13:12 | |
In Bezug auf das einmalige Einkommen?
Keine Berechnung dabei? Das wäre schon mal rechtswidrig, weil eine hinreichende Begründung fehlt.
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ilgatto  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.01.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 11.02.2008 - 22:02 | |
ne eine berechnung ist nicht dabei wie gesagt nur der text plus paragrafen die mich total fertig machen ich hab heute einen wiederspruch abgegeben aber ich denke der ist nicht gut ich war mir einfach nicht sicher was ich da rein schreien soll ich weiß auch nicht mehr was ich jetzt noch machen soll fühle mich total hilflos.
is ja auch nett das ich wieder harz 4 beantragen kann wenn ich denke ich brauche es wieder klasse sache dauert bestimmt wieder zwei monate und meine vermieterin freut sich und mein kläglicher dispo ist dann auch wieder platt. gruß tanja
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