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Ottokar ...
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...   Erstellt am 25.07.2008 - 14:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sorry, ich steige durch deinen Zahlenwirrwar nicht durch. Du nennst einfach Zahlen ohne jeden Bezug. Woher soll ich wissen, wofür die sind oder wozu die gehören? So kann ich nur raten.
Beantworte doch einfach meine 2 Fragen:

Wie viel Nebenkostenvorauszahlung hat die ARGE erbracht? Die in der Betriebskostenabrechnung angegebenen 1848€?
Wie viele Personen (5?) in welchem Alter (bis 14, 3 Kinder???;ab 15, 1 Kind ???; ab 25, du) gehörten 2006 zu eurer BG?


===

Im Weiteren gehe ich mal davon aus, dass meine Raterei oben korrekt war.


Tatsächliche Nebenkosten lt. Abrechnung: 1818 euro
Eingezahlte Nebenkosten lt. Abrechnung: 1848 euro
= 30 Euro Guthaben,
Da die ARGE die NK komplett bezahlt hat und dies im ganzen Jahr 2006, steht der ARGE diese Erstattung voll zu.


Tatsächliche Heizkosten lt. Abrechnung: 956,51
Eingezahlte Heizkosten lt. Abrechnung: 852,00
= 104,51€ Nachzahlung

In den Heizkosten sind die Warmwasserbereitung enthalten, weshalb:
Heizkostenvorauszahlung der ARGE: 595,38 Euro

Im Jahr 2006 bestand die BG aus 5 Personen. Daraus ergeben sich folgende Warmwasseranteile im Regelsatz für 2006 (Eckregelsatz 345€, alte Bundesländer):
3 Kinder bis 14 Jahren: 3x 12x 3,73€ = 134,28€
1 Kind ab 15 Jahren: 12x 4,98€ = 59,76€
du: 12x 6,22€ = 74,64€

Gesamt = 268,68€


Heizkosten lt. Abrechnung: 956,51€
abzgl. Warmwasseranteile der Mitglieder der BG in 2006: -179,16€
vom Leistungsträger demnach als Heizkosten zu zahlen = 687,83€
vom Leistungsträger tatsächlich gezahlte Heizkosten: -595,38€
Rest = 92,45€

Der Leistungsträger hat also eine Heizkostennachzahlung in Höhe von 92,45€ zu tragen. Abzgl. der Nebenkostenerstattung von 30€ muss der Leistungsträger also noch (92,45€ - 30€ =) 62,45€ zahlen.


===

Sind die o.g. Zahlen, insbesondere die von deiner ARGE tatsächlich gezahlten Heizkosten korrekt? Bitte prüfen!

[Dieser Beitrag wurde am 25.07.2008 - 16:12 von Ottokar aktualisiert]





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Hexe ...
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...   Erstellt am 25.07.2008 - 15:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hi Ottokar,
es ist auch schwierig da durchzusteigen.Ich habe 2006 eine KM von 412,49 Euro
Betriebskosten 154,00 Euro
Heizkosten 71,00 Euro
Soweit alles richtig wie du geschrieben hast,aber die Kids nochmal x 3 oder ?
Gesamtmiete 637,49 Euro
Anerkannt hat die Arge 625,10 Euro
das heißt sie haben nur 12,39 statt 22,39 Euro WW rausgerechnet
Ab Nov 2006 haben sie 5 Personen a 7 Euro = 35 Euro WW rausgerechnet.

3 Kinder unter 14:1 Kind 3,73x 12=44,76x3= 134,28
1 Kind über 14:1 KInd 4,98x 12=59,76
Mama 6,22x 12=74,64

Gesamt 268,68 Euro WWA
Ich hoffe ich bekomme es jetzt hin.Die Arge hat zu wenig abgezogen 2006.Der WWA wurde aber nach der Heizkostenverordnung §9 Abs 2 mit 342,37 Euro
auf der Heizkostenabr.ausgewiesen.Ich möchte darauf hinaus das dies nicht die tatsäcchlichen WWK sind,weil sie falsch errechnet wurden.

Ich hoffe du steigst da jetzt besser durch.
Sorry,sorry,sorry.....

[Dieser Beitrag wurde am 25.07.2008 - 16:47 von Hexe aktualisiert]





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Gruss Hexe

Ottokar ...
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...   Erstellt am 25.07.2008 - 16:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hexe schrieb

    Soweit alles richtig wie du geschrieben hast,aber die Kids nochmal x 3 oder ?

Jawoll - korrigiert.

Ist jetzt alles korrekt?
Bitte erkläre mir noch mal, ob das Amt Aufgrund dieser Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung geleistet hat, und wenn ja: in welcher Höhe.
Oder ob die nichts gezahlt haben.
Oder sogar was zurück gefordert haben, und wenn ja: in welcher Höhe.




Hexe schrieb

    Ich möchte darauf hinaus das dies nicht die tatsäcchlichen WWK sind,weil sie falsch errechnet wurden.

Lt. Beschluss des BSG vom 27.02.2008, Az. B 14/11b AS 15/07 R, darf der Leistungsträger von den Heizkosten, die der Vermieter abrechnet, nur den im Regelsatz enthaltenen Betrag für Warmwasserkosten abziehen, sofern letzterer in den Heizkosten enthalten ist. Eine, wie auch immer geartete, andere Berechnung ist rechtswidrig, insbesondere die nach § 9 Heizkostenverordnung. Dabei ist es vollkommen unerheblich, wer diese rechnerische Herleitung vornimmt: ob der Leistungsträger oder die Abrechnungsfirma des Vermieters.
Nur wenn der tatsächliche Heizkostenbedarf für Warmwasser messtechnisch erfasst wird, was in Deutschland vollkommen unüblich ist, dürfen die so nachgewiesenen tatsächlichen Warmwasserkosten angesetzt werden. Soweit das BSG im o.g. Beschluss.





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...   Erstellt am 25.07.2008 - 16:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hi Ottokar,
das Amt hat nichts gefordert und auch nichts gezahlt.
In den 956,51 Euro sind 18,76,Euro Umlagenausfallwagnis enthalten...was auch immer das ist.Das heißt 956,51-18,76= 937,75 und da hat man WW mit 342,37 errechnet und so kommt man auf Heizkosten von 595,38 Euro.Die Arge sagt das ist richtig so.Ich glaube das nicht.

[Dieser Beitrag wurde am 25.07.2008 - 17:09 von Hexe aktualisiert]





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...   Erstellt am 27.07.2008 - 12:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Umlagenausfallwagnis: http://www.software24.com/index.php/ser … fallwagnis

Diese muss das Amt also auch bezahlen.
OK, wenn die Zahlen so korrekt sind, kann es ja weiter gehen.





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...   Erstellt am 27.07.2008 - 17:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Ottokar,
in den Warmwasserk.von 342,37 sind 117,99 Euro Grundkoten enthalten.Verbrauchskosten sind somit 224,38 Euro.Die haben mir natürlich 2006 zu wenig abgezogen an WWK,aber das ist nicht die Begründung das sie die Nachzahlung nicht übernehmen,sondern das die WWK.genau errechnet wurden und das stimmt meines erachtens nicht,hast du mir ja bestätigt.(Heizk § 9 Abs 2).
Gezahlt habe ich 10 x12,39 = 123,90 + Nov 35 E + Dez 35 Euro = 193,90 Euro.


Gruss Hexe

[Dieser Beitrag wurde am 27.07.2008 - 17:47 von Hexe aktualisiert]





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...   Erstellt am 28.07.2008 - 18:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Ottokar,

ich hoffe du steigst da jetzt durch,da Widerspruch nicht mehr geht,hatte ich gedacht einen Überprüfungsantrag unu gleichzeitig ne Feststellungsklage einzureichen.
Macht das Sinn?Wenn ja ,wie schreibe ich die Klage ?Zahlen sind jetzt alle Korrekt.Siehe oben.....

Vielen Dank





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Moment:
- du hattest Antrag gestellt: wann?
- dann einen Ablehnungbescheid erhalten, Datum desselben?
- dann einen Widerspruch eingelegt, Datum desselben?
- dann Widerspruchsbescheid (Anlehnung deines Widerspruches) erhalten, Datum desselben?

Daten kannst du mir auch per PM senden.

Das nächste wäre dann Klage. Ein Überprüfungsantrag bringt hier gar nichts.





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...   Erstellt am 28.07.2008 - 19:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Ottokar,
PM habe keinen Plan........
Am 7.5.08 eingereicht am 14.5.08 abgelehnt mit der Begründung gemäß §22 Abs.1 SGB 2knnen bei der laufenden Hilfe lediglich die angemessenen Kosten für Unterk.und Heizung berücksichtigt werden. Die KdU betragen bei 5 Personen maximal 670 `Euro (ist mit Betriebskosten) und diwe Heizkosten bei Wohnraum mit Gasheizung maximal 83,98 Euro.Eine Ubernahme der Nachforderung kommt nicht in betracht,da die anerkannten Heizkosten bereits höhersind als die tatsächlichen Heizk. Es handelt sich demnach um die Nachforderung Für WWK .Diese sind bereits mit den Regelleistungen abgegolten.Eine individuelle Berechnung kann nicht erfolgen.


Widerspruch am 26.5.08 eingereicht abgelehnt am 21.7.08
Mit der Begründung: Im vorliegenden Fall erfolgte die Heiz-Betriebsk.Abr. 2006 auf Grundlage der tatsächlichen Kosten.Die Tatsächlichen Betriebsk. in Höhe von 1818,56 Lt Abrechnung lagen unter den anerkannten Betriebsk. in Höhe von 1848 Euro. Die tatsächlichen Heizk. ohne Warmw. betrugen 595,38 Lt Abrechnung.Diesen Betrag waren die anerkannten Heizk.
(ohne WArmw-Abzug)in höhe von 660,10 Euro gegenüber zu stellen.Danach waren die anerkannten Kosten beriets höher als die tatsächlichen Heizk.,so das eine Nachzahlung nicht in Betracht kommt.Ein pauschaler Warmwasser-Abzug erfolgte hier nicht,da die WWK gesondert in tatsächlicher Höhe ausgewiesen wurden.Nach alledem ist die Entscheidung der xxxxxxxxx in der Fassung vom 14.5.08 nicht zu beanstanden,so dass der Widerspruch zurückzuweisen ist.
Ich hoffe es geht auch so ......

Danke







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[Dieser Beitrag wurde am 28.07.2008 - 20:42 von Hexe aktualisiert]





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...   Erstellt am 29.07.2008 - 12:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hi Ottokar,
keine Ahnung von Scannen.Hoffe es geht mit dem was ich obengeschrieben habe.Unter punkt 4 meiner Abrechnung steht:Berechnung der Energiemenge für Warmwasser: Nach den Bestimmungen der Heizk.....§9
usw.Die Ablehnung von der Arge habe ich dir oben reingeschrieben.




Danke





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