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Hexe ...
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...   Erstellt am 21.05.2008 - 15:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Ottokar,
Betriebsk.eingereicht...abgelehnt!
2007
Tatsächliche Betriebk. 1818euro
Eingezahlte Betriebsk. 1848euo Guthaben29,44
Tatsächliche Heizk. 956,51
Eingezahlte Heizk. 852,00
5 Pers.Wohnungsgr. 80,64 Quadratm.
Kaltmiete 412,49
Betriebsk. 154,00
Heizk. 71,00

Zustehen würden uns laut Arge 95 Quadratm:
670euro inklusive Betriebs.
Begründung der Arge
Gemäß §22 Abs.1 SGB 2 können bei der laufenden Hilfe lediglich die angemessenen Kosten für Kdu u,Heizung berücksichtigt werden:
5 Pers:670euro mit Btriebsk. Gasheizung 83,98 eu
Tatsächliche Heizk.lt Arge 595,38und Abrechnung
anerkannte Heizk. 660,10 euro
Guthaben 64,72 EURO

Die meinen es handelt sich um eine Nachzahlung für Warmwasserkosten.Die werden mit 7euro von Regelsatz
abgezogen.Verstehe ich nicht.Ich habe 956,51 euro Heizkosten.

[Dieser Beitrag wurde am 25.07.2008 - 02:32 von Hexe aktualisiert]





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Man muss nicht alles wissen,aber man muss wissen,
wo man die informationen bekommt die man braucht

Gruss Hexe

Wolf27 ...
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...   Erstellt am 22.05.2008 - 02:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hexe schrieb
    Begründung der Arge
    Gemäß §22 Abs.1 SGB 2 können bei der laufenden Hilfe lediglich die angemessenen Kosten für Kdu u,Heizung berücksichtigt werden

So lautet der korrekte Text des § 22 Abs. 1 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung:

(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

Solange die ARGE euch keine Verschwendung beweisen kann (heizen bei offenem Fenster etc.), muss sie die tatsächlichen Kosten übernehmen!

Frage: Wie erhaltet ihr euer Warmwasser? Durchlauferhitzer, Heizung, Boiler? Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, können wir dir sagen, ob die ARGE das richtig berechnet hat.

Du hast noch einen 2. Thread eröffnet "Heizkosten u.Betriebskosten 2005". Handelt es sich hier um zwei verschiedene Abrechnungen? Da du hier z. B. schreibst Kaltmiete 412,49 , im anderen Thread jedoch Kaltmiete 421,49, bin ich nicht sicher, ob dies nur ein Zahlendreher ist. Bitte überprüf das mal. Falls es sich nur um eine Abrechnung handelt, wäre es sinnvoller, die Daten hier reinzukopieren, um den Überblick zu behalten.

@ Ottokar: Die Rechnerei lege ich mal in deine Hände.

LG Wolf


[Dieser Beitrag wurde am 22.05.2008 - 02:37 von Wolf27 aktualisiert]





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Hexe ...
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...   Erstellt am 22.05.2008 - 13:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Wolf,
2005 ist ein Zahlen dreher. 412,49 KM

Heizk. 2006 erhalten 2007
Ich glaube zu wissen was die wollen.
Also meine gesamten Heizkosten belaufen sich auf
956,51
davon sind lt. Abrechnung 595,38 E Heizk.
342,37 Warmw
Heizk.werden in höhe von 660,10 euro übern.
Heizk.könnte ich noch 64,72 E verbrauchen.


5Pers.je 7 euro Warmw.=35 euro
KM 2006 412,49
Betriebsk. 154,00
Heizk. 71,00
Betiebsk.Guth. 29,44
Heizk.Nachzah. 104,51
Foderung Nachz. 75,07

Die soll ich zahlen,da es Warmwasserk. sind.
Nun gibt es ja das BSG Urteil,aber die kennen
das noch nicht.
Mama 345 euro = 6,22 Warmw. Anteil
Kind 1 276 euro = 4,98 "
Kind 2 207 euro = 3,73 "
Kind 3 207 euro = 3,73 "
Kind 4 207 euro = 3,73 "

Mein Anteil Warmw.22,39 juho ich bekomme Geld zurück,nur die wissen das nicht.Macht eine Differrenz von 11,22 die sie mir zu viel abgezogenhaben. Habe gegen den
neuen Bescheid Widerspruch eingelegt.


Ich hoffe es ist jetzt zu verstehen........

Danke ihr Lieben.......

[Dieser Beitrag wurde am 25.07.2008 - 02:36 von Hexe aktualisiert]





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Gruss Hexe

Ottokar ...
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...   Erstellt am 22.05.2008 - 13:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Tatsächliche Betriebk. 1818euro
Eingezahlte Betriebsk. 1848euo
= 30 Euro Guthaben

Tatsächliche Heizk. 956,51
Eingezahlte Heizk. 852,00
= 104,51€ Nachzahlung

Jetzt kommt es darauf an, weiviel Heizkosten die ARGE tatsächlich gezahlt hat. Von dir wurden 595,38 Euro genannt - stimmt das? Bitte nochmal prüfen!

Sofern die Kosten für Warmasserversorgung nicht messtechnisch ermittelt werden, darf die ARGE von den Heizkosten nur die Summe abziehen, welche als Warmwasserkosten im Regelsatz enthalten sind, so das BSG in Az. B 14/7b AS 64/06 R vom 27.02.2008.
Wieviel das ist, hängt von den Personen der BG und dem für sie maßgeblichen Regelsatz ab, wozu du aber keine Angaben gemacht hast.
Lies dazu mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und dort den Punkt "Warmwasserabzug".

Für weitere Auskünfte:
- welche Personen (Alter) gehören zu eurer BG?
- für welchen Zeitraum ist die Abrechnung?





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 22.05.2008 - 13:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Schön, mein Beitrag hat sich mit deinem überschnitten.
Dann lege mit der selben Berechnung Widerspruch gegen den Bescheid deines Überprüfungsantrages hier:
http://www.razyboard.com/system/index.p … reply=true
ein.





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Hexe ...
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...   Erstellt am 23.05.2008 - 13:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Ottokar,

laut meiner Heizk.Abrechnung ist der Warmw.Anteil 342,07 euro. Davon sind Verbrauchskosten 224,38 E
Grundkosten sind 117,99 euro.Frage:Zählt nur der Verbrauch bei der Warmwasserp.oder gehören die Grundkosten auch dazu.Bei 35 euro Abzug von der Arge müsste ich ja 420 euro Warmwasser Verbrauch
haben.Wenn ich die Grundk.mittragen müsste,wäre ich bei 28,50 euro im Monat und nicht bei 35 euro.
Die haben so oder so zu viel abgezogen.




Danke.........





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 23.05.2008 - 16:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Das beantwortet aber nicht meine Frage: wurde der Warmwasserverbrauch messtechnisch erfasst?
Wenn nicht, handelt es sich nur um eine rein rechnerische Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten nach § 9 Heizkostenverordnung (meist nach Gradtagen), nach welcher auch die ARGEn bisher diesen Warmwasseranteil mit 18% angesetzt haben, was aber lt. BSG-Urteil rechtswidrig ist. Somit ist eine rein rechnerische Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten für das Amt nicht relevant.
Hier darf dann nur das an Warmwasserkosten von den Gesamtheizkosten abgezogen werden, was im Regelsatz enthalten ist.





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...   Erstellt am 24.05.2008 - 16:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sorry Ottokar,
habe gerade zu viele Brandherde.
Auf meiner Abrechnung steht:Berechnung der
Energiemenge für Warmwasser:Nach den Bestimmungen
der Heizkostenverordnung §9Abs.2.......nach der Formel......
Also wie du geschrieben hast.

Dann kann ich ja loslegen.
Kann man die Arge eigentlich belangen,das sie Urteile und Gesetze missachten trotz kenntnis.
Leute wie du und alle anderen im Forum machen ständig ihre Arbeit,alles muss man kontrollieren.


Danke....





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 25.05.2008 - 12:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Man kann sie auf Schadenersatz verklagen, wenn ein Schaden entstanden ist.





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...   Erstellt am 28.05.2008 - 08:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Wolf,
sorry Wolf, die Wiederspruchstelle schreibt jetzt,dass zwei Verfahren beim BSG anhängig
sind,zum einem B 14/7b AS 64/06 R dieses Urteil gibt es doch seit Februar 2008 und ist Rechtskräftig wenn ich Ottokar richtig verstanden
habe.Zum anderen soll das Verfahren AZ :B 14/11 b
AS 57/06 R noch offen sein.Werden die nicht informiert über neue Urteile innerhalb von 3
Monaten.





Danke.........





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