Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<pretty bad> unregistriert
| Erstellt am 16.10.2007 - 16:47 | |
Hallo,
beziehe ALGII und würde mich freuen wenn ihr einpaar oder mehr gute Tipps für mich habt.
Nun ist es soweit ich kann mein Haus nicht mehr "halten" und muss es jetzt verkaufen.
Was passiert mit dem Gewinn abzüglich der Bankschulden den ich dann habe? Wird alles berechnet / angerechnet? Gibt es Vermögensfreibeträge?
Mir hat jemand erzählt, dass es die Freibeträge nur gibt wenn das Vermögen vor dem Antrag auf ALGII bereits vorhanden war. Alles nach dem Antrag wird angerechnet und aufgeteilt. Würde mich auch über Tipps freuen wie ich soviel wie möglich vom "Gewinn" retten kann. Natürlich völlig legal!
Freue mich auf eure Antworten.
Schönen Gruß
pb
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.10.2007 - 20:27 | |
Wenn das Haus bisher als Vermögen geschützt war, ist der Kauferlös es ebenfalls - könnte man denken, stimmt aber leider nicht.
Du wandelst hier ja kein Vermögen um, sondern ein selbstgenutztes Haus ist "geschützt". Dieser Schutz fällt automatisch weg, steht auch so im SGB II, wenn das Haus nicht mehr selbst genutzt wird. Dann stellt das Haus Vermögen dar und fällt unter den Vermögensfreibetrag. Der Verkaufserlös fällt damit auch automatisch unter den Vermögensfreibetrag, denn nun wandelst du ja Immobilienvermögen in Barvermögen um. Der Betrag, der über deinem/eurem Vermögensfreibetrag liegt, muss dann verbraucht werden. D.h. du musst den erfolgten Hausverkauf dem Amt melden, zwecks Vermögensprüfung.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<pretty bad> unregistriert
| Erstellt am 23.10.2007 - 16:04 | |
Hallo,
was ist eigendlich mit der Krankenversicherung usw. wenn ich den Teil meines Geldes der über dem Vermögensfreibetrag liegt verbrauchen muss? Muss ich mich und meine Familie selbst versichern? Oder wie geht das weiter?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 23.10.2007 - 17:23 | |
Wenn du kein ALG2 erhälst, bist du auch nicht versichert. D.h. du musst dich selbst versichern.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
hausverkauf tipps | hartz 4 hausverkauf | hartz iv hausverkauf | hausverkauf hartz iv | hausverkauf bei hartz 4 | hartz iv vermögensfreibetrag | vermögensfreibeträge bei hartz iv | hausverkauf bei hartz iv