<theo1609> unregistriert
| Erstellt am 24.10.2007 - 15:30 | |
Hallo,
nach der Trennung von meinem Mann, der am 31. 10. auszieht, muß ich vorerst Hartz4 für mich und meine Kinder beantragen.
Ich habe im vergangenen Jahr die Selbständigkeit begonnen, und da ich keinen Anspruch auf Hartz4 oder andere öffentliche Leistungen hatte zu dem Zeitpunkt, habe ich einen "Zuschuß zum Lebensunterhalt für Existenzgründer" beantragt beim Versorgungsamt und bewilligt bekommen. Für diesen brauchte ich eine Ablehnung von der Sozialagentur, welche ich auch erhalten habe (nach langem Hin und Her...).
Jetzt soll ich also wieder ohne Ende Unterlagen anschleppen, was ich bei Einkommenssachen ja auch einsehe. Aber bei Mietvertrag, Nebekosten etc., wo sich nix geändert hat im letzten halben Jahr, finde ich das nervig, zumal der Abgabetermin extrem kurzfristig gesetzt wurde.
Man hat mir mal gesagt, daß die Ämter verpflichtet seien, wenn die Möglichkeit besteht, auf diese Unterlagen bereits hausintern zuzugreifen, dies auch zu tun. Stimmt dies? Dann würde ich mir nämlich lästige Diskussionen mit meinem Vermieter ersparen, der schon damal leicht genervt war wegen solcher "Gefälligkeiten".
Auch meine Kontoauszüge wollen sie sehen, soweit ich weiß, muß ich die aber auch nur bei begründeten Verdachtsmomenten... vorlegen. Sollen sie ja haben, aber eigentlich sollte doch eine Bescheinigung vom Finanzamt genügen, oder?
Ich habe durch die Trennung und den Versuch, meinen Laden zu halten, schon genug Druck, wie kann ich das Ganze verkürzen?
Danke schon mal!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 12:21 | |
Hallo,
wenn das Amt Unterlagen verlang, die ihm schon vorliegen, kannst du das Amt auf diese verweisen, das ist korrekt.
Das Amt kann nicht wiederholt die Vorlage ein und derselben Unterlagen verlangen, wenn diese ihm schon vorliegen, das wäre Schikane!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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