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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 09:09 | |
Hallo Ella,
beide Daumen ganz fest drück 
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 11:46 | |
Klar Drücke 2 Daumen und alle Zahen
Toi toi toi
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
elamaus  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.07.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 08:02 | |
[Zitat=ella29]
Hallo ihr Lieben,
 für eure Antworten.
Hat sich einiges ergeben von gestern auf heute
Folgendes:Wir könnten zum 1.01.09 oder 1.02.09
eine 90qm Wohnung haben für inkl.Nebenkosten für 600Euro.Ich zahle jetzt 400 Euro warm und mein Freud 300 Warm.
Wie soll ich nun am besten vorgehen??Ich denke mal das ich mit in den Mietvertrag muß.Wenn wir den unterschreiben sollten einfach zur Arge gehen neuen Antrag stellen mit diesem VE Antrag????
Hallo,wäre schön wenn die frage beantwortet werden könnte da ich in der gleichen situation bin ...gruß ela
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 14:54 | |
Ob ihr beide im Mietvertrag steht, oder ob einer Haupt- und der andere Untermieter ist, ist egal.
Wenn ihr ein Zusammenleben auf Dauer vorhabt, ist natürlich ersteres vorzuziehen.
Jeder von euch, der ALG II beantragen will, muss einen eigenen Antrag stellen. Bis zum Vorliegen einer der in § 7 Abs. 3a SGB II genannten Sachverhalte bildet ihr - längstens für 12 Monate - eine Haushaltgemeinschaft.
D.h. in euren ALG II Anträgen steht der jeweils andere NIEMALS unter einer BG sondern NUR unter Haushaltgemeinschaft. Auch Angaben zu Einkommen und Vermögen des Partners muss und darf der jeweils andere nicht machen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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ella29 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 11.11.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2008 - 05:23 | |
Guten morgen,
Ich wollte mich recht herzlich für eure Antworten bedanken.Ich habe seit gestern die Vollzeitstelle und somit bin ich seit gestern die Arge quitt Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten und bin super happy.
Ich wünsche euch allen alles alles gute
Lg ella29
Signatur Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag |