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cherie ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 20.10.2006
Beiträge: 497
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 09:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ella,

beide Daumen ganz fest drück





Signatur

LG Cherie



Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
--------------------------------------------------------------------
"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"


Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)

Stillgelegt, unser Weblog!

Dino 
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 303
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 11:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Klar Drücke 2 Daumen und alle Zahen

Toi toi toi

Dino





Signatur
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Auch bei Hartz4!

elamaus ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 08:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


[Zitat=ella29]
Hallo ihr Lieben,

für eure Antworten.

Hat sich einiges ergeben von gestern auf heute

Folgendes:Wir könnten zum 1.01.09 oder 1.02.09
eine 90qm Wohnung haben für inkl.Nebenkosten für 600Euro.Ich zahle jetzt 400 Euro warm und mein Freud 300 Warm.
Wie soll ich nun am besten vorgehen??Ich denke mal das ich mit in den Mietvertrag muß.Wenn wir den unterschreiben sollten einfach zur Arge gehen neuen Antrag stellen mit diesem VE Antrag????


Hallo,wäre schön wenn die frage beantwortet werden könnte da ich in der gleichen situation bin ...gruß ela




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 14:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ob ihr beide im Mietvertrag steht, oder ob einer Haupt- und der andere Untermieter ist, ist egal.
Wenn ihr ein Zusammenleben auf Dauer vorhabt, ist natürlich ersteres vorzuziehen.

Jeder von euch, der ALG II beantragen will, muss einen eigenen Antrag stellen. Bis zum Vorliegen einer der in § 7 Abs. 3a SGB II genannten Sachverhalte bildet ihr - längstens für 12 Monate - eine Haushaltgemeinschaft.
D.h. in euren ALG II Anträgen steht der jeweils andere NIEMALS unter einer BG sondern NUR unter Haushaltgemeinschaft. Auch Angaben zu Einkommen und Vermögen des Partners muss und darf der jeweils andere nicht machen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

ella29 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 11.11.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 26.11.2008 - 05:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Guten morgen,

Ich wollte mich recht herzlich für eure Antworten bedanken.Ich habe seit gestern die Vollzeitstelle und somit bin ich seit gestern die Arge quittHabe einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten und bin super happy.
Ich wünsche euch allen alles alles gute

Lg ella29





Signatur
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag

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