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ella29 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 11.11.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 06:24 | |
Hallo zusammen,
Ich habe zwar schon viel hier gelesen aber es sind noch ein paar Fragen offen.
Folgendes:Mein Freund und ich sind knapp 4 Jahre zusammen und wir wollen nun zusammenziehen.Da ich nur Ärger mit meiner Vermieterin habe.
Logisch das wir zusammen in einem Bett schlafen.Aber mein Freund ist im Fernverkehr tätig und somit nur am Wochenende da.Er hat zwar ein Nettoeinkommen von 2500 Euro aber muß Unterhalt knapp 300 Euro zahlen(wir auch noch hochgestuft in der nächsten Zeit da der andere Sohn die Ausblidung beendet hat.)Nach allen seinen Abzügen und Unkosten bleibt nichts mehr damit er mich unterstüzen könnte.
Wie sollen wir am besten vorgehen???
Freue mich auf eure Tips und Antworten.
Vielen Dank im voraus
Lieben Gruß ella29
Signatur Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag |
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 07:25 | |
1. Unterhaltsverpflichtungen werden vom Einkommen abgesetzt. Da wird man euch kein Problem draus machen können.
2. Wenn ihr keine gemeinsamen Kinder oder ein gemeinsames Konto habt könnt ihr 1 Jahr zusammen auf Probe wohnen bevor ihr als Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft angesehen werdet.
An eurer Stelle würde ich einfach durchrechnen ob für euch eine Haushalts- oder eine Bedarfsgemeinschaft besser ist.
Gruß Jules
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft |
ella29 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 11.11.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 09:22 | |
Hallo,
Danke für deine rasche Antwort!!
Meine Frage nun noch.Unsere gemeinsame Tochter ist vor 3 Jahren verstorben das zählt doch nicht mehr als gemeinsames Kind??Und wäre vielleicht jemand so lieb mir zuerklären wie ich eine Hausgemeinschaft ausrechnen kann.
Vielen Dank im Voraus
Lg ella29
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 10:48 | |
Tut mir leid für euch. Aber ob ein verstorbenes gemeinsames Kind ein ausreichender Grund ist um auf eine BG zu schließen kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch heraus würde ich persönlich Eine vermuten. Da die Formulare aber nicht nach Verstorbenen fragen muss es auf dem Amt aber auch keiner wissen. 
Bei einer Hausgemeinschaft werden die KdU (Kaltmiete/Neben- und Heizkosten) auf alle Bewohner aufgeteilt. Das bedeutet dass du vom Amt, bei 2 Personen, nur die halben KdU bekommen wirst. Ansonsten wird dabei jeder für sich berechnet. Genau so als ob jeder alleine Wohnen würde.
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 11:40 | |
JulesPapillon2 schrieb
Tut mir leid für euch. Aber ob ein verstorbenes gemeinsames Kind ein ausreichender Grund ist um auf eine BG zu schließen kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch heraus würde ich persönlich Eine vermuten. |
Nein, das stimmt so nicht. Es geht ja ausschließlich um die Versorgung eines gemeinsamen Kindes.
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LG Cherie
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 11:54 | |
Das ist grundsätzlich richtig. Aber da es ein gemeinsames Kind gab ist die persönliche Bindung der beiden höher als bei Personen die ohne gemeinsame Vergangenheit erstmalig zusammenziehen. Grundsätzlich würde ich, sofern es sinnvoll ist, der BG widersprechen. Ob im Extremfall ein Sozialgericht eine BG sieht oder nicht kann ich eben nicht sagen.
In diesem Fall spielt es eine entscheidende Rolle wie viel bereinigtes Einkommen übrig bleibt. Falls es nur einen geringen Unterschied macht lohnt sich ein Streit mit ARGE und Gericht vielleicht gar nicht.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 13:47 | |
JulesPapillon2 schrieb
Das ist grundsätzlich richtig. Aber da es ein gemeinsames Kind gab ist die persönliche Bindung der beiden höher als bei Personen die ohne gemeinsame Vergangenheit erstmalig zusammenziehen.
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Na glücklicherweise stellt das SGB II in § 7 Abs. 3 und 3a nicht auf die Intensität der persönlichen Bindung ab.
@ella29:
Bitte lies mal die Begründung unter III. in dieser Klage hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 217-0.html
das dürfte deine Fragen beantworten.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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ella29 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 11.11.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 12:18 | |
Hallo ihr Lieben,
 für eure Antworten.
Hat sich einiges ergeben von gestern auf heute
Folgendes:Wir könnten zum 1.01.09 oder 1.02.09
eine 90qm Wohnung haben für inkl.Nebenkosten für 600Euro.Ich zahle jetzt 400 Euro warm und mein Freud 300 Warm.
Wie soll ich nun am besten vorgehen??Ich denke mal das ich mit in den Mietvertrag muß.Wenn wir den unterschreiben sollten einfach zur Arge gehen neuen Antrag stellen mit diesem VE Antrag????
Würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Lg ella29
Ein kleiner Nachtrag
Habe grad mal ausgerechnet nach allen Abzügen meines Freundes sprich alle Unkosten (auto abbezahlen,Versicherungen,Unterhalt,Strom,Miete,ein laufender Kredit und so ) bleiben im genau 1105 Euro zum Leben davon habe ich noch nicht die Spesen mitberechnet die ihm als Lkwfahrer zustehen da er ja nur am Wochenende zuhaus ist.Dann wäre ja auch eigentlich am existenz minimum und könnte auch wenn er wollte net für mich zahlen.Es ist doch richtig das ich seine ganzen laufenden Kosten errechnen muß um zusehen was über bleibt zum Leben???Oder liege ich da falsch???
[Dieser Beitrag wurde am 12.11.2008 - 13:08 von ella29 aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 10:22 | |
ella29 schrieb
Ich zahle jetzt 400 Euro warm und mein Freud 300 Warm.
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Wie ist das geregelt? Untermietvertrag? Oder steht ihr beide im Mietvertrag?
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ella29 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 11.11.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 06:34 | |
Guten Morgen,
wirJetzt wohnen wir ja noch net zusammen mein Freund hat seine eigene Wohung und ich auch.In der ersten gemeinsamen Wohnung würden beide im Mietvertag stehen
Aber es gibt super Neugkeiten wenn alles gut läuft habe ich nächste Woche oder übernächste Woche eine Vollzeitstelle dann wäre ich komplett weg von der Arge.Aber ich warte erstmal ab bis ich den Vertag habe.
Drück mir die Daumen
Lg ella29
[Dieser Beitrag wurde am 14.11.2008 - 06:38 von ella29 aktualisiert]
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