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<emma> unregistriert
| Erstellt am 06.09.2007 - 20:54 | |
hallo an alle,
meine mutter und mein vater sind geschieden, ihnen gehört aber zu beiden teilen ein haus von mütterlicher seite. meine mutter zieht dort jetz aus ,weil es stark sanirungsbedürftig ist und sie ende sep. in harz 4 fällt. sie zieht in eine mietwohnung in optimaler größe. mein vater zieht alleine in das haus und will dort für alle arbeiten allein aufkommen, so das keiner dem anderen irgenwie verpflichtet ist. die frage ist nur, kann meine mutter dort miteigentümerin bleiben ohne sich an den laufenden kosten zu beteiligen und bekommt sie überhaupt harz 4 bei nicht selbst bewohnten eigentum. sie will das haus aber auch nicht ganz verlieren, da es ihr elternhaus ist. es ist auch schuldenfrei, blos sehr alt.
ich hoffe es ist nicht zu verwirrend. brauche dringend rat und hilfe von euch!!
lg
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.09.2007 - 14:38 | |
Hallo,
in diesem Fall wird ein Verkehrswertgutachten erstellt, das den momentanen Werte des Hauses ermittelt. Da deiner Mutter das Haus nur zu 50% gehört, wird dann 50% des aktuellen Verkehrswertes ihr als Vermögen angerechnet. Kommt sie damit über ihren Vermögensfreibetrag, kann das Amt verlangen, ihren Teil des Hauses zu verwerten, also zu vermieten oder zu verkaufen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<Lise> unregistriert
| Erstellt am 09.09.2007 - 08:36 | |
Hallo Ottokar,
hast Du schonmal versucht ein halbes Haus zu verkaufen?
Hallo Emma,
ich lese mich gerade in ein ähnliches Thema ein. Verkauft werden muss nur, wenn der Erlös mindestens 90% des Verkehrswertes ausmacht(Bei einem eventuellen Gutachten klären). Schlimmstenfalls bekommt Sie hartz IV nur als Darlehen ausbezahlt.Vermieten ist wohl das einfachere. Mit der eingegangenen Miete kann Sie sich an den Sanierungskosten beteiligen(Instandhaltungskosten).
blos als Idee - was ist, wenn deine Eltern Dir das Haus schenken? (Aber ich glaube das hätte schon länger passiert sein sollen)
Warscheinlich konnte ich Dir nicht wirklich weiterhelfen, aber wie erwähnt, ich bin erst dabei.
Vielleicht kann deiner Mutter auch auf dem Amt weitergeholfen werden.
Viele Grüße
Lise
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2007 - 12:02 | |
schrieb
Hallo Ottokar,
hast Du schonmal versucht ein halbes Haus zu verkaufen?
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Nein, aber das Problem dabei ist, dass die ARGE das nicht interessiert.
Ist das Haus momentan nicht verwertbar, kann das ALG2 als Darlehen gezahlt werden und wird zurück gefordert, sobald man "flüssig" ist.
Der Vermögenswert ist unabhängig von der Dauer einer Veräuße-rung bereits ab dem möglichen Anspruchsbeginn zu berücksichti-gen. Ggf. ist die Gewährung eines Darlehens nach § 23 Abs. 5 SGB II zu prüfen.
Wenn eine Immobilie nicht selbst genutzt ist, ist sie vorrangig durch Verkauf (Verkehrswert abzüglich dinglich gesicherter Verbind-lichkeiten) oder Beleihung verwertbar.
Die Verwertung von Sachen und Rechten ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn im Ergebnis unter Berücksichtigung der Ver-wertungskosten der Verkehrswert nur geringfügig (bis 10 %) unter dem Substanzwert (Summe der eingezahlten Beträge) liegt.
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<Jochen> unregistriert
| Erstellt am 13.09.2007 - 18:19 | |
Hallo,
hab mal ne Frage:
Bin Hartz 4 Empfänger und habe eine Eigentumswohnung die zu 99% der Bank gehört.
Die Darlehensrate beträgt 700€ wobei die Zinsen ca. 500€ ausmachen.
Ein halbes Jahr wurden mir die 500€ erstattet danach auf ein Minimum von 268€ gekürzt d.h. Alg 2 + Wohnungszuschuß ergeben gerade mal 70 € mehr als ich an Grundausgabe haben muß.
Darauf hin bin ich zu meinen Eltern gezogen(5 Km entfernt) denn von 70€ kann kein Mensch leben habe aber dieses nicht dem AA gemeldet.
Jetzt war ein Brief irgendwie nicht zustellbar und als ich nach dem aktuellen Stand des Fortlaufantrages nachfragte drukste der Sachbearbeiter am anderen Ende ein bisschen rum und faselte irgend etwas von Wohnsitzprüfung - wollte aber keine Genauen Angaben machen.
Was kann jetzt passieren bzw. kann das Amt die Zahlungen einfrieren???
Bin für jede Meinung dankbar
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.09.2007 - 16:07 | |
Hallo,
die Zinsen werden normalerweise in voller Höhe übernommen. Eine Kürzung der Zinsen sieht das SGB II nicht vor! Hier ist der Weg zu Widerspruch und Klage offen!
Allerdings solltest du dich fragen, ob du mit ALG II weiterhin Tilgen kannst und willst, da ja noch 99% zu zahlen sind.
Wenn du dem Amt deine neue Anschrift nicht mitgeteilt hast, solltest du das sofort nachholen. Ansonsten kann dir wegen Nichterreichbarkeit die Leistung komplett gestrichen werden. Vergiss aber nicht, dass du erst "gestern" umgezogen bist, ansonsten gibt es auch Ärger wegen verspäteter Meldung.
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