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Linh Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 11:19 | |
Hallo,
Ich bin neu hier und möchte folgende Fragen stellen:
Meine Frau und ich (55. - 57 Jahre alt) sind Hausbesitzer. Monatlich müssen wir eine Belastung (zinsen + Tilgung) ca. 500 Euro zahlen. Das Haus hat 115 qm. Im Haus lebt mein Sohn 19 Jahre alt zusammen. Wir wollen demnächst Antrag auf Alg 2 stellen.
1. wird die Alg 2 nur als Darlehen ausgezahlt, weil wir ein Haus haben ?
2. Können wir dem Sohn ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, um die Leistung nicht als Darlehen umzugehen ?
Oder wie können wir anders machen ?
Vielen Dank für die Antworten
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 12:27 | |
zu 1.
Nein.
zu 2.
Entfällt wegen Antwort zu 1.
Bei selbst genutzen Eigenheimen zählt die Anzahl der Bewohner im Verhältnis zur Wohnfläche sowie die Grundstücksgröße.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Vermögen" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und dort insbesondere den Punkt "Eigenheim".
Bei 3 Personen wäre eine Wohnfläche von 110m² angemessen und geschützt.
Bei den 5m² die ihr darüber liegt solltet ihr prüfen, ob die Wohnfläche tatsächlich 115m² beträgt, oder ob dort Abstellräume, Dachschrägen die nur teilweise oder gar nicht zählen, sowie Nicht-Wohnflächen dazu zählen, womit sich die tatsächliche mietrechtliche Wohnfläche verringert.
Wenn euer Sohn kein ALG II beantragt, weil er genügend eigenes Einkommen hat und ihr ihm teile eures Hauses vermietet habt, dann müssten diese mindestens 25m² haben, denn euch zweien würde dann nur die Größe von 90m² zustehen.
Übernommen wird vom Amt die Zinszahlung, nicht jedoch die Tilgung. Im Übrigen werden Neben- und Heizkosten wie bei einer Mietwohnung übernommen.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und dort insbesondere den Punkt "Höhe der Heiz- und Nebenkosten sowie der Schuldzinsen bei selbst genutztem Wohneigentum".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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