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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 09.06.2007 - 04:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


und ist auch ausgezogen!

Wir waren seine Untermieter! Nun sitze ich auf der gesamten Warmmiete von 1120,-€

Mein Anteil war 672,25 € warm für 4 Personen!

Unser Hauptmieter hat ende März gekündigt und wegen der 3 monatigen Kündigungsfrist April, Mai, Juni 07 hat der Hauptmieter seinen Anteil von 335,75 € dem Vermieter überwiesen.

Für Juli habe ich 150,-€ mehr bezahlt, weil der Vermieter sein ganzes Geld haben wollte

Ich weiss einfach nicht mehr weiter

Was können wir tun? Wo und wieviele Rechte haben wir?

Wir sind ein 4 Personen Haushalt...Meine Kinder (16, 18, 21) 2 davon schulpflichtig und einer schon ausgelernt...Aber zur Bedarfsgemeinschaft haben nur meine schulpflichtigen Kinder und ich gezählt...wir haben uns umgeschaut und evtl. eine Wohnung die ab August 07 frei wäre!

Das Problem, sie ist etwas teurer als wie die jetzige

Altbau ca. 1967? würde uns bei 117 qm 610,-€ kalt kosten
Dazu würden 30,-€ Betriebskosten kommen...Für die Garage will der neue Vermieter zusätzlich 40,-€
Die jetzigen Mieter würden bei einem 3 Personen Haushalt ca. 150,-€ Nebenkosten bezahlen...Küche ist leider auch keine drin

Das ist bis jetzt die günstigste Wohnung die wir finden konnten alle anderen sind einfach viel zu teuer...

Wieviel Zeit haben wir? Ich bin verzweifelt und weis einfach nicht mehr weiter!!!

Würde ARGE uns die Wohnung bewilligen???

Was machen wir, wenn nicht???

LG




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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...   Erstellt am 09.06.2007 - 18:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

hier sind vorab mehrere Fragen zu klären:

normalerweise ist es so:
- Ein Hauptmieter ist der eigentliche Mieter der Wohnung, er schließt, mit Genehmigung des Eigentümers, einen Untermietvertrag. Wenn nun der Hauptmieter kündigt, endet damit auch automatisch euer Untermietvertrag. Es sei denn, der Eigentümer wandelt den Untermietvertrag in einen Hauptmietvertrag.
Wie ist das bei euch?


Vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages benötigt ihr auf alle Fälle die Zustimmung des Amtes.
SGB 2 § 22 Abs. 2
Ansonsten darf das Amt euch anstatt der neuen Miete (für die neue Wohnung) nur die Kosten zahlen, welche es bislang (für die "alte" Wohnung) übernommen hat. (SGB 2 § 22 Abs. 1)

Welche Wohnungsgröße zu welchen Kosten bei euch angemessen ist, kann euch nur das Amt verbindlich beantworten. Sprecht dort sofort vor, nehmt alle Miet-Unterlagen mit und erklärt die Situation.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 10.06.2007 - 02:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


- Ein Hauptmieter ist der eigentliche Mieter der Wohnung, er schließt, mit Genehmigung des Eigentümers, einen Untermietvertrag. Wenn nun der Hauptmieter kündigt, endet damit auch automatisch euer Untermietvertrag. Es sei denn, der Eigentümer wandelt den Untermietvertrag in einen Hauptmietvertrag.
Wie ist das bei euch?


Der Hauptmieter hat gekündigt und somit ist auch unser Untermietvertrag beendet! Da der Hauptmieter eine Kündigungsfrist einzuhalten hatte, hatten wir auch eine Kündigungsfrist...Nun ist es so, dass unser Hauptmieter eine geeignete Wohnung für sich gefunden hat, er musste sich auch nicht so wie wir bei der ARGE um jeden Quadratmeter und Miete und etc.pp kämpfen, weil er berufstätig ist...

Für April, Mai und Juni hat unser Hauptmieter weiterhin wegen seiner Kündigungsfrist seinen Anteil an der Kaltmiete übernommen! Ich habe den Juni auch bezahlt und noch zusätzlich die Wasser + Heizkosten vom Hauptmieter , weil der Eigentümer sein Geld von 1120,-€ warm wollte

Ich verstehe bis heute nicht, warum ich für meinen (nicht mal Vermieter, die offene Rechnung von meinem Hauptmieter übernommen habe)? Angst, er würde uns auf die Strasse setzen

Aufjedenfall weis ich, dass ich die gesamte Miete nicht bezahlen kann, ich muss uns eine geeignete Wohnung finden. Unser Anteil war 672,€ warm in dieser jetzigen Wohnung.

Vom Eigentümer der jetzigen Wohnung in der wir wohnen haben wir keinen neune Mietvertrag abgeschlossen, weil wir ja hier sowieso nicht mehr wohnen können, weil die Miete zu hoch ist. 800,-€ kalt!

Da ich schon seit längerem nach einer Wohnung suche habe ich eine günstige Wohnung gefunden..die günstigste von allen die wir uns angeschaut haben..aber dennoch teurer als wie die jetzige Wohnung, weil die jetzige Wohnung unrenoviert war und wir selber viel an Zeit und Geld investiert haben, dass sie einigermaßen bewohnbar wird...aber es war umgerechnet auf der anderen Seite wiederum ein Schnäppchen im Gegensatz zu anderen Wohnungen in der Größenordnung.

Da wir leider nicht immer Glück haben mit den Wohnungen ist nun eine andere, die wir evtl. sogar bekommen würden!?

Ich werde zu ARGE gehen und die Situation schildern. Ich danke dir vielmals für deinen Ratschlag

Lieben Gruss




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 10.06.2007 - 11:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

da ihr ein Untermietverhältnis mit dem Hauptmieter hattet, müsst ihr zum Ende der Kündigungsfrist definitiv ausziehen! Der Vermieter kann sonst eine Zwangsräumung betreiben!

Vielleicht positiv:
wenn es ein reines Unermietverhältnis mit dem Hauptmieter war, hat der Eigentümer keine Rechte an euch - außer dass ihr ausziehen müsst!
Der Hauptmieter allein schuldet dem Eigentümer die frist- und vertragsgerechte Übergabe der Wohnung. Ob und welche diesbezüglichen Asprüche der Hauptmieter gegen euch hat (z.B. Renovierungspflicht bei Auszug), regelt der Untermietvertrag. Ob dieser Vertrag überhaupt rechtskräftig ist, kann nur ein Anwalt beantworten.
Normalerweise müsstet ihr auch eure Miete an den Hauptmieter entrichten. Der Eigentümer hat diesbezüglich keine Ansprüchen an euch. Selbst wenn ihr aufgrund einer Abtretungserklärung des Hauptmieters euren Mietanteil direkt an den Eigentümer zahlt.

Aufgrund der hier doch ziemlich unklaren Vertrags- und Rechtslage empfehle ich dringend eine Beratung bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht. Dafür gibt es Beratungskostenhilfe. Außerdem so schnell wie möglich zum Amt!

[Dieser Beitrag wurde am 10.06.2007 - 11:59 von Ottokar aktualisiert]





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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 10.06.2007 - 20:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

ich danke vielmals für die Antwort! Ja, wir müssen definitiv ausziehen, ich habe auch schon mit dem Hauseigentümer gesprochen und habe ihm gesagt, dass ich mir alleine die Wohnung nicht leisten kann...Er hatte Verständnis darüber..

Nun habe ich durch gut Glück eine Wohnung...Mein 21 jähriger, (hat Arbeit und Arbeitsvertrag, war noch nie in der Bedarfsgemeinschaft, noch nie arbeitslos und hat immer für sich alleine gewirtschaftet) würde für die Wohnung mieten! Ich wäre dann bereit, bei meinem Sohn als Untermieter einzuziehen.

Glauben Sie Ottokar, dass dies machbar oder Möglich wäre?

Bitte um Ratschläge und Hilfe!!!

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüssen




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 11.06.2007 - 11:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,
ich habe gelesen, dass es auch Wohngemeinschaften gibt!

Evtl. als Wohngemeinschaft? Hausgemeinschaft?

Mit einem Untermietvertrag, mein Sohn als Hauptmieter und ich als Untermieter...meinst du, das würde gehen bei der ARGE???

Wo der Hauptmieter nur seinen Anteil an Miete übernimmt??? Ansonsten garnichts!!! Wenn er alleine für sich wirtschaftet, sein eigenes Konto und Geld nur für sich hat???

Das müsste doch möglich sein!?

Ich glaube, dass da ein unabhängiger Sozialberater einem Rede und Antwort stehen kann, was meint ihr???

Hat jemand schon in dieser Richtung Erfahrungen gesammelt???

Liebes Grüssle




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 12.06.2007 - 19:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich selbst bevorzuge eine eigene Wohnung. Da kann mich auch niemand rausschmeißen.
Kein Untermietvertrag, keine WG - egal ob Fremde, Verwandte oder Bekannte. Da gibt es langfristig gesehen immer Ärger und Probleme: wer wann was gemacht oder nicht gemacht hat, wer wofür Zuständig ist - und spätestens wenn es um Geld geht zählt keine Freundschaft mehr.
Aber das ist lediglich meine ganz persönliche Meinung.





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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 12.06.2007 - 20:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und wenn dein Kind noch bei und mit dir wohnen möchte??? Wenn es ihm gefällt noch ein weilchen bis zum endgültigen Auszug noch etwas von seiner Familie und Geschwistern zu haben?

Weil es nichts schöneres gibt als wie die eigene Familie???

Mal eine andere Frage, würde den ARGE sein Einkommen auch in die der anderen BG-Mitglieder miteinrechnen wollen, wenn er schon für sich verdient und für sich wohnt? Wenn er einfach nur mit seiner Mama und seinen Geschwistern unter einem Dach leben will???

LG




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 13.06.2007 - 17:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb

    Und wenn dein Kind noch bei und mit dir wohnen möchte??? Wenn es ihm gefällt noch ein weilchen bis zum endgültigen Auszug noch etwas von seiner Familie und Geschwistern zu haben?


Dann würde ich es darauf hinweisen, dass es unter bestimmten Umständen sein Kindergeld an die anderen Mitglieder der BG abtreten muss:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 721-0.html


schrieb

    Mal eine andere Frage, würde den ARGE sein Einkommen auch in die der anderen BG-Mitglieder miteinrechnen wollen, wenn er schon für sich verdient und für sich wohnt? Wenn er einfach nur mit seiner Mama und seinen Geschwistern unter einem Dach leben will???

    LG


siehe Link oben, Beitrag von quinky vom 11.06.2007





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PierreMensah
unregistriert

...   Erstellt am 20.06.2007 - 20:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Hallo,

    da ihr ein Untermietverhältnis mit dem Hauptmieter hattet, müsst ihr zum Ende der Kündigungsfrist definitiv ausziehen! Der Vermieter kann sonst eine Zwangsräumung betreiben!

    Vielleicht positiv:
    wenn es ein reines Unermietverhältnis mit dem Hauptmieter war, hat der Eigentümer keine Rechte an euch - außer dass ihr ausziehen müsst!
    Der Hauptmieter allein schuldet dem Eigentümer die frist- und vertragsgerechte Übergabe der Wohnung. Ob und welche diesbezüglichen Asprüche der Hauptmieter gegen euch hat (z.B. Renovierungspflicht bei Auszug), regelt der Untermietvertrag. Ob dieser Vertrag überhaupt rechtskräftig ist, kann nur ein Anwalt beantworten.
    Normalerweise müsstet ihr auch eure Miete an den Hauptmieter entrichten. Der Eigentümer hat diesbezüglich keine Ansprüchen an euch. Selbst wenn ihr aufgrund einer Abtretungserklärung des Hauptmieters euren Mietanteil direkt an den Eigentümer zahlt.

    Aufgrund der hier doch ziemlich unklaren Vertrags- und Rechtslage empfehle ich dringend eine Beratung bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht. Dafür gibt es Beratungskostenhilfe. Außerdem so schnell wie möglich zum Amt!




Und, was für euch auch ziemlich wichtig sein dürfte: die Kosten, die ihr für den Hauptmieter an den Vermieter zusätzlich gezahlt (vorverauslagt) habt, könnt ihr euch von dem Hauptmieter wieder holen Der soll seine Sachen gefälligst selber bezahlen.




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