Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 19:32 | |
Über 90% der Träger des SGB II berechnen die Unterkunftskosten falsch. Das ist auch der Bundesregierung bekannt. Das BMAS hat in mehreren Rundschreiben darauf hingewiesen.
Das interessiert die Ämter vor Ort allerdings nicht, da es hier um Einsparungen in Millionenhöhe geht.
Im "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" wird die geltende Rechtslage ausführlich dargelegt.
Die jeweilige Kommune ist für die Unterkunftskosten zuständig und hat dafür eigene Angemessenheitskriterien festgelegt. Das garantiert aber offenbar aber nicht, dass diese von den Sachbearbeitern korrekt umgesetzt werden. Nicht selten werden in der Praxis rechtswidrige Pauschalierungen vorgenommen, die sich bei näherer Prüfung in den Richtlinien gar nicht wiederfinden.
Das habe ich selbst erlebt. Auch die Sachbearbeiter meiner ARGE erklären mir seit Jahren: "Ihre Heiz- und Nebenkosten werden nur bis max. 1€/m² übernommen!".
Kürzlich habe ich die schon seit Mitte 2006 gültige Unterkunftsrichtlinie für meinen Wohnort bekommen.
Ich war einigermaßen überrascht, als ich sie gelesen hatte, denn sie entspricht - bis auf die zwischenzeitlich u.a. zu Warmwasser gefällten BSG-Urteile - der gültigen Rechtsprechung (die bis dahin bereits vom BVerwG in gleicher Form erfolgte) wird aber von den Sachbearbeitern so nicht umgesetzt.
Jedenfalls wurden darin weder bei den Neben- noch den Heizkosten Pauschalierungen vorgenommen. Im Gegenteil: bei den Heizkosten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese generell in tatsächlicher Höhe zu übernehmen saind, solange kein konkret unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
Bei den Nebenkosten wurden lediglich bei Umzug ein Richtwert von 1€/m² angegeben, jedoch keine Einschränkung hinsichtlich der tatsächlichen Kosten.
Warum aber wird das von den Sachbearbeitern vor Ort so nicht umgesetzt?
Unkenntnis? Anderst lautende interne Dienstanweisungen, die gegen die eigenen Vorschriften verstoßen?
Ich empfehle jedem, bei dem das Amt Ärger bei der Übernahme von Unterkunftskosten macht, sich die Unterkunftsrichtlinie für seinen Wohnort zu besorgen und nachzulesen, ob das was die Sachbearbeiter einem da gesagt haben, auch tatsächlich drin steht.
Falls erforderlich, d.h. wenn das Amt die Einsicht oder Herausgabe verweigert, sollte man damit einen Anwalt beauftragen. Oder man wendet sich an eine der in den Kommunalausschüssen (Kreistag) sitzenden Personen, die haben ebenfalls Zugriff auf diese Unterlagen.
Ich jedenfalls werde mir meine ausdrucken und der Sachbearbeiterin falls erforderlich unter die Nase halten und fragen, warum sie sich nicht an die von ihrem obersten Chef erlassenen Vorschriften hält.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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