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Hasi25 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 15.10.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 15.10.2008 - 21:52 | |
hi,
ihr kennt dieses problem.
ich habe vor kurzem mein abi gemacht und davor
eine ausbildung. Ich bin 25 jahre alt.
nun stehe ich da und habe kein studium platz bekommen.
meine eltern meinen das ich aus der wohnung muss.
habe nun einen 4oo€ job gefunden.
auf dem amt meinten sie ich kann kein antrag stellen und warum nicht meine eltern dafür auf kommen.
ist das alles so richtig? ich weiss nun nicht mehr weiter.
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 15.10.2008 - 22:04 | |
Lies dir mal das hier durch:
Es ist IHR Recht einen Antrag zu stellen! sowie Leistungspflicht des Leistungsträgers
Jeder darf einen Antrag stellen. Ob dieser berichtigt ist kann nicht vorher entschieden werden!
[Dieser Beitrag wurde am 15.10.2008 - 22:11 von JulesPapillon2 aktualisiert]
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft |
Hasi25 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 15.10.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 15.10.2008 - 22:16 | |
ich danke für die schnelle hilfe 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.10.2008 - 09:30 | |
Ergänzend:
- ab 25 Jahren musst du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen, du bildest deine eigene Bedarfsgemeinschaft,
- da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, besteht für deine Eltern auch keine Unterhaltspflicht mehr,
zusammengefasst: der SB vom Amt hat dich belogen um dich von der Antragstellung auf dir zustehendes ALG II abzuhalten
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
lijay Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.09.2008 Beiträge: 131 Nachricht senden | Erstellt am 16.10.2008 - 09:53 | |
pass auf, du stellst einen antrag auf alg2 und besehst darauf das du diesen dort auch abgeben kannst. denn dazu sind amt und sb verpflichtet. auch sind sie verpflichtet den zu bearbeitetn und dir im ungünstigsten fall einen negativen bescheid auszustellen, mit ensprechender begründung.
in der zwischenzeit kannst du überlegen ob du dich bei entsprechenden stellen beraten lässt, wie weiter verfahren wird zwecks wohnung suchen und sonstiger drohender obdachslosigkeit.
lass dir einen zeitnahen termin beim sb geben, wo du dich erkundigst nach wohnungsgröße (zw. 45-50 qm. für einen single) und angemessener miethöhe deiner gemeinde (kaltmiete plus angemessene nebenkosten). mache darauf aufmerksam das deine eltern am limit ihrer geduld angekommen sind und dir mit rauswurf drohen, wenn du nicht in nächster zeit selbst ausziehst.
da du eine abgeschlossene ausbildung hast, sind deine eltern dir nicht mehr unterhaltspflichtig und da du volljährig sind nicht mehr verpflichtet dich zu "behause" und zu "beköstigen".
lass dich nicht ins boxhorn jagen und kümmer dich. lege vielleicht unter umständen schon wohnungsangebote vor.
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 16.10.2008 - 09:57 | |
Sollte sich dir ARGE weigern deinen Antrag anzunehmen kannst du diesen auch bei "falschen" Leistungsträgern abgeben.
FAQ schrieb
Ich kann nicht zum Amt, kann ich meinen Antrag auch wo anders abgeben?
SGB 1 § 16 regelt in Abs. 1, dass jeder Leistungsträger einen Antrag entgegenzunehmen hat. Abs. 2 regelt, dass Anträge unverzüglich an den
zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten sind und Abs. 3 regelt, dass die Leistungsträger verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass unverzüglich korrekte Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Theoretisch kann man einen Antrag auf ALG2 auch bei der örtlichen Krankenkasse, Sozialamt, Rentenversicherung oder einer Gemeindeverwaltung abgeben, die dann verpflichtet sind, diesen Antrag unverzüglich an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Ebenso können Deutsche im Ausland einen Antrag bei der amtlichen Vertretungen der BRD abgeben.
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Du solltest deinen Antrag auf jeden Fall unverzüglich einreichen. Dieser kann zur Not auch erstmal formlos erfolgen. Also ein einfacher Brief mit Absender und Adressat mit der Willensbekundung ab sofort Leistungen nach dem SGB II zu beziehen. Der Leistungsanspruch gilt regelmäßig erst ab Antragsstellung. Daher verschenkst du jeden Tag den du wartest und dich hinhalten lässt das Geld das du zum Leben brauchst. Vergiss aber nicht dir eine Betätigung geben zu lassen!
Die Formulare kannst du dann auch noch in ein paar Tagen abgeben. Diese sind lediglich eine Arbeitshilfe für deinen SB und werden natürlich auch gebraucht um deinen Anspruch festzulegen.
[Dieser Beitrag wurde am 16.10.2008 - 10:13 von JulesPapillon2 aktualisiert]
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
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