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<nataly>
unregistriert

...   Erstellt am 03.09.2007 - 10:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo! Meine Eltern bekommen HARZ4, mein Bruder (18)macht sein Ausbildung, bekommt netto 535€ Das Geld hat ARGE natürlich angerechnet (215€ freibetrag und 319€ zu berücksichtigendes Einkommen)Letzten Monat hat er ein Auto bekommen und muss jetzt monatl. 120€ Autoversicherung zahlen- sollen wir dann gegen letzten Bescheid(ist vor paar tagen gekommen) Widerspruch schreiben? Das er jetzt monatl. 280km fährt - arbeit-heim und 120€ versicherung zahlt? Kriegen meine Eltern dann mehr geld???

DANKE




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 03.09.2007 - 19:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

dann müsste er ca. 675€ Brutto haben?

Widerspruch einlegen lohnt sich nur, wenn er statt der 100€ Pauschale des Grundfreibetrages höhere tatsächliche Kosten geltend machen kann. Lies dazu in der "ALG2-FAQ" in "Hinweise und Ratgeber" den Punkt "Was gibt es für Freibeträge?".

Durch die 120€ Autoversicherung dürfte hier ein Grund gegeben sein. Im Grundfreibetrag ist nur eine Pauschale von 30€ für Versicherungen enthalten.
Ihr solltet alle monatlichen Kosten wie: Versicherungen, Fahrkosten (einfache Entfernung * 0,20€), Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften, Arbeitsmittel, auflisten.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Möglichkeiten, was abgesetzt werden kann. Näheres regeln die Durchführungshinweise zu SGB 2 § 11.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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<nataly>
unregistriert

...   Erstellt am 03.09.2007 - 21:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hab nicht so ganz verstanden
tut mir leid
aber erklär es mir bitte:

kfz-Versicherung--- monatlich 124€
0,20€ x 14km (hin+zurück) x 20tage = 58€ (bzw.26)
Versicherungspauschale ---30€

also wenn ich das alles zusammenrechne: 212€

Meine Frage:
dann kann i dieser Grundfreibetragbasis 100€ mit diese 212 ersetzen???
Und wenn ich außer kfz keine Versicherungen mehr habe - diese 30€ pauschale bekomme ich auch nicht, oder?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 04.09.2007 - 18:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die 100€ Pauschale gilt nur, wenn man nicht insgesamt höhere Aufwendungen nachweisen kann, als darin enthalten. Enthalten sind:

3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,

Wenn man mehr als 400€ Brutto/Monat verdient, kann man statt der 100€ Pasuchale die tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn sie höher als 100€ sind.

Die Versicherungpauschale von 30€ ist in der Pauschale von 100€ enthalten und gilt nur, wenn man tatsächlich keine höheren Aufwendungen für priv. Versicherungen geltend machen kann. Dazu zählt nicht nur die KFZ-Versicherung sondern alle privaten Versicherungen, also auch Unfall-, Haftpflicht-,Hausratvers. usw.
Diese 30€ Pauschale gibt es unabhängig davon, ob tatsächlich Versicherungsbeiträge entrichtet werden.


Nicht in der 100€ Pauschale enthalten sind:
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

Ihr solltet also alle unter 3., 4. und 5. benannten Ausgaben auflisten.

zu 3.
- KFZ-Versicherung: 124€/Monat
...

zu 5.
- Fahrkosten: 0,20€ x 7km (nur einfache Fahrt) x 19 Tage (SGB II rechnet mit durchschnittlich 19 Arbeitstagen/Monat unabhängig davon, wieviel Tage man tatsächlich fährt, also auch während Urlaub, Krankheit usw.) = 26,60€

zusammen: 150,60€
Also könnt ihr statt der 100€ Pauschale 150,60€/Monat geltend machen.





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<nataly>
unregistriert

...   Erstellt am 04.09.2007 - 22:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


VIELEN DANK!!

Hast mir wirklich sehr geholfen!
Und noch ne kurze frage - kann man diesen Grundfreibetrag auch für Juli- August ersetzen oder zählt das erst ab dem Tag,wo man es beantragt??




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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...   Erstellt am 05.09.2007 - 14:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das zählt erst ab dem Monat, in dem man es beantragt.
Aber du kannst für die Monate Juli+August einen Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 stellen mit der Begründung, dass du statt des Grundfreibetrages von 100€ die höheren tatsächlichen Aufwendungen geltend machen kannst und diese dann auflisten.
Lies mal im Forumsbereich "Hinweise und Ratgeber" den "Ratgeber Überprüfungsantrag nach SGB X § 44", da stehen auch Beispielanträge.





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