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Breed 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 01.07.2008 - 13:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

es geht mir um folgendes:
Ich war bei der ARGE bis zum 31.03.08 gemeldet.
Ab dem 01.04.08 bis zum 20.06.08 hatte ich ein Festes Einkommen.Wurde zum 20.06.08 in der Probezeit während der Krankheit gekündigt.
Habe mich dann am 23.06.08 ( 1.Werktag nach der Kündigung ) bei der Arge erneut angemeldet und heute am 01.07.08 wurde ich endlich zur Leistungsabteilung durch gelassen.
So dort erfahre ich nun das ich für diesen Monat Juli so gut wie nichts bekomme,da ich ja noch Lohn vom Monat Juni bekomme.

Doch ist das Rechtens?
Denn ich war ja abgemeldet zu dem Zeitraum und habe auch im Juni keinen ganzen Monat gearbeitet.
Das heisst also wenn es so sein sollte,habe ich im Dreck gewüllt für nix und wieder nix.




cascada 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 6
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...   Erstellt am 01.07.2008 - 13:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich glaube das was du an lohn bekommen hast oder bekommst wird an´s hartz 4 angerechnet.
Also das was du an lohn bekommen hast oder bekommst wird glaub ich vom hartz 4 geld abgezogen.




Breed 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 01.07.2008 - 13:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi,

ja ich will wissen ob das Rechtenjs ist.
Denn ich war ja ín dem Monat nicht gemeldet und habe somit keine Leistungen bezogen.

Daher finde ich es nicht rechtens auf Geld von erlich erworbener Arbeit zurück zu greifen.




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 01.07.2008 - 14:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Breed schrieb
    Habe mich dann am 23.06.08 ( 1.Werktag nach der Kündigung ) bei der Arge erneut angemeldet

Hallo Breed,

auch wenn du im Juni keine Leistungen der ARGE bezogen hast, hast du dich aber im Juni dort zurückgemeldet. Ausschlaggebend ist einerseits das Datum auf deinem Antrag und andererseits der Eingang deines Lohns auf deinem Konto.

Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
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...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 01.07.2008 - 16:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Um Wolfs Beitrag mal zu vervollständigen:
Lohn wird immer in dem Monat auf das ALG II angerechnet, in dem man ihn erhält, d.h. hast du im Juli den Lohn für Juni erhalten, egal wann, dann wird dieser Lohn auch auf deinen Bedarf, also dein ALG II, vom Juli angerechnet.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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