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schlanke 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 11.02.2008 - 20:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo meine Freundin und ich möchten heiraten.
Wir haben zur zeit getrennte Wohnungen.
Sie bekommt zur zeit Harz4 700 Euro,ich bekomme AU Rente 820 Euro.
Wiehoch ist der betrag den wir nach der Hochzeit
bekommen würden (Miete der gemeinsamen Wohnung warm ca.380 Euro)?
Danke im voraus.




schlanke 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 11.02.2008 - 21:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ich meine natürlich EU Rente.




Sebastian ...
Admin und Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 350
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...   Erstellt am 11.02.2008 - 21:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Rente wird leider bei der Ermittlung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II voll auf dieses angerechnet. Ausnahmen gelten nur für die Grundrenten von Kriegs- und Naziopfern.





Signatur
Redakteur bei
www.gegen-hartz.de


Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung!

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 12.02.2008 - 12:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sie erhält nur ALG II?
Wenn ihr heiratet, bildet ihr eine BG.
Damit hat jeder von euch einen Bedarf von 312€ Regelsatz plus die anteiligen KdU.
Du würdest Sozialgeld erhalten können, einschl. Mehrbedarf, deine EU Rente würde, abzgl. 30€ Freibetrag, auf deinen Bedarf angerechnet. Wenn was übrig bleibt, wird das auf den Bedarf deiner Frau angerechnet.
Zur Einkommensanrechnung gibt es in Kürze einen neuen Ratgeber, auf den ich unter "Neues im Forum" hinweisen werde.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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