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Mia 
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...   Erstellt am 30.10.2008 - 18:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also, die (noch) Frau hat keine Kinder von ihm. Sie ist eben nur Studentin, die jetzt wohl auch auf der Grundlage eines zu langen Studiums kein Bafög mehr bekommt. Da sie niemanden hat, zahlt er ihr bisher (ohne Titel) Unterhalt, der ihr aber rechtlich eh zustehen würde.

Ich denke mal, dass ich ab dem 01.04 bis zur Geburt des Kindes Harz 4 + den zusätzlichen Bedarf bekommen werde. Wenn das Kind dann da ist, werde ich von den Ämtern nichts mehr bekommen.....

Etwas ungerecht ist das schon. Ich kann nur hoffen, dass ich bald doch noch Arbeit finde oder / und hinterher einen Arbeitgeber, der mich auch mit Kind einstellt.....




Mia 
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...   Erstellt am 30.10.2008 - 19:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also, die (noch) Frau hat keine Kinder von ihm. Sie ist eben nur Studentin, die jetzt wohl auch auf der Grundlage eines zu langen Studiums kein Bafög mehr bekommt. Da sie niemanden hat, zahlt er ihr bisher (ohne Titel) Unterhalt, der ihr aber rechtlich eh zustehen würde.

Ich denke mal, dass ich ab dem 01.04 bis zur Geburt des Kindes Harz 4 + den zusätzlichen Bedarf bekommen werde. Wenn das Kind dann da ist, werde ich von den Ämtern nichts mehr bekommen.....

Etwas ungerecht ist das schon. Ich kann nur hoffen, dass ich bald doch noch Arbeit finde oder / und hinterher einen Arbeitgeber, der mich auch mit Kind einstellt.....




JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 08:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Auch wenn die Frau eine dieser ewigen Studentinnen ist, frage ich mich wie lange sie wohl verheiratet war und ob ihr tatsächlich Unterhalt zusteht. Wenn Kinder da sind mag das mit dem Ex-Ehegattenunterhalt noch vertretbar sein. Aber nur fürs studieren und Dolce Vita Unterhalt??? Letztendlich geht es mich persönlich ja nichts an. Es ist das Problem deines Partners und später vielleicht auch dein Problem.

Bis es soweit ist, dass dein Studium vorbei ist, vergeht noch ein bisschen Zeit. Bis dahin findet sich ja vielleicht etwas sinnvolles für dich. Ein gut gemeinter Rat als erziehender Papi: Du solltest Arbeit nicht überbewerten. Die Erziehungszeit ist eine der schönsten. Wäre schade für dich und dein Kind wenn diese schöne Zeit von einer Betreuung übernommen wird.





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Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

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Ottokar ...
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 11:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mia schrieb

    Also, die (noch) Frau hat keine Kinder von ihm. Sie ist eben nur Studentin, die jetzt wohl auch auf der Grundlage eines zu langen Studiums kein Bafög mehr bekommt. Da sie niemanden hat, zahlt er ihr bisher (ohne Titel) Unterhalt, der ihr aber rechtlich eh zustehen würde.

Da keine Kinder existieren, steht euer gemeinsames Kind dann an erster Stelle bezüglich Unterhalt.

Gemäß § 1586 BGB kann die Ex hier defintitiv keinen Unterhalt mehr fordern, wenn euer gemeinsames Kind da ist.
Die einzigste Möglichkeit wäre, wenn ihr aus
schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, und die Versagung des Unterhaltes unbillig wäre, dann wäre ihr aber auch ein Studium nicht zumutbar.
Das Studenten neben dem Studium arbeiten, ist aber allgemein üblich. Die Forderung nach Selbsthilfe ist also keinesfalls unbillig und eine Erwerbsunfähigkeit liegt offensichtlich auch nicht vor.

Das eine lange Ehedauer vorliegt, glaube ich Aufgrund des Studentenstatus und erst vor kurzem entfallenen bafög Anspruches nicht. Das wäre ein weiterer grund für Unterhalt, der aber hier offensichtlich nicht zutrifft.





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JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 03.11.2008 - 21:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe gerade auf dem Sozialticker einen Artikel gefunden der zum Thema passt. Jedoch glaube ich, wie bereits geschrieben, genauso wenig wie Ottokar an eine langjährige Ehe.





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Mia 
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 09:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

Sie waren/ sind seit 2003 verheiratet.

Ich habe Anfang Dezember einen Termin beim Arbeitsamt. Ich weis gerade nicht, was ich denen dort erzählen soll, denn wenn die von meiner Schwangerschaft wissen vermitteln die mich doch eh nicht mehr?!
Zum anderen muss ich ja dann auch gleich noch einen Antrag auf Harz4 stellen. Was muss ich da beachten? Zwecks der Angaben meines Partners betreffend. Muss ich den denn jetzt überhaupt erwähnen? Wir wohnen erst seit dem 01.10. diesen Jahres zusammen...

LG
M




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 13:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das du Schwanger bist, musst du aber angeben, da es zur Vermittlung reelvant ist.

Ob du zusätzlich ALG II beantragen musst/kannst, hängt von der Höhe des ALG I ab, dass du dann erhälst.

Bezüglich ALG II bildet ihr bis zur Geburt des Kindes eine Haushaltgemeinschaft!
D.h.:
- jeder Partner muss einen eigenen Antrag auf ALG II stellen,
- der jeweils andere Partner taucht im eigenen ALG II NUR unter Haushaltgemeinschaft auf,
- Fragen zum Vorliegen einer BG, Einkommen und Vermögen des Partners werden NICHT beantwortet, da noch keine BG vorliegt,
- bei Anlage VE ist alles mit NEIN anzukreuzen.





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