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corazon  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 12.09.2007 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 04.10.2007 - 20:55 | |
WICHTIG für alle die sanktioniert sind oder werden!!! Es begann mit der EGV im März2007 (hatte geäußert:1€Jobs sind Ausbeute ,aber ich mach es!
Habe mich an die EGV gehalten, Bewerbungen geschrieben hingeschickt....oh Schreck jedesmal waren die Bewerbungen weg Widerspruch ect. auch mit Hilfe meiner Anwältin ..NIX gebracht im Gegenteil wurde z.01.Okt.07 100% sanktioniert .UFF So nicht, mich informiert in einigen Foren(Super das es euch gibt)naja, heute kam der Aufhebungsbescheid wird nachgezahlt
Dienstaufsichtbeschwerde(grinsfett)
Sorry hab PC-Probs , sobald behoben setz ich das Schreiben rein
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corazon  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 12.09.2007 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 04.10.2007 - 21:20 | |
Meine Adresse
Schöningen, 14.Sept. 2007
Einschreiben/Rückschein
ARGE SGBII im LK HE
z.H. Herr xxx
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt
Ihr Schreiben v. 10.09.2007 Ihr Zeichen xxxB-xxxxxxxxxxx- Stellungnahme-
BG.Nr. xxxxxxxxx
Sehr geehrter Herr XXX,
bezüglich Ihres oben aufgeführten Schreibens hier die Richtigstellung des Sachverhaltes. Bin nicht in der Lage die Bewerbungskosten vorzufinanzieren.
Habe am 24.07.07 nochmals telefonisch versucht, die Bewerbungskosten im Vorfeld zu bekommen -Antwort negativ.
Des Weiteren hat Frau xxx meiner Anwältin gegenüber geäußert: Sie könne mich nicht vermitteln weil ich krank und zu alt bin.“
Es kann niemand verlangen, aus den Regelleistungen Bewerbungskosten vorzufinanzieren.
Bewerbungskosten sind kein Bestandteil der Regelleistung!
So haben auch schon Gerichte geurteilt.
LSG Berlin L25 B 1024/07 AS PKH v. 28.08.2007
Durch Die Sanktion wird mein Recht GG Art.13 Abs. 1 auf die Unverletzbarkeit der Wohnung verweigert und die Obdachlosigkeit herbeigeführt.
Mit der gegenwärtigen Fassung des § 31 SGBII verstößt der Staat gegen Art. 1 u. 2 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs.1GG, Art.6 GG, Art.13 1GG,Art.20 Abs. 1GG,Art.25GG.
Leistungskürzungen , welche die Kosten der Unterkunft(§22 SGBII ) Lebenshaltung(§20SGBII) umfasst, sind unzulässig
Ich beantrage hiermit:
1. Sofortige Aufhebung des zu Unrecht ergangenen Zahlungs-Stopps und Auszahlung meiner Leistung bar/Scheck
2.
Sollte dieser Bescheid mir Per Briefpost nicht bis zum 28.09.07 vorliegen, sehe ich mich zu meinem größten Bedauern gezwungen, wie folgt tätig zu werden:
3.
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Sie zu Händen Herrn xxx (gegen Frau xxx ist schon veranlasst)
4.
EA beim Sozialgericht
5. Antrag auf aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs gegen den strittigen Bescheid vom Amt.
6. Antrag Kostenerstattung Fahrkosten , Portogebühren ,etc.
Falls es zu negativen gesundheitlichen Konsequenzen meinerseits kommt, käme auch durchaus eine Strafanzeige gegen Sie persönlich und Frau xxx in Betracht.
In der Hoffnung auf eine angemessene Reaktion Ihrerseits (welche die genannten Schritte verzichtbar macht) verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Kopien
Anwalt
Sozialgericht
Herrxxx Leiter der ARGE
Kämpft lasst euch nix gefallen!!!!!
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Selena  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 01.08.2007 Beiträge: 135 Nachricht senden | Erstellt am 05.10.2007 - 13:25 | |
Richtig so.Sie haben es nicht besser verdient.
Freut mich für Dich. 
Gruß
Selena
Signatur Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. |
<Magnolia> unregistriert
| Erstellt am 11.10.2007 - 15:15 | |
corazon schrieb
WICHTIG für alle die sanktioniert sind oder werden!!! Es begann mit der EGV im März2007 (hatte geäußert:1€Jobs sind Ausbeute ,aber ich mach es!
Habe mich an die EGV gehalten, Bewerbungen geschrieben hingeschickt....oh Schreck jedesmal waren die Bewerbungen weg Widerspruch ect. auch mit Hilfe meiner Anwältin ..NIX gebracht im Gegenteil wurde z.01.Okt.07 100% sanktioniert .UFF So nicht, mich informiert in einigen Foren(Super das es euch gibt)naja, heute kam der Aufhebungsbescheid wird nachgezahlt
Dienstaufsichtbeschwerde(grinsfett)
Sorry hab PC-Probs , sobald behoben setz ich das Schreiben rein
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Herzlichen Glückwunsch!
Habe mir das sofort runter kopiert,da ich im Moment auch eine Beschwerde laufen habe, allerdings wegen Androhung einer Sanktion, wenn ich nicht weiterhin lückenlos meine Kontoauszüge vorlege. Drückt mir die Daumen...Fortsetzung folgt!
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Sebastian  Admin und Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 25.08.2006 Beiträge: 350 Nachricht senden | Erstellt am 11.10.2007 - 15:20 | |
Das ist ja richtig gut gelaufen. Auch von mir Herzlichen Glückwunsch! 
Signatur Redakteur bei
www.gegen-hartz.de
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung! |
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