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corazon ...
Durchstarter
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Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 26
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...   Erstellt am 04.10.2007 - 20:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


WICHTIG für alle die sanktioniert sind oder werden!!!Es begann mit der EGV im März2007 (hatte geäußert:1€Jobs sind Ausbeute ,aber ich mach es!
Habe mich an die EGV gehalten, Bewerbungen geschrieben hingeschickt....oh Schreck jedesmal waren die Bewerbungen wegWiderspruch ect. auch mit Hilfe meiner Anwältin ..NIX gebracht im Gegenteil wurde z.01.Okt.07 100% sanktioniert .UFFSo nicht, mich informiert in einigen Foren(Super das es euch gibt)naja, heute kam der Aufhebungsbescheid wird nachgezahlt
Dienstaufsichtbeschwerde(grinsfett)
Sorry hab PC-Probs , sobald behoben setz ich das Schreiben rein




corazon ...
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 26
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...   Erstellt am 04.10.2007 - 21:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Meine Adresse


Schöningen, 14.Sept. 2007
Einschreiben/Rückschein

ARGE SGBII im LK HE
z.H. Herr xxx
Magdeburger Tor 18

38350 Helmstedt




Ihr Schreiben v. 10.09.2007 Ihr Zeichen xxxB-xxxxxxxxxxx- Stellungnahme-
BG.Nr. xxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr XXX,

bezüglich Ihres oben aufgeführten Schreibens hier die Richtigstellung des Sachverhaltes. Bin nicht in der Lage die Bewerbungskosten vorzufinanzieren.
Habe am 24.07.07 nochmals telefonisch versucht, die Bewerbungskosten im Vorfeld zu bekommen -Antwort negativ.
Des Weiteren hat Frau xxx meiner Anwältin gegenüber geäußert: Sie könne mich nicht vermitteln weil ich krank und zu alt bin.“
Es kann niemand verlangen, aus den Regelleistungen Bewerbungskosten vorzufinanzieren.
Bewerbungskosten sind kein Bestandteil der Regelleistung!
So haben auch schon Gerichte geurteilt.
LSG Berlin L25 B 1024/07 AS PKH v. 28.08.2007

Durch Die Sanktion wird mein Recht GG Art.13 Abs. 1 auf die Unverletzbarkeit der Wohnung verweigert und die Obdachlosigkeit herbeigeführt.


Mit der gegenwärtigen Fassung des § 31 SGBII verstößt der Staat gegen Art. 1 u. 2 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs.1GG, Art.6 GG, Art.13 1GG,Art.20 Abs. 1GG,Art.25GG.

Leistungskürzungen , welche die Kosten der Unterkunft(§22 SGBII ) Lebenshaltung(§20SGBII) umfasst, sind unzulässig
Ich beantrage hiermit:

1. Sofortige Aufhebung des zu Unrecht ergangenen Zahlungs-Stopps und Auszahlung meiner Leistung bar/Scheck
2.
Sollte dieser Bescheid mir Per Briefpost nicht bis zum 28.09.07 vorliegen, sehe ich mich zu meinem größten Bedauern gezwungen, wie folgt tätig zu werden:
3.
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Sie zu Händen Herrn xxx (gegen Frau xxx ist schon veranlasst)
4.
EA beim Sozialgericht

5. Antrag auf aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs gegen den strittigen Bescheid vom Amt.
6. Antrag Kostenerstattung Fahrkosten , Portogebühren ,etc.

Falls es zu negativen gesundheitlichen Konsequenzen meinerseits kommt, käme auch durchaus eine Strafanzeige gegen Sie persönlich und Frau xxx in Betracht.

In der Hoffnung auf eine angemessene Reaktion Ihrerseits (welche die genannten Schritte verzichtbar macht) verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen











Kopien
Anwalt
Sozialgericht
Herrxxx Leiter der ARGE
Kämpft lasst euch nix gefallen!!!!!




Selena ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 135
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...   Erstellt am 05.10.2007 - 13:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Richtig so.Sie haben es nicht besser verdient.
Freut mich für Dich.

Gruß

Selena





Signatur
Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

<Magnolia>
unregistriert

...   Erstellt am 11.10.2007 - 15:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


corazon schrieb

    WICHTIG für alle die sanktioniert sind oder werden!!!Es begann mit der EGV im März2007 (hatte geäußert:1€Jobs sind Ausbeute ,aber ich mach es!
    Habe mich an die EGV gehalten, Bewerbungen geschrieben hingeschickt....oh Schreck jedesmal waren die Bewerbungen wegWiderspruch ect. auch mit Hilfe meiner Anwältin ..NIX gebracht im Gegenteil wurde z.01.Okt.07 100% sanktioniert .UFFSo nicht, mich informiert in einigen Foren(Super das es euch gibt)naja, heute kam der Aufhebungsbescheid wird nachgezahlt
    Dienstaufsichtbeschwerde(grinsfett)
    Sorry hab PC-Probs , sobald behoben setz ich das Schreiben rein

Herzlichen Glückwunsch!
Habe mir das sofort runter kopiert,da ich im Moment auch eine Beschwerde laufen habe, allerdings wegen Androhung einer Sanktion, wenn ich nicht weiterhin lückenlos meine Kontoauszüge vorlege. Drückt mir die Daumen...Fortsetzung folgt!




Sebastian ...
Admin und Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 350
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...   Erstellt am 11.10.2007 - 15:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ist ja richtig gut gelaufen. Auch von mir Herzlichen Glückwunsch!





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