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unregistriert

...   Erstellt am 18.10.2007 - 23:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


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Hab da eine Frage und zwar habe heute einen Brief von meiner Arge bekommen,mit einer Anhörung und zwar wollen die von mir jetzt 265,euro zurück ,von den Zeitraum 1.9.07bis 31.10.07 und zwar deshalb meine Tochter hatt eine Kombimaßnahme am 18.Septemper angefangen und bekommt dafür BAB für den Monat Septemper hatt Sie nur Anteilmäßig bekommen 104,Euro und das hatt sie auch erst Rückwirkend am 1.10 bekommen ,also hatte ich es im Monat Septemper noch nicht mit zu verfügung Weil das immer Rückwirkend gezahlt wird,da ja mein Arge Bescheid sowieso am 31.10 ausläuft hätte die Arge ja das bab gleich mit berechnen können,aber sie können doch nicht schon vorher geld mitberechnen was ich noch nicht bekommen habe.Von den BAB geld gehen ja noch Fahrkosten weck und die Arge denkt ich bin nicht meinen Meldepflichten nach gekommen kann das sein ich war heute fix und fertig .FÜr Oktober würde dann meine Tochter zwar 240 euro bekommen aber davon sind 48euro für fahrkosten und Bekleidung .wer kann mir da helfen .freue mich über jede Antwort .




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 19.10.2007 - 11:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


1. Einkommen kann und darf nur in dem Monat angerechnet werden, in dem man es erhalten hat (Zuflussprinzip SGB II § 11): Nachweis Kontoauszug.
Gegen alles andere Widerspruch einlegen sowie Anzeige wegen Betruges und Klage androhen!

2. Wenn BAB dann kein Anspruch auf ALG2: SGB II § 7 Abs. 5, aber auf Übernahme der vom BAB nicht gedeckten Kosten der Unterkunft: § 22 Abs. 7 SGB II.
Es sei denn, der Azubi wohnt während der Ausbildung im Haushalt der Eltern und erhält BAB lt. SGB III § 66 Abs. 1 oder bafög, dann greift § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II. Dann werden 20% vom BAB als pauschale Ausbildungskosten nicht auf das ALG2 angerechnet:

3. Einkommen des Azubi, das bereits während der Berechnung von BAB oder bafög berücksichtigt wurde, darf bei der Berechnung von ALG2 nicht nochmal berücksichtig werden.

[Dieser Beitrag wurde am 19.10.2007 - 11:02 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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