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CT64 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.10.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 13:51 | |
Hallo,
ich wende mich mit folgendem Sachverhalt an Euch und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen:
Ich erhalte Hartz4 und habe mir einen 400 Euro-Job besorgt. Der neue Arbeitgeber könnte mich als Aushilfe/auf Minijob-Basis anmelden oder ich könnte ihm für meine Arbeit eine Rechnung erstellen.
Wäre es daher nicht günstiger, wenn ich dem Arbeitgeber eine Rechnung erstelle, für die tatsächliche Leistung (die ja bspw. in einem Monat auch mal „nur“ 350 Euro sein könnte), anstelle der Pauschalierung (und den Abgaben) von 400 Euro jeden Monat?
Danke für Eure Hilfe
[Dieser Beitrag wurde am 22.10.2008 - 16:21 von CT64 aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 14:09 | |
Da hast du was falsch verstanden. Ega ob der AG deine SV-Beiträge zahlt oder du als Scheinselbstständiger auf Honorarbasis arbeitest, beides ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit und wird gleich auf das ALG II angerechnet
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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CT64 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.10.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 16:23 | |
Also ist es im Grunde egal, ob AG mich anmeldet oder ich eine Rechnung ausstelle, die dann gegenüber ARGE in Form einer Einnahmen/Überschussrechnung dargelegt werden muss?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 23.10.2008 - 13:42 | |
In Bezug auf die Höhe des dir angerechneten Einkommens: ja.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Peppo Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.10.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 31.10.2008 - 08:17 | |
Ottokar schrieb
Da hast du was falsch verstanden. Ega ob der AG deine SV-Beiträge zahlt oder du als Scheinselbstständiger auf Honorarbasis arbeitest, beides ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit und wird gleich auf das ALG II angerechnet
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Ich habe gehört , dass man bis zu 165 Euro dazu verdienen kann. Ist das richtig ?
Aba ich würde probieren , . Okey das is Betrug , aber ich sag immer , bei Geld hört die Freundschaft auf !
Wenn du es geschickt machst klappt es vieleicht 
[Dieser Beitrag wurde am 31.10.2008 - 11:20 von Ottokar aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.10.2008 - 11:04 | |
Peppo schrieb
Ich habe gehört , dass man bis zu 165 Euro dazu verdienen kann. Ist das richtig ?
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Nein! Das ist vollkommen falsch.
Und Peppo, wenn du hier noch mal Anleitungen zum Sozialbetrug gibst, fliegst du raus!
[Dieser Beitrag wurde am 31.10.2008 - 11:19 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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