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Terpsychore Neuling

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 12:24 |  |
Was kann man hier noch machen 
Im Jahr 2001 vermietete mein Freund sein Haus 100m²) an eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kinder.
Das zuständige Sozialamt bewilligte und bezahlte die Miete in Höhe von € 515,-- (incl Nk ohne Heizung) anstandslos. Im Juli 2002 wurde vom Amt die Miete auf € 336,-- gekürzt (incl Nk ohne Heizung).
Begründung : Das Haus hat keine Zentral- sondern Ofenheizung. Dazu ist ist zu sagen, das sein Haus über Heizung oder Einzelöfen zu beheizen war. Seine Mieterin legte ein Attest über eine Zentralheizungsallergie ihrer Kinder vor, worauf er die Zentralheizung ausser Betrieb nahm. Nach Meinung des Sozialamtes wäre das sein persönliches Pech, außerdem wurde nun die Miete an die Unterstüzungsbedürftige überwiesen,welche die Miete dann an ihn weiterleitete.
Als Vater zweier Kinder besitzt er nicht die Skrupellosigkeit, eine Mutter mit 4 Kindern auf die Strasse zu setzen, da sie nicht in der Lage war die Differenz zu zahlen. Er hoffte auf den Faktor Zeit und das sich die Regelsätze ändern.
Dies geschah mit Einführung von Harz IV.
Seine Hoffnung wurde aber schnell zerstört, da die ARGE den Mietvertrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht anerkennt. Dreimal war mein Freund im Jahr 2005 dort persönlich vorstellig. Die monatliche Miete konnte er nur auf 360€ steigern, weil die Nebenkosten stiegen. Die ARGE beruft sich auf das niedersächsische Sozialgesetzbuch (das gilt aber nicht für Alg2empfänger). Die Mieterin bekommt für sich und ihre Kinder insgesamt € 1700,-- von der ARGE.
Der Mietausfall seit dem 1.1.2005 beläuft sich ca 5300€. Er hat der Mieterin nun doch zum 31.10.2007 gekündigt. Sie wollte ja zu ihrem Freund ziehen. Sein Vater, in dessen Haus sie ziehen wollte, will das nun nicht mehr.
Nun kommt noch folgendes dazu:
Laut Kündigung sollte sie zum 31.10.2007 ausziehen. Am 07.11.2007 bekommt mein Freund einen Anruf von der Mieterin, daß sein Haus brennt. Nach Rücksprache mit dem Schornsteinfeger war es ein Schornsteinbrand. Weiterhin hat er dann in einem Telefonat vom 09.11.2007 von der Mieterin erfahren, daß sie am 06.11.2007 eine Hausratversicherung abgeschlossen hat und diese jetzt die Schäden an ihrem Eigentum übernimmt. Die Schäden am Haus bleiben ihm nun überlassen. Sie hat sich meines Erachtens jetzt auch noch strafbar gemacht. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Denn sie hatte nicht das Recht, sich nach dem 31.10.2007 in seinem Haus aufzuhalten.
Nunmehr fordert die Mieterin einen Nachfolge-Mietvertrag, obwohl sie die rückständigen Mieten in höhe von ca. 5300€ nicht bezahlt hat. Weiterhin überweist ihr die ARGE die reduzierte Miete, obwohl die ARGE von der Kündigung Kenntnis hat.
Ich bin jetzt gespannt, ob und wie er die Mieterin aus dem Haus bekommt. Finanzielle Mittel für eine Zwangsräumung fehlen ihm. Somit wird er wohl die Mieterin samt Kindern in seinem Haus wohnen lassen müssen.
Dazu noch folgendes:
Die Mieteinnahmen sollten eigentlich den Bankkredit für das Haus abdecken. Da er aber nicht die Kredite abzahlen kann, weil die Miete nicht in der Höhe überwiesen wurde wie vertraglich vereinbart war, ist er mittlerweile bei der Bank in Verzug geraten. Somit ist die ARGE dafür verantwortlich, dass mein Freund nicht nur sein Haus bald zwangsversteigern lassen muss, sondern dass er selber auch noch hochverschuldet ist. DANK HARTZ 4
P.S.1:
Laut telefonischer Auskunft der ARGE Braunschweig, ist es sogar normal, wenn die Miete noch weiter gekürzt wird. D.h., der Vermieter kann nichts machen, auch wenn die Mieter nur nocht GESAMT € 100,-- Miete zahlen.
P.S.2:
Laut telefonischer Mitteilung der Mieterin, wird sie alle Hebel in Verbindung setzen, um dort wohnen zu bleiben!!! Notfalls per Gerichtsbeschluss - damit sie dort bleiben darf
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Meiner Ansicht nach wird hier gezielt durch die ARGE und die Empfängerin ein Vermieter in den Ruin getrieben!!!!
[Dieser Beitrag wurde am 13.11.2007 - 15:54 von Terpsychore aktualisiert]
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ratlos  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 30.10.2007 Beiträge: 64 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 19:09 |  |
hy, dein Freund hat da wohl schlechte Karten. Obwohl die Wohnung schon gekündigt ist, wenn sie darin wohnen bleibt, kannn er nur Klagenauf Zwangsräumung, aber die müsste er selber finanzieren und da er kein Geld hat, sieht es für ihn schlecht aus. Habt ihr euch mal den Eigenbedarf der Wohnung überlegt. Vieleicht kann man damit was machen. Wenn er keine Lösung findet, wird es wohl auf eine Zwangsversteigerung hinaus laufen. Da ist er zwar die Mieterin los, aber auch sein Haus. Ich hoffe doch er hat eine Rechtschutzversicherung. Er sollte sich unbedingt einen Anwalt suchen. Gruß ratlos
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Terpsychore Neuling

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 19:23 |  |
ratlos schrieb
hy, dein Freund hat da wohl schlechte Karten. Obwohl die Wohnung schon gekündigt ist, wenn sie darin wohnen bleibt, kannn er nur Klagenauf Zwangsräumung, aber die müsste er selber finanzieren und da er kein Geld hat, sieht es für ihn schlecht aus. Habt ihr euch mal den Eigenbedarf der Wohnung überlegt. Vieleicht kann man damit was machen. Wenn er keine Lösung findet, wird es wohl auf eine Zwangsversteigerung hinaus laufen. Da ist er zwar die Mieterin los, aber auch sein Haus. Ich hoffe doch er hat eine Rechtschutzversicherung. Er sollte sich unbedingt einen Anwalt suchen. Gruß ratlos
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Tja, leider ist das alles nicht so einfach Sie droht jetzt sogar telefonisch, sollte er sie rausklagen wollen, sie bis dahin keine Miete mehr zahlen will, und bevor die Räumungsklage greift, will sie den Hauptstützbalken des Hauses einreissen. Aber hier steht es dann später wieder "Aussage gegen Aussage".

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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 5590 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 20:06 |  |
1. ein niedersächsische Sozialgesetzbuch gibt es nicht! Es gibt insges. 12 Sozialgesetzbücher, die alle bundesweit gültig sind.
2. als Vermieter ist er für sein Eigentum zuständig! Ich kann auch nicht zu meinem Vermieter gehen und sagen: ab morgen bekommen sie 200€ Miete weniger als lt. Vertrag und auf dessen Kosten leben, weil ich zu faul bin, umzuziehen. Wenn ich die Wohnung nicht bezahlen kann, muss ich umziehen!!!
Hier ist nicht die ARGE in der Pflicht sondern dein Freund als Vermieter! Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit: Die Mieterin schuldet dem Vermieter Geld. Also kann der Vermieter mahnen, kündigen, zwangsräumen, klagen und seine Ansprüche aus der Kaution befriedigen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Terpsychore Neuling

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2007 - 16:55 |  |
Mittlerweile ist der RA eingeschaltet - und die Mieterin denkt sich immer neue sachen aus.
z.B.: Kündigung ja nicht wirksam, deshalb zahlt ihre Hausratversicherung nicht, deshalb soll die Versicherung des Vermieters zahlen. Ausserdem will sie jetzt sogar noch die Miete kürzen ... Sieht fast so aus, als möchte sie jetzt kostenlos wohnen.
Ich habe meinem Freund nahegelegt, wenn die DAME sich meldet, nicht mehr zu reagieren - sondern alles dem RA zu überlassen.
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maexi Neuling

Status: Offline Registriert seit: 03.12.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 04.12.2007 - 22:52 |  |
Hab mir das mal genau durchgelesen und komme zu folgendem Entschluss:
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Vermieters, sich um Mietrückstände bei der Arge zu kümmern, sondenr hier ist die gezielte Initiative der Vermieterin gefragt.
Ebenfalls ist es juristisch erstmal egal, aus welchem Grund die Arge weniger Miete ausgezahlt hat.
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Vermieter und dem Mieter, in Ihrem Falle also Ihrem Freund und der " Dame".
So müsste nach meinem Dafürhalten die Kündigung der Wohnung rechtens sein.
Desweiteren ist es falsch, zu behaupten, Ihr Freund hat keine Möglichkeit zur Gegenwehr.
Sofern er die Kosten für eine Zwangsräumung nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, kann er beim zuständigen Amtsgericht oder auch bei RA einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Hierbei müsste er sich allerdings offenbaren, inwieweit er Vermögen besitzt und welches Einkommen bzw. welche Kredite er zu tilgen hat.
In der Praxis ist es jedoch leider richtig, das sich solche Verfahren endlos in die Länge ziehen können, das Risiko der Prozesskosten immer hoch ist und man nie genau weiss, was die Gegenseite alles vorbringt, um dann doch noch so lange wie möglich in der Wohnung zu bleiben.
Hier bleibt leider nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Alles Gute
Mäxi
P.S. Dieser Thread stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine juristische Beratung !
Signatur Yours Maexi |