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waldkappel 
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...   Erstellt am 01.10.2008 - 09:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ich wende mich mit einer Frage an euch.
Folgendes ich wohne im Werra Meissner Kreis (Nordhessen) und lebe mit meiner Tochter alleine und erhalte für mich und meine Tochter 818,00 € Hartz4 monatlich.Bedingt durch einen Todesfall sind meine Ex und ich uns näher gekommen und sie möchte zum 15 diesen Monats wieder bei uns einziehen.Meine Ex hat eine Stelle wo sie 620€ Brutto im Monat hat und 512€ Netto.
Ich habe nun mehrfach verscheidene Hartz4 Rechner angeklickt und alle eingaben gemacht und 90% der Rechner haben eine Hartz4 Zahlung von 790-794€ ausgerechnet.Dann habe ich noch einen anderen Rechner gefunden der mir dann sagte 675€.
Wie kann ich denn in etwa ausrechnen was ich bekomme und das nicht mit so abweichenden Zahlen?
Hier mal ein Auflistung:
Miete inkl. Nebenkosten 400
Heizungskosten 10
Meine Frau verdient 620 Brutto und erhält Netto 512!
Dann bekommen wir noch 154 Kindergeld ansonsten gibt es keine Einkünfte Vermögen etc.

Könnte mir diesebzüglich vielleicht mal jemand eine Hilfetsellung geben?
MfG Frank




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 01.10.2008 - 12:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Da ihr verheiratet wart, werdet ich sofort wieder als BG eingestuft.

bevor ich rechne:
- Heizungskosten 10 ???
- wie wird Warmwasser erwärmt?





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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waldkappel 
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...   Erstellt am 01.10.2008 - 12:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Da ihr verheiratet wart, werdet ich sofort wieder als BG eingestuft.

    bevor ich rechne:
    - Heizungskosten 10 ???
    - wie wird Warmwasser erwärmt?



verstehe es auch nicht mit den heizkosten.
was wäre wenn man so rechnet,eventuell macht das die arge ja auch,310 kalt 100 nk warmwasser wird glaube ich auch durch den tank erwärmt der den heizungen saft gibt.
wir waren nie gescheiden,aber ich denke das hat nichts mit der rechnung an sich zu tun.im grunde waren wir getrennt lebend.

[Dieser Beitrag wurde am 01.10.2008 - 12:50 von waldkappel aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 01.10.2008 - 14:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ihr wart aber jeder als separate BG eingestuft?
Also 10€ Heizkosten ist vollkommen unzureichend. Hattet ihr schon eine Heizkostenabrechnung? Wie hoch war die Nachzahlung? Wie wird geheizt (Fernwärme, Strom, Gas, Öl)?





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waldkappel 
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...   Erstellt am 01.10.2008 - 14:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Ihr wart aber jeder als separate BG eingestuft?
    Also 10€ Heizkosten ist vollkommen unzureichend. Hattet ihr schon eine Heizkostenabrechnung? Wie hoch war die Nachzahlung? Wie wird geheizt (Fernwärme, Strom, Gas, Öl)?



wir haben ölheizung.

ich und meine tochter sind alleine eine BG gewesen,meine frau hat ja die arbeit und wohnt wo anderes,bis zum 15ten diesen monats.
wie sieht es aus,vl habe ich was mit den heizkosten durcheinander gebracht,
wenn man rechnet
310 mite 100 nk
meine frau verdient 620 brutto netto 510
meine tochter ist 11 jahre und ich 48.
kindergeld 154
das sind alle angaben denn es gibt sonst keine einkünfte vermögen etc.

hoffe das du mir jetzt helfen kannst

[Dieser Beitrag wurde am 01.10.2008 - 14:37 von waldkappel aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 01.10.2008 - 14:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ganz wichtig ist eine möglichst kostendeckende Vorauszahlung von Neben- und Heizkosten, sollten diese zu gering sein, solltest du unbedingt mit dem Vermieter höhere Vorauszahlungen vereinbaren.

Solltest du Zweifel an der Heizkostenabrechnung haben, hole dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und wende dich dann an einen Anwalt für Mietrecht.

Ich rechne nachfolgen mal ohne Heizkosten, die kämen dann noch, abzgl. Warmwasseranteil, dazu.

Kaltmiete 310€
Nebenkosten 100€
= 410€, wird auf 3 Personen verteilt



Kind
Regelsatz: 211€
anteilige Unterkunftskosten: 136,66€
- 154€ KiGe
= 193,66€ Anspruch ALG II

Du
Regelsatz: 351€
anteilige Unterkunftskosten: 136,67€
= 487,67€

Sie
Regelsatz: 351€
anteilige Unterkunftskosten: 136,66€
= 487,66€

Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 108,40€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 800,00€; hier von 520€)
gesamt: 208,40€

Statt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind. Lies dazu mal den "Ratgeber Einkommensanrechnung" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".

anrechenbares Einkommen = 510,87€ Netto - 208,40€ Freibeträge = 302,47€

ALG II ges. = Kind 193,66€ + Du 487,67€ + Sie 487,66€ - anrechenbares Einkommen Sie 306€ = 859,49€

[Dieser Beitrag wurde am 15.10.2008 - 11:43 von Ottokar aktualisiert]





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...   Erstellt am 01.10.2008 - 15:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


vorab erstmal danke schön.
sobald ich den antrag habe ausgefüllt habe und dieser dann bearbeitet wurde,werde ich mich nochmal melden und ihn dir ggf zukommen lassen per screenshot.
danke




waldkappel 
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...   Erstellt am 15.10.2008 - 10:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ottokar ich habe ihnen eine pn gesendet





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