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<Kaimasutra> unregistriert
| Erstellt am 09.05.2007 - 13:14 | |
Hallo Leutz 
Ich bin 21 Jahre alt habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Mittlere Reife. Seit einem Jahr habe ich einen eigenen Haushalt in Hamburg (meine Eltern wohnen in Koblenz). Habe auch schon 2 Jahre Berufserfahrung in meinem Job. Bin allerdings seit Februar diesen Jahres ALG 1 Empfänger. jetzt möchte ich, um in meinem Job dauerhaft unterzukommen und mich beruflich entfalten zu können, mein Abitur nach machen. Das es allerdings eine Allgemeinbildende Schule ist, bekomme ich in Hamburg kein Bafög dafür (würde es nur in Koblenz bekommen). Meine Eltern sind Hartz IV Empfänger und können !!! mich nicht unterstützen, auch nicht beim nötigen Umzug. Außerdem habe ich hier in Hamburg einen festen Partner (nicht verheiratet oder zusammenlebend).
Jetzt zu meiner Frage: Gibt es eine Möglichkeit das der deutsche Staat mich unterstützt mein Abitur nachzumachen ??? Also sprich, gibt es eine Möglichkeit Hartz IV für die Zeit zu beziehen ?
Danke für eure Antworten
Kai
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<Gast> unregistriert
| Erstellt am 30.05.2007 - 17:40 | |
in Hamburg bleiben und das Abitur auf
einem Abendkolleg machen, dann steht einem
Job nichts im Wege.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.06.2007 - 19:15 | |
Hallo,
wieso gibt es für eine allgemeinbildende Schule in Hamburg kein Bafög?
Wegen Bafög § 2 Abs. 1a Nr. 1 ???
Wenn es eine feste Beziehung ist: heiraten. (Bafög § 2 Abs. 1a Nr. 2) dann klappts auch mit dem Abi.
Wenn du nicht umziehen willst, gibt es diese Möglichkeit:
"Junge Frauen und Männer, die nach einem Mittleren Bildungsabschluss und einer Lehre ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhalten gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern Leistungen nach dem BAföG. Die Privilegierung der sog. Abitur-Nachholphase ist angesichts der großen Bedeutung des Zweiten Bildungsweges gerechtfertigt."
Meinem Wissen nach kommen in Hamburg mehrere Bildungsträger dafür in Frage.
Falls du doch umziehen willst, versuche denen beim AA den Umzug dahingehend zu erklären, dass du damit erheblich bessere Möglichkeiten auf einen Arbeitsplatz hast. Vielleicht übernehmen sie die Umzugskosten als Darlehen. Mit ALG1 kannst du ja noch umziehen, ohne vorherige Zustimmung des Amtes.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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