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FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 03.02.2008 - 17:39 | |
Hallo,
eine Bekannte bezieht komplett hartz IV, das heißt 347,- Euro plus Wohnung und Heizung.
Jetzt kann sie einen Job bekommen, der 400,- Euro monatl.Brutto wie netto bringt.
Berücksichtigt man ihren freibetrag von 100,- Euro,werden dann doch vom Verdienst nur 300,-Euro angerechnet und sie müßte vom Amt noch 147,- Euro plus Wohnung und heizung bekommen.
Stimmt das so ?
MFG
Frank
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 03.02.2008 - 20:45 | |
Hallo Frank,
das dürfte nicht korrekt sein, denn gerechnet wird so:
1. Freibetragsberechnung (vom Bruttoerwerbseinkommen)
Grundfreibetrag: 100 Euro
Freibetrag1: 20% des Bruttoerwerbseinkommens von 100,01 Euro bis 800,00 Euro
Freibetrag2: 10% des Bruttoerwerbseinkommens von 800,01 Euro bis 1200,00 Euro; bei mindestens einem minderjährigen Kind in der BG bis 1500,00 Euro
2. anrechenbares Einkommen
Nettoeinkommen – Freibeträge = anrechenbares Einkommen
3. ALG2-Bedarf
Regelsatz + anteilige angemessenen KdU = Gesamtbedarf
4. ALG2-Anspruch
Gesamtbedarf - anrechenbares Einkommen = Anspruch
zu 1: € 100,-- + € 60,-- = € 160,-- Freibetrag
zu 2: € 400,-- - € 160,00 = € 240,-- anrechenb. Einkommen
zu 3: € 347,-- + € xx = € xx Gesamtbedarf
zu 4: € xx - € 240,00 = Anspruch
Für xx bitte die fehlenden Beträge einsetzen.
Du kannst das im Bereich "Hinweise und Ratgeber" im Ratgeber ALG2-FAQ: häufig gestellte Fragen & Antworten genau nachlesen!
Ich hoffe, dass ich jetzt nichts vergessen habe.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.02.2008 - 16:02 | |
Dann würde sie von 347€ Regelleistung noch (347€ - 240€ anrechenbares Einkommen =) 107€ Regelleistung erhalten, plus die KdU.

[Dieser Beitrag wurde am 08.03.2008 - 15:17 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
cabriofreek Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 08.03.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 08.03.2008 - 13:50 | |
hallo,
wenn du noch die 1 vor die 87 setzt, dann haut das
ganze auch irgendwie hin - was mir jetzt dabei noch aufgefallen ist - wie kommen denn die 60 euros zustande ? - ich kenne lediglich die 100 euro pauschale plus noch die versicherungspauschale von 30 euros pro monat für alle privaten versicherungen und dann noch die zulage für einen bestehenden ! AVG Vertrag von max. 40 euros pro monat - also ...
mmmhhh - und es können, soweit ich weiss die anteiligen kosten für aufwendungen des jobs geltend gemacht werden ... aber hier weiss sicher jemand anderes mehr ... good lack - charly
Signatur alg2-ler aus dem raum stuttgart |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.03.2008 - 15:17 | |
Der Freibetrag berechnet sich von Erwerbseinkommen wie folgt:
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: € (20% des Brutto von 100,01€ bis 800,00€; hier von €)
Freibetrag 2: € (10% des Brutto von 800,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€; hier von €)
gesamt: €
Statt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen über 400€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind. Lies dazu mal den "Ratgeber Einkommensberechnung" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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