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<Gwendelly>
unregistriert

...   Erstellt am 29.10.2007 - 13:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,

erstmal finde ich es super, dass es so ein Forum gibt. Ich habe mich fleißig durchgelesen und bin teilweise doch sehr erschrocken, was so passiert.

Leider hat es jetzt auch meine Familie getroffen. Ich hoffe, ich darf die Situation einmal kurz schildern.

Meine Mutter (Jg. 1952) hat mit einigen Unterbrechungen immer gearbeitet (als wir 2 Kinder klein waren, ging sie putzen etc. etc.), sie war auch einige Zeit selbständig (mit einer kleinen Änderungsschneiderei, was allerdings nicht so lange gut gin); ihr fehlen aber aus diesen Gründen einige Zeiten für ihre Rentenauszahlung; u. a. hat sie sich darum zusätzlich privat versichert. Sie hatte das Glück, immer wieder Arbeit zu finden (zuletzt vor ca. 5 Jahren); sie bekommt netto ca. 1200 Euro.

So jetzt lebt sie seit vielen vielen Jahren mit ihrem Lebenspartner zusammen (nicht verheiratet); er ist Jg. 1954 (wenn ich mich recht erinnere). Leider wurde er arbeitslos, da die Firma, in der er seit Jahrzehnten gearbeitet hatte, zumachte. Viele Bewerbungen geschrieben - auch im ganzen deutschen Raum - ohne Arbeitsangebot. Jetzt rutscht er ab dem 01.11. in Hartz 4, d. h. er bekommt lt. Amt gar nichts, da meine Mutter und er zu viel "Vermögen" habe. Als Vermögen wird angerechnet die private Rentenvorsorge beider, das gemeinsame Auto (mit einem Wert von 6000 Euro) sowie ein VWL-Sparbuch, auf dem jetzt geschlagene 800 Euro sind. Zudem muss von dem "Vermögen" eine private Krankenversicherung des Lebensgefährten bezahlt werden.

Ich habe gesagt, er sollte gegen den Bescheid erst einmal Widerspruch einlegen. Hat hier irgendjemand eine Idee, ob das so richtig ist oder ob er noch etwas anderes beantragen kann; auf dem Amt wurde er kaum beraten, sondern noch herablassend behandelt.

Vielen lieben Dank
Diana




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

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Beiträge: 536
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...   Erstellt am 29.10.2007 - 14:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi gwendelly,

als erstes sollte man überprüfen, ob tatsächlich zuviel Vermögen da ist:

allgemeiner Schonvermögen:
150 x Alter + 750€ für Anschaffungen pro Person
ergibt:
für Deine Mutter und LG einen Betrag von 17.700€

Altersvorsorgeschonvermögen*
250 x Alter pro Person
ergibt:
für Deine Mutter und LG einen Betrag von 27.000€

*Altersvorsorgeschonvermögen muß einen Verwertungsausschluss haben, d.h. vor Renteneintritt kann nicht über das Vermögen verfügt werden.

Ein PKW von 5000€ ist auf jeden Fall geschützt (teilweise bis 7.500€) ich gehe jetzt vom MINDESTfreibetrag aus. Anrechenbar auf das allgemeine Schonvermögen ist durch das Auto lediglich 1.000€ (6000€ Wert-5000€ anrechenfrei)

Jetzt müßtet ihr erstmal prüfen, wie die Situation aussieht.

Besonderheit:
allgemeines Schonvermögen und Altersvorsorgeschonvermögen (ahno den Betrag für Anschaffungen von 2x750€=1500) darf addiert werden, WENN alles als Altersvorsorgeschonvermögen angelegt ist. Allerdings umgedreht ist das NICHT möglich.

Möglichkeit:
Sollten die Freibeträge innerhalb der Gesamtsumme nicht hinkommen, gibt es noch die Möglichkeit allgemeines Vermögen in geschütztes Altersvorsorgeschonvermögen umzuwandeln, ohne den Anspruch auf ALGII zu verlieren.

Ob dem LG bei einem Einkommen von 1200€ netto noch ALGII zusteht, hängt von Mietkosten und arbeitsbedingten Kosten ab. Im Normalfall dürfte es sich im Grenzbereich bewegen, allerdings MUSS auf jedem Fall die ARGE die Krankenversicherung des LG bezahlen, denn
egal wie hoch Mietkosten arbeitsbedingten Kosten sind (niedrigster Betrag von mir angenommen), wird wenn er kein ALGII bekommt, aber zumindest einen Zuschuss zu Versicherungen bekommen (§26 Abs. 3 SGBII).

Kläre mal die Situation, wenn die Summen geklärt sind, erfolgt Hinweis aus weitere Vorgehensweise.

Widerspruch auf jeden Fall richtig, in diesem Fall ist die krankenversicherung ab Antragsdatum gesichert, egal ob über Zahlung rückwirkend ALGII oder über § 26 Abs. 3 SGBII.

Gruß
Quinky




<Gwendelly>
unregistriert

...   Erstellt am 29.10.2007 - 17:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Super, vielen Dank für die Infos. Ich frage mich nur, warum einige Mitarbeiter des Amtes nicht so aufklären können. Ich werde meiner Mutter diesen Link schicken. Vielleicht können wir uns ja nochmal kurz melden?

Nochmal vielen Dank
Diana




Selena ...
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...   Erstellt am 29.10.2007 - 17:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Weil die meisten dort auch nicht Bescheid wissen da sie z.T. von der Telecom u anderen Vereinen sind und nur ne kurze Schulung bekommen haben.Und weil man so Geld sparen kann.Daher dieser schöne Überschuß der BA.

Selena





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Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

Selena ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 29.10.2007 - 18:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Beratungspflicht der ARGE(§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch I – SGB I)

Selena





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Loewe ...
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...   Erstellt am 29.10.2007 - 23:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Selena schrieb

    Weil die meisten dort auch nicht Bescheid wissen da sie z.T. von der Telecom u anderen Vereinen sind und nur ne kurze Schulung bekommen haben.Und weil man so Geld sparen kann.Daher dieser schöne Überschuß der BA.

    Selena

oder sie wollen es nicht wissen. Als ich meine letzte "Weiterbildung" hatte. Fragte ich bei der Leistungsabteilung wegen mehr Geld. War negativ. Obwohl im PC stand da sich Reha bin.

Wir fanden dann raus. das wir doch mehr kriegten, meien Klasse. Antrag gestellt. Wo noch die Tante an de rTheke sagte, ich kenn nur Mehrbedarf bei schwangeren.

Kriegte wenig später 3 Briefe und zusammen 800 Euro!!! nachgezahlt.





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