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<Gast> unregistriert
| Erstellt am 16.04.2007 - 23:52 |  |
Hallo zusammen,
Ich habe dieses Interesante Forum gefunden und bin schon über 2 Stunden am Lesen und Suchen.
Aber ich habe nichts Passendes gefunden auf meine Fragen ? und hoffe hier hilfe zu bekommen oder halt Infos.
Also ich bin vom ALG 1 heute in Hartz IV mein Antrag ist aber noch nicht fertig und haben leider noch keinen Bescheid.
Meine Frau Putzt in einem Kindergarten (Netto 250,00 Euro im Monat
Unser Sohn ist in der Ausbildung im 3 Lehrjahr (Netto 870,00 Euro
wie wird was Angerechnet ?? kann hierzu einer was Sagen ?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
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<quinky> unregistriert
| Erstellt am 17.04.2007 - 10:12 |  |
Hallo Jürgen,
Du bildest mit Deiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft. Euer Sohn, sofern er 18 Jahre alt ist (nehme ich an) gehört Eurer Haushaltsgemeinschaft an. Damit ist er für Euch nicht mehr verantwortlich. Sein Lohn ist völlig außen vor (bitte bei Antragstellung und Bescheid darauf achten, das er NICHT in der Bedarfsgemeinschaft ist).
Er muß von seinem Lohn 1/3 Eures Mietanteils mit Nebenkosten bezahlen. Euch beiden wird lediglich die restlichen 2/3 Eurer Miete erstattet.
Von dem Lohn Deiner Frau wird folgendes verrechnet:
100€ Grundfreibetrag
von 100-250€ bleibt 20% Selbstbehalt = 30€
d.h. von den 250€ sind 130€ Euch, die restlichen 120€ werden auf den ALGII-Betrag angerechnet.
Die ARGEN versuchen gerne, das zu Hause wohnende Kind mit in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einzubeziehen. (Und somit Verdienstanrechnung durchzuführen). Das ist aber nicht richtig.
Es gibt aber eine Unterstützungsvermutung nach §9 Abs. 5 SGB II.
Das bedeutet, es wird überprüft, ob der Sohn leistungsfähig zur Unterstützung ist.
Das geht nach folgender Berechnung:
2 x Regelsatz = 2 x 345€ = 690€
+ eigener Mietanteil
Summe ist die Grenze der Leistungsfähigkeit.
Sein Lohn liegt aber unter der Leistungsfähigkeit = keine Unterstützungspflicht
Gruß
Quinky
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<Gast> unregistriert
| Erstellt am 17.04.2007 - 21:05 |  |
Hallo quinky,
erst mal vielen Dank für deine Info find ich Klasse.
Mein Sohn ist 19 Jahre und bei dem Antrag habe ich gedacht wir müssen ihn Angeben. Auch Lohnbescheinigungen mußten wir Einreichen ?
Man hätte Nie gedacht das ich mal in so etwas reinkomme nach 26 Jahren macht einfach die Firma zu, aber das ist ja was anderes. Bin gespannt was uns zum Leben überbleibt 
Und Dir noch mal tausend Dank und Hut ab
lg
Jürgen
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<andydendy> unregistriert
| Erstellt am 20.04.2007 - 13:30 |  |
Ich hartz4, meine frau hat einen job von
600,- netto, 2 kinder wovon ein kind im heim
lebt und alle 14 tage nach hause kommt und
sein eigenes zimmer hat. in den den ferien ist er
voll dar. ist hyperaktiv und nicht normal beschulbar.
bei alg1 werden beide kinder angerechnet.
wie ist die berechnungsgrundlage?
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<quinky> unregistriert
| Erstellt am 21.04.2007 - 16:05 |  |
Halloandydendy,
2 x Regelsatz Erwachsene a´ 311 = 622
2 x Regelsatz Ki (bis 14) a`207 = 414
+Miete und Nebenkosten = XXX
Ergibt Summe
- Einkommen
600€ Netto - Erwerbstätigenfreibetrag Ca. 240€
= 360€ bereinigtes Einkommen Deiner Frau
308€ Kindergeld
Gesamtbetrag Einkommen 668€
Differenz zwischen obiger Summe und Gesamt Einkommen ist Hartz-IV-Betrag
Allerdings mit einer Einschränkung:
Der Sohn der nicht immer zu Hause wohnt, nur in den Ferien. Hier könnte eine Kürzung des Regelsatzes für die Zeit der Nichtanwesenheit möglich sein.
In die Berechnung Regelsatz Kinder bin ich von Kindern bis 14 Jahren ausgegangen. Sollten die Kinder älter sein, ist statt 207€ der Betrag von 276€ einzusetzen. Die weitere Rechnung bleibt.
Diese Berechnung ist unverbindlich und zeigt nur die Größenordnung.
Gruß
Quinky
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<andydendy> unregistriert
| Erstellt am 22.04.2007 - 18:59 |  |
Das ist ja gut. Mein Sohn kommt alle 14 Tage nach Hause plus Ferienzeit und beim Kindergeld gibt das
keine Probleme. Ach ja bekommen ja noch 150,-
Unterhalt für den Kleinen und ich muss 154,- Euro an Heim abtretten.
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