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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 29.10.2008 - 22:38 | |
RA Kroll bedankt sich bei allen die ihm zur Seite gestanden haben.
schrieb
Anwaltskammer vertagt Entscheidung im Standesverfahren gegen Behinderten-Anwalt RA Kroll
Die Anwaltskammer hat heute eine gegen mich anberaumte Entscheidung wegen angeblicher Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot vertagt. Der Vorsitzende Richter der Anwaltskammer wandte sich sofort nach Beginn der ca. einstündigen Verhandlung an den Generalstaatsanwalt und wies diesen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.04.2008, 1 BvR 1793/07, insbesondere auf nachfolgende Passage, hin:
„Mit Blick auf die Berufsfreiheit können herabsetzende Äußerungen, die ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung und der dabei zulässigen Kritik abgibt, nur dann Anlass für berufsrechtliche Maßnahmen sein, wenn besondere Umstände hinzutreten. Dies ist der Fall, wenn die Herabsetzungen nach Inhalt und Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein. Darüber hinaus ist das Sachlichkeitsgebot dann verletzt, wenn ein Rechtsanwalt unprofessionell handelt, indem er entweder bewusst Unwahrheiten verbreitet oder eine rechtliche Auseinandersetzung durch neben der Sache liegende Herabsetzungen belastet, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben (vgl.BVerfGE 76, 171 ).“ |
Hier zum gesamten Beitrag
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LG Cherie
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