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Sebastian ...
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...   Erstellt am 14.10.2008 - 19:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ein engagierter Fachanwalt für Sozialrecht steht vor Gericht. Die Anschuldigung lautet: "Schwerwiegenden Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot". Doch was steckt wirklich dahinter?

Der engagierte Oldenburger auf Sozial- und Behindertenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Alfred Kroll bekommt ein standes- gerichtliches Verfahren wegen "schwerwiegenden Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot" eines Rechtsanwaltes. Der Anwalt Kroll setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und diese vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen.

In dem Verfahren soll es um folgendes gehen: Wie engagiert darf ein Rechtsanwalt Behörden gegenüber auftreten, wenn es um die Belange seiner behinderten Mandanten geht? Darf ein Anwalt zum Beispiel die mit keinem Gesetz zu vereinbarende Deckelung von Integrationshilfe als "objektiv willkürliches Verwaltungshandeln" anprangern? Darf er öffentlich beklagen, dass vielen behinderten Bürgern im Einzugsbereich der betreffenden Behörde vorsätzlich ein faires Verwaltungsverfahren vorenthalten wird, um Sozialleistungen einzusparen? Darf er, weil seiner Meinung nach in zumindest einem Fall Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und Rechtsbeugung vorliegt, gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger Strafanzeige erstatten?

Rechtsanwalt Alfred Kroll braucht unsere Solidarität!

Weiter lesen: Alfred Kroll wird angeklagt





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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung!

cherie ...
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...   Erstellt am 14.10.2008 - 19:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hier und Hier auch noch etwas dazu





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cherie ...
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...   Erstellt am 17.10.2008 - 20:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Prozess des anwaltlichen Standesverfahrens gegen den Sozialanwalt Kroll
im Sitzungssaal 1, Oberlandesgericht Oldenburg,
Richard-Wagner-Platz 1,
am 27.10.2008 um 10:00 Uhr




Herr Rechtsanwalt Alfred Kroll beschreibt auf seiner Homepage die gegen ihn angestrengten anwaltlichen Standesverfahren.


Der Generalstaatsanwalt ist Ankläger zu angeblich unsachlichen Ausführungen in RA Kroll´s schriftlicher Verfahrensdidaktik. Die Anwürfe entstammen einem Landkreis, der RA Kroll unsachliche gerichtliche Verfahrensführung in Behindertenangelegenheiten vorwirft.

Das jüngste Verfahren hat an Brisanz zugenommen, wie zwei der hauptsächlichen Anschuldigungsschriften zeigen; es gibt weitere. Wir sprechen mit diesem Sondernewsletter alle an, die einer Solidaritätsbekundung zustimmen können.

Die AEiD bitten um eine Verbreitung dieser Information und reichliche Zustimmmung zur Vorgehensweise von RA Kroll. Ziel ist, dass der einzige Fachanwalt in der Bundesrepublik in besonderen pädagogischen Behindertenangelegenheiten sich der Solidarität der Unterzeichner öffentlich sicher ist. Dass er sieht, es gibt viele Bürger, die der Behördenwillkür trotzen wollen, sein Tun befürworten und ihm zur Verhandlung Geschick wünschen.

Zur gleichen Sache schreibt Gegenwind 239- Oktober 2008:

Gegenwind schrieb


    Soll Rechtsanwalt Alfred Kroll mundtot gemacht werden?

    (noa) Am 27. Oktober 2008 um 10 Uhr steht der auch in Wilhelmshaven bekannte und geschätzte Oldenburger Rechtsanwalt Alfred Kroll vor Gericht – dann nicht an der Seite eines Mandanten, der um sein Recht kämpfen muss, sondern diesmal in eigener Sache.

    Im Sitzungssaal (1) des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz 1 wird es ein Anwaltsgerichtsverfahren1 geben, bei dem Alfred Kroll nachgewiesen werden soll, dass er sich in Schriftsätzen „unsachlich“, „herabsetzend“, „polemisch“ usw. usf. über Amtsleiter von Sozialleistungsbehörden geäußert habe. Entsprechende Verfahren gegen Kroll gab es schon in der Vergangenheit.1997 wurde eines gegen eine Entschuldigung bei zwei Behördenvertretern, die sich auf den Schlips getreten fühlten, und eine Zahlung von 2000 DM Geldbuße eingestellt; 2001 wurde eines niedergeschlagen, weil dem Anwalt die ihm vorgeworfenen Entgleisungen nicht nachgewiesen werden konnten.

    Wer Alfred Kroll kennt – z.B. die Gäste der ALI-Versammlungen, bei denen er als Referent auftrat, seine StudentInnen an der Universität Oldenburg oder die Beschäftigten von Hilfsdiensten, die ihn als Referenten zu Fortbildungsveranstaltungen eingeladen hatten – weiß, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darum geht, Unrecht anzuprangern. Wir haben ihn im Gegenwind entsprechend zitiert. „Rechtsbruch, Missbrauch, Willkür“ hat er dem Job-Center Wilhelmshaven vorgeworfen (GW 207), eine „skandalöse Rechtsauffassung“ hat er ihm bescheinigt (GW 219), und zum Thema „Kinderwohngeld“ hat er gesagt, wenn das Job-Center Hartz IV-Eltern dazu auffordere, Wohngeld für ihre Kinder zu beantragen, dann sei das „Nötigung zum Rechtsbruch“ (GW 228).

    Wer Kroll kennt, rechnet auch bestimmt nicht damit, dass er nun angesichts eines Standesverfahrens die Füße stillhalten wird. Kroll bearbeitet jährlich ca. 1000 Fälle im Zusammenhang mit Hartz IV, darunter wohl die meisten Klagen Wilhelmshavener Betroffener, und er vertritt häufig und engagiert Menschen mit Behinderungen. In seiner Pressemitteilung über das neuerliche Verfahren gegen ihn äußert er, dass er „im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung (...) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen“ musste, wenn seine Mandanten „eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (...) ausgesetzt“ waren. Zu seiner teilweise drastischen Wortwahl sieht er sich verpflichtet, wenn es darum geht, Hilfebedürftigen zu ihrem Recht zu verhelfen.

    In der Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft werden Kroll (exemplarisch nur) zwei Pflichtverletzungen vorgeworfen, und es wird gesagt, er greife „in seinen Schriftsätzen immer wieder zu Formulierungen, die wegen ihrer Unsachlichkeit bei den Sozialbehörden, aber auch bei den Gerichten Anstoß erregen.“ Und eine enttäuschte Erwartung formuliert die Generalstaatsanwaltschaft auch: Die Einstellung des Verfahrens 1997 gegen Zahlung von 2000 DM war „mit der Erwartung verknüpft, dass der Rechtsanwalt in Zukunft das Gebot der Sachlichkeit beachten wird.“ Aber dennoch habe Kroll danach wieder Anlass zu Beschwerden beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer und dadurch zu einem Standesverfahren gegeben. Besonders empörend findet die Generalstaatsanwaltschaft es offenbar, dass Kroll „sogar während der laufenden vorgenannten Verfahren sein unsachliches Verhalten (...) fortsetzte.“
    Was ist so unsachlich an Krolls Schriftsätzen und seinen Einlassungen vor Gericht? Er wirft Sozialbehörden „Nötigung“ und „unterlassene Hilfeleistung“ vor, nennt die Verweigerung von Leistungen, auf die seine MandantInnen Anspruch haben, „skandalös“ und bezeichnet sie als „eklatanten Rechtsbruch“.

    Alfred Kroll wünscht sich die Verhandlung gegen ihn öffentlich und in einem großen Gerichtssaal, denn er will „das eingeleitete Standesverfahren zum Anlass nehmen, die interessierte Öffentlichkeit über wiederholt registrierte Behördenwillkür zu Lasten von behinderten Menschen umfassend zu informieren, nicht zuletzt, damit sich die Öffentlichkeit ein grundlegendes Bild über den Behördenumgang gegenüber behinderten Menschen und damit einhergehende skandalöse Beschneidungen ihrer elementaren Grundrechte machen kann.“ Und er will die Gelegenheit seines Verfahrens nutzen, um zu zeigen, dass auch bei der Anwendung von Hartz IV erhebliche Rechtsverstöße an der Tagesordnung sind. Womöglich wird die Generalstaatsanwaltschaft ihm genau diese Absicht auch noch zum Vorwurf machen. Wahrscheinlich wäre manch anderer angesichts eines solchen Verfahrens schon längst eingeknickt und hätte sich fortan gemäßigt, um die eigene Haut zu retten – Alfred Kroll nicht!


    (1)Ein Anwaltsgerichtsverfahren ist ein spezialrechtlicher Gerichtsweg für Verstöße eines Rechtsanwaltes gegen die für Rechtsanwälte geltenden Gesetze und Verhaltensvorschriften. Das Anwaltsgericht ist ein staatliches Gericht; für die Dauer eines Verfahrens hat ein Rechtsanwalt die Stellung eines hauptberuflichen Richters. Die möglichen Sanktionen in einem solchen Verfahren sind: Warnung, Verweis, Geldbuße bis 25.000 Euro, eine Kopplung von Verweis und Geldbuße, ein zeitlich begrenztes Vertretungsverbot und der Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft.





Die Bitte der AEiD ist, dass eine weite Verbreitung der Solidarität entsteht. Nehmt alle diese Texte in freie Regie und in die Veröffentlichung. Wir wünschen uns eine größtmögliche Öffentlichkeit und - wenn persönliche Beteiligung am Prozesstag nicht möglich ist - eine Solidaritätsbekundung, die möglichst viele dort auf seiner HP im Leserbrief abgeben oder sie anderweitig öffentlich kundtun.





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cherie ...
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...   Erstellt am 17.10.2008 - 21:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

könnte dieses Thema nicht auf die Startseite von Gegen Hartz ?

LG Cherie





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KontraHartz ...
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...   Erstellt am 18.10.2008 - 11:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Es scheint so zu sein, dass ein sehr guter Anwalt, der sich beispiellos für die Belange sozial Schwacher einsetzt, mundtot gemacht werden soll.
Wenn Kroll verurteilt werden sollte und diese Praxis greift, wird es immer schwieriger werden, unsere Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.

Kroll braucht auf jeden Fall jede Unterstützung, die er bekommen kann. Und seien es nur ein paar aufmunternde Worte in einem Leserbrief.





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Rengalis 
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 22.10.2008 - 16:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Weiß jemand ob man immer nur einen Anwalt aus dem Bundesland beauftragen kann in dem man seinen Wohnsitz hat?




LeRouge
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 16:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Aus ganz Deutschland!




underdog ...
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 18:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Moinsen,

ach wißt Ihr, Kinders, wenn die erstmal das Verfahren "erfolgreich" durchgezogen haben....
wenn das alles dann durch die Fachzeitschriften der Anwälte und Juristen berichtet wurde....
dann werden sich die Zeiten sicher ändern.
Dann ist es keine Frage mehr, ob Du als Hesse einen Anwalt aus Berlin oder Sachsen haben willst, dann wird es keinen mehr geben, der freiwillig so ein Mandat übernimmt.
Schließlich muß man ja dann als Anwalt damit rechnen, im Falle mehrerer gewonnener Sozialfall-Prozesse, den Laden dichtgemacht zu bekommen.
Wenn man so Zeuch wie Hartzies oder Behinderte gar nicht mehr vertritt, dann kann man ja weitermachen. Das wird die logische Folgerung sein.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat. Oder so.... stand zumindest in meiner Ausgabe vom Grundgesetz drinnen....

Aber wir sind ja ein Rechtsstaat, der Delinquent (Hartzie) kriegt einen Pflicht-Verteidiger (ohne den er auch vor einem noch so scharfen Richtergremium sicherlich weniger abgekriegt hätte....)

Im Namen des Volkes schuldig im Sinne der Anklage:
StGB § Donnerstag, Tatbestand "Konsumverweigerung"
StGB § Mülltonne, Tatbestand "zu wenig verdient"
StGB § Kanaldeckel, "Bild nicht gelesen und Propaganda nicht befehlsgemäß nachgebetet"
StGB § Osterei, Tatbestand "zu wenig Wohlstand in die Kassen der Reichen und Schönen gespült"
StGB § Dachrinne, Tatbestand "Wahlvergehen an der Urne und am Stimmzettel" (der Wahlcomputer hat eine Stimme für die Linke entdeckt).

Schuldig im Sinne der Anklage, das Urteil lautet Freitod.
Der Verurteilte ist verpflichtet, innerhalb drei Tagen freiwillig und selbstständig sozialverträglich abzuleben. Autobahnbrücken und Eisenbahnen sind zu meiden, um den Fluß der Wirtschaft nicht zu stören.
Wertsachen sowie Zahngold sind der ARGE mit einem gelisteten Verzeichnis und Wertstellungen in Euro zu übergeben.
Ordnungsgemäßes Ablegen des Kadavers vor dem Krematorium ist Pflicht, da die Mehraufwendungen für Transport und Handhabung durch Ein Euro Jobber dem Täter in Rechnung gestellt werden.


Grüssla,
Martin


PS:
Einen fröhlichen Lebensabend Euch allen

und das elektrische Licht leuchte Ihnen in Ewigkeit AMEN





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wir müssen uns organisieren um zu handeln!

LeRouge
unregistriert

...   Erstellt am 23.10.2008 - 01:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn es dann nicht so traurig wäre.




cherie ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 09:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Neues von RA Kroll Hier

Nun müssen wir warten was die nächsten Verhandlungen bringen.

LG Cherie





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