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<calv>
unregistriert

...   Erstellt am 21.11.2007 - 12:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo liebe Hartz IV Forum Leser und Leserinnen.

Ich schreibe, da ich jetzt meinen ersten Antrag auf Hartz IV gestellt habe bzw. morgen ihn nun Endgültig abgebe, es hatte noch etwas gefehlt.

Meine Frage ist nun, da ich noch bei meinen Eltern im Haushalt lebe, ich bin 23 (werde nächsten Monat 24), wieviel Hartz IV mir zustehen wird? Meine Eltern sind beide berufstätig aber in einer privaten Insolvenz und können mir keinen Lebensunterhalt zahlen, im gegenteil ich muss mich an den Kosten (Gas,Wasser,Strom) beteiligen und teilweise für mein Essen selber sorgen.

Des weiteren ist es so das meine Eltern möchten das ich Ausziehe bzw. sie verlangen es. Wie sieht es hier aus, bekomme ich da eine Unterstützung vom Job-Center? - Ich habe noch kein Inventar für eine Wohnung, besitze lediglich ein Bett, Schrank, TV-Schrank, Fernseher, Schreibtisch und einen Computer mehr nicht. So könnte ich doch nicht alleine leben, ohne Küche und Küchenzubehör etc. bzw. alles was zu einer Wohnung gehört fehlt mir sogar wie Waschmaschine usw..

Bin nun etwas ratlos und am verzweifeln wie ich da nun zurecht kommen soll. Wollte dann auch in einen anderen Landkreis ziehen da ich dort mehr Chancen habe meine Ausbildung weiter zu machen und mehr Chancen auf Arbeit in der Zukunft habe. Ist dies denn bedenkenlos mit vorheriger Meldung möglich?

Ich würde mich über einige Antworten zu meinen Fragen freuen und werde heute und morgen öfters mal vorbei schauen.

Lieben Gruß

Sascha (calv)




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 22.11.2007 - 18:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also lt. SGB II darfst du erst mit 25 ausziehen. Es gibt aber Ausnahmen bei sog. Härtefällen. Lies dazu mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".

Zustehen tut dir der Regelsatz in Höhe von 278 Euro plus die anteiligen Kosten der Unterkunft.
D.h. die Mietkosten (Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Heizkosten abzgl. Warmwasserkosten) werden durch die Anzahl der Personen geteilt (hier 3?) und dein Anteil wird vom Amt übernommen, den du dann an deine Eltern weiterzahlst.
Da du ja auch Stromverbrauch und Warmwasserkosten hast, müsstest du ev., falls deine Eltern das fordern, den dafür vorgesehenen Anteil aus deiner Regelleistung an sie zahlen. In den 278€ sind dafür 22,24 Euro enthalten.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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