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Phoebe ...
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...   Erstellt am 15.07.2008 - 16:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

einmal kurz die Situation geschildert:
Nach einer Wurzelbehandlung am Backenzahn ist von dem Zahn nicht mehr viel übrig. Da die Füllungen nicht mehr halten raten die Zahnärtze zu Kronen.
Das dürfte aber mit ca. 400 € Kostenbeteiligung zu Buche schlagen.

Warum erzähle ich meine Zahnmedizinische Geschichte? Ganz einfach, es spukt ja immernoch die Mähr vom Zahnersatz auf Staatskosten durch die Köpfe.
Meine Mutter erzählt mir ja auch immer wieder sie kennt angeblich so viele, die sich ihre Zähne haben machen lassen und Vater Staat hat alles bezahlt.

Also, ist Zahnersatz im Regelsatz enthalten oder nicht?





Signatur
"Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus

Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 15.07.2008 - 19:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ja, ist im Regelsatz enthalten.
Wenns nicht reicht, dann kan man dafür ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II als "Vorschuß" beantragen.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Phoebe ...
Super Star
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Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 188
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 01:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Könnte ich machen, aber da die Rückzahlung unsere Leistung, die jetzt schon nicht reicht, noch weiter kürzt, verzichte ich lieber darauf.
Dann schlag ich mich lieber mit Füllung rum, die jeden Monat erneuert werden müssen.
Entweder ich kann nicht richtig beißen, kann mir dafür aber was zu essen leisten oder ich kann wieder richtig beißen, hab dann aber nichts mehr zu essen.

Ich hab übrigens schon wieder die nächste Mähr gehört, angeblich soll die Krankenkasse alle Kosten übernehmen, wenn man sich das nicht leisten kann.
Ich glaubs nicht und im Netz habe ich auch nichts gefunden. Weißt du da mehr?





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"Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus

flyingwitch ...
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Registriert seit: 16.11.2006
Beiträge: 175
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 02:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Halt!!
Als Hartz 4 Empfänger hast du eine jährliche Zuzahlung von 82 Euro. Dazu gehören die Praxisgebühr, Rezepte usw.
Geh also zu Deiner Krankenkasse, nimm alle Arztquittungen mit, die Du von diesem Jahr hast, und beantrage Zuzahlungsbefreiung.
Wenn du bereits über die 82 Euro bist, kriegst du das gleich, ansonsten kannst du die Differenz einzahlen. Dann bist du für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.
Gilt auch für Zahnersatz. Allerdings lass dir vom Zahnarzt einen Kostenvoranschlag machen, bring den zur Kasse, die entscheiden dann-
Aber wenn es sich nicht um sauteuere Sachen handelt, sondern um Standard-Ersatz, zahlt die Kasse ganz!





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Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi

Andantino ...
Durchstarter
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Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 17
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 10:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wenn das Bruttoeinkommen unter 994.-Euro/Monat beträgt fällst Du unter die Härtefallregelung - unabhängig davon ob Du Hartz-IV-Empfänger bist oder nicht - und bekommst 100% der Zahnersatzkosten von Deiner Krankenkasse erstattet... bezogen auf die Regelversorgung(so ist es jedenfalls bei meiner KK).

Das heisst also Kunststoffverblendung im Backenzahnbereich, keine Inlays, kein Edelmetall!

Keramikverblendung im Backenzahnbereich müssen selbst übernommen werden, kosten aber nicht die Welt, sofern Du Deinem Zahnarzt sagst, dass die normale Metalllegierung unter der Keramikverblendung ausreicht.

Es empfiehlt sich mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und den Zahnärzten gleich sagen, dass Du wenig Geld zu Verfügung hast... der eine oder andere wird dann den Kostenvoranschlag danach ausrichten und nicht versuchen Dir unnötige Leistungen aufzuschwatzen.

Mit etwas Umsicht und Geduld wirst Du einen Top-Zahnersatz erhalten mit einem sehr geringen Eigenanteil!

Andantino




Hexe ...
Super Star
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Status: Offline
Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 150
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 12:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Phöbe,
ich habe nen doppelten Zuschuss von der Barmerersatzkasse erhalten.Die info habe ich von Zahnarzt bekommen.Das was du extra oder anders haben möchtes,muss du zuzahlen.

So viel ich weiß sind 2%aus dem Regelsatz im Monat
für Arzt gebühren und Rezepte usw.Das mal 12 Monate.Je nachdem wann du diese Grenze erreicht hast ,kannst du dich befreien lassen.So viel ich weiß,gilt das auch für alle Arbeitnehmer.Allerdings2% vom Brutto Einkommen.



Gruss Hexe

[Dieser Beitrag wurde am 16.07.2008 - 19:17 von Hexe aktualisiert]





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Man muss nicht alles wissen,aber man muss wissen,
wo man die informationen bekommt die man braucht

Gruss Hexe


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