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<"guest"> unregistriert |
Ich bin 47 Jahre alt und an Krebs erkrankt.Ich habe in Hamburg zur Untermiete gewohnt wo mein Vermieter aus privaten gründen mir kündigte.Ich bekam durch zufall ein Angebot In der nähe von Lüchow-Dannenberg.Ich nahm das Angebot ohne mit der Arge zu sprechen an.Jetzt will die Arge in Lüchow nur die Miete zahlen die ich in Hamburg bekam.Die Wohnung in Lüchow kostet 265 Euro.In Hamburg bekam ich aber nur 118 Euro Miete.Muß ich jetzt auf der straße wohnen? | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 7234 Nachricht senden |
Hallo, Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 7234 Nachricht senden |
@guest: Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||
PierreMensah unregistriert |
Du hättest vor deinem Umzug die (schriftliche) Erlaubnis der ARGE einholen müssen. Das sollte mittlerweile wohl jeder Hartz-IV-ler wissen. Wenn die ARGE Lüchow dir nun nur die Miete von Hamburg zahlen will, dann ist das schon viel. Andererseits müssen die die sich ergebende Miete für eine nach Hartz-IV-Regeln angemessene Wohnung (45-50 m² max.) zahlen. Alles was darüber hinaus geht, müsstest du aus dem Betrag Lebensunterhalt (354 Eu) selber zahlen. Du schreibst leider nicht, wie gross deine Wohnung vorher und jetzt ist. Da allerdings die Arbeitsämter, also auch die ARGE verpflichtet sind, ihre Sklaven auch rechtlich zu informieren und zu beraten (Rechtsberatungspflicht der ARGE, AA) solltest du ganz abgebrüht zu deinem Sachbearbeiter gehen (möglichst noch eine Zeugen mitnehmen) und deine rechtlich kompetente Beratung einfordern. Wenn die nicht wollen, lasse dir das unbedingt schriftlich geben! Natürlich sind die da mangels qualifizierter Ausbildung überhaupt nicht in der Lage, eine kompetente Rechtsberatung zu erteilen besondern auch unwillig, weil es gegen ihre eigenen Interessen geht). Mit dem Verweigerungszettel marschierst du dann zum Amtsgericht und beantragst dort die Gewährung der Beratungshilfe in Sache gegen das Arbeitsamt/ARGE durch einen kompetenten Rechtsanwalt | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 7234 Nachricht senden |
Im ersten Rechtszug vor dem Sozialgericht benötigst du keinen Anwalt. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||
maaji Sehr Aktiv ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 91 Nachricht senden |
Ich denke, das kann mit beiden Taktiken gut oder schlecht gehen. Der eine SB "steht" drauf, wenn die Leute hübsch devot, nett und unterwürfig sind, und grossäugig ein "bitte-bitte, ich war ungezogen, aber ich wusste es nicht besser"-Verhalten an den Tag legen und wird dann ein einsehen haben, während er bei selbstbewusstem Verhalten frustriert ob der mangelnden Unterwürfigkeit eher auf stur schalten wird (von der Sorte tummelt sich ja die ein oder andere Vertreter/Innen in anderen einschlägigen Foren). Der nächste SB gehört eher zur Gruppe der machtgierigen und frustrierten Vertreter seiner Gattung, die auch mal was Besseres werden wollten als SB und jetzt den Frust an den "Kunden" auslässt, und der wird dann vermutlich erst recht "zuschlagen" und eher bei einem selbstbewussten, konkreten Verhalten, das belegt, dass man sich auskennt, dass man nicht ohne Zeugen zu Terminen kommt, alles schriftlich haben will und notfalls eben auch nicht vor rechtlichen Schritten zurückschreckt, ein Einsehen haben. Ich war der Meinung, dass es eine Beratungspflicht der Ämter gibt, aber da hast du mich ja korrigiert, die gibts also bezüglich Umzug nur, wenn der Umzug vom Amt angeordnet wurde? | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 7234 Nachricht senden |
Das Amt ist generell nur verpflichtet, wenn es selbst Vorgänge veranlasst, dich mittels Rechtshilfebelehrung zu "beraten", nicht aber, dich unaufgefordert z.B. darüber zu informieren, welche für die relevanten Gesetzesänderungen es gibt, oder was dir blüht, wenn du auf diese oder jene Idee kommst. Ansonsten könnte ja auch jeder Dieb vor dem Richter sagen: "Tut mir leid, aber bisher hat mich keiner beraten, dass Diebstahl strafbar ist." Ich vermute allerdings, du meinst die Pflicht, dich auf Anfrage korrekt und umfassend zu beraten, wenn du deshalb zum Amt gehst und um Auskunft bittest. Diese Pflicht wiederum gibt es. Im Übrigend meinte ich keine unterwürfige Vorgehensweise, sondern den Versuch einer "gütlichen Einigung". Also den SB nicht gleich am Anfang unter Druck setzen. Wenn sich die Fronten allerdings verhärten, dann Klartext - aber immer höflich. Die Forderung nach einem sofortigen Gespräch mit seinem Vorgesetzten wirkt auch manchmal Wunder. "So wie ich das sehe, kommen wir hier nicht weiter. Ich benötige einen kompetenten Ansprechpartner, der konkrete Entscheidungen fällen kannn. Bitte holen sie ihren Chef!" Spätestens wenn der merkt, dass du auch vor einer Klage nicht zurückschreckst, versuchen sie, eine Lösung zu finden. Kein Amtsleiter ist scharf darauf, vor Gericht oder in der Presse zu landen. Zumal immer die Gefahr einer Grundsatzentscheidung und/oder "Nachahmer" besteht. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||
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