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Mik88 ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 06:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo
Also meine Situation ist diese:
Bin 19 wohne noch zuhause bei meiner Geschiedenen Mutter und meinem kleinen bruder. Studiere seit märz und habe im April Bafög beantragt noch kein bescheid bekommen aber müssten demächst kommen. Soweit ich weiß wird meiner Mutter dan das Hartz 4 gekürzt da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind also das was sie für mich bekommt und den Mietanteil. Und ich finde das mehrl als Ungerech ich habe Bafög beantragt damit ich mir das Studium finanzieren kann aber wie soll das den gehen wen am ende wieder 0€ rauskommt wie soll ich bücher kaufen gebühren,beiträge,seminare bezahlen und es gibt noch viel mehr es ist richtig teuer. Ich meine können die das wirklich machen oder gibt es noch etwas was ich tun kann. Ausziehen würde ich ja gern aber das geht nicht da ich weder geld noch die passende wohnung hätte. Ich meine das bafög ist doch in erster Linie für die finanzierung meines baföges gedacht wie kann dan die arge alles abziehen wie soll ich mir dan das studium finanzieren. Ja meine Mutter ist arbeitslos und wir sind mehr als arm aber ich dachte jeder mensch ist gleich und hatt das recht auf Bildung(aber bildung ist nicht kostenlos) das sind doch menschenrechte. Und wen ich arbeiten gehen würde für 400€ würde man dan meiner mutter wieder viel abziehen. Und wen ich die nachzahlung meines Baföges bekomme muss ich ja alles zurückbezahlen was würde passieren wen ich mich weigern würde? Ich kann nicht mehr echt was kann ich den dagegen tun es muss doch was geben würde eine Klage was bringen? BITTE hoffe jemand kan mir hier helfen




flyingwitch ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 08:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
Wenn Du BAFöG bekommst, dann bekommst Du (oder Deine Mutter für Dich) kein Hartz 4 mehr. Soweit ist das richtig.
Aber: Du kannst evtl. elternunabhängiges BAFöG bekommen (also mehr), weil Deine Mutter H4 bekommt, musst du mal fragen, kommt noch drauf an, wie das mit Deinem Vater ist. Also Du bekommst dann BAFöG und dabei auch Wohngeld dazu und außerdem hast du dann die Möglichkeit für 400 Euro arbeiten zu gehen, Deine Mutter bekommt davon nix mehr abgezogen, weil Du ja dann nicht mehr in Ihrer BG bist. Sie bekommt dann weiter den Teil der Grundsicherung für sich und den Bruder und auch 2/3 der KdU.

Bei mir ist die Situation ähnlich. Mein Sohn wird wohl ab Herbst studieren und zwar in einer anderen Stadt. Genauso meine Tochter. Dies bedeutet: Beide ziehen weg, beide müssen von Ihrem BAFöG mit Wohngeld ihr gesamtes Studentenleben finanzieren, hoffentlich dann bald mit einem zusätzlichen Nebenjob der beiden. Außerdem steht ihnen dann das Kindergeld noch zu.
Was mir bleibt? Ich muss mir kurzfristig eine andere kleine Wohnung suchen (als Hartz 4ler auch nicht gerade einfach)und hoffen, dass meine beiden Kids es alleine mit BAFöG und Jobs schaffen, und damit leben, dass ich dann kein "zuhause" mehr für meine Kinder haben werde---wie ich das finde? Kann man sich denken, oder?





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Mik88 ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 08:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo und danke für deine Antwort und das mit deinen Kindern finde ich echt blöd und traurig es ist ein Sche... System aber keiner will es einsehen.
Leider hätte ich kein Anspruch auf elternunhabhängiges Bafög da ich mein Abi mit 18 fertig hatte und nicht gearbeitet habe jedoch muss man beim elternunhabhägigen Bafög entweder das abitur auf den 2. Bildungsweg absolviert haben oder für paar jahre gearbeitet haben.
Und ich kann ja leider nicht sofort ausziehen weil dafür kein geld da ist und mein Vater kümmert sich ein Dreck um uns.
Ich finde es einfach nur falsch das alles gekürzt wird so kann ich einfach nicht mein Studium finanzieren ich wüsste nicht wie und das ist doch eine Benachteiligung gegenüber anderen. Aber es ist anscheinen egal man will ja sowieso nicht "Arme" Kinder an die Unis.




flyingwitch ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 09:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


leider stimmt das.
aber: elternunabhängiges BAFöG kann man auch bekommen, wenn z.b. der eine Elternteil nicht "auffindbar" ist, so ist das bei uns, Papa ist ami, und in amiland unbekannt verzogen, und da ich kein Einkommen habe, geht eltern-unabhängiges BAFöG..


siehe:

VI. Elternunabhängige Förderung gem. § 11 Abs. 2a BAföG

Nach dieser Bestimmung bleibt Einkommen der Eltern ferner außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

Unbekannt ist der Aufenthaltsort der Eltern oder eines Elternteils dann, wenn die betreffenden Auszubildenden und das Amt für Ausbildungsförderung ihn nicht kennen und auch trotz gehöriger Anstrengung nicht in der Lage sind, ihn zu ermitteln (vgl. Tz 11.2a.1 BAföGVwV).


also genau informieren!!!
und: warte mal, ob einer der Moderatoren eine bessere Lösung haben.
Viel Glück!





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Mik88 ...
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 00:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Naja "Leider" ist mein Vater auffindbar er wohnt in der gleichen Stadt wie wir. Ich musste schon Voraussleistung beantragen weil er keine Angaben über sein Einkommen gemacht hatt.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 11:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn er keine Angaben über sein Einkommen macht, dann kann und muss ihn das Amt mittels Bußgeldandrohung dazu zwingen!





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Mik88 ...
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 18:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja ich habe Bafög mit Vorausleistung beantragt da kümmert sich das bafög amt drum.

Aber was ist mit meinem eigentlichen Problem kann mir da jemand helfen




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 18:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich dachte das wäre dein eigentliches Problem?





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Mik88 ...
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...   Erstellt am 28.07.2008 - 14:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nein, meine eigentliches Problem ist das man meiner mutter das ALG2 kürzt und mir dan von meinem Bafög gleich null bleibt und ich mir dan nicht mein Studium finanzieren kann.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 28.07.2008 - 14:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dann hättest du das auch so formulieren sollen.

Kinder sind im SGB II ihren Eltern keinen Unterhalt schuldig. Dein Einkommen wird ausschließlich auf deinen Bedarf angerechnet.

bafög darf also nur auf deinen Bedarf angerechnet werden und auch nicht das ganze bafög sondern nur 80% davon, im Gegensatz zu bab die voll angerechnet wird.

Wenn sich ein Kindergeldüberschuß ergibt, d.h. wenn du dein KiGe ganz oder teilweise nicht zur Deckung deines Bedarfes benötigst, dann wird dieser Überschuß dem Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet, denn eigentlich ist es sein Einkommen und wird nur beim ALG II dem jeweiligen Kind zugeordnet.
Auf dieses Einkommen hat der Kindergeldberechtigte dann Anspruch auf den 30€ Freibetrag nach § 6 ALG II-V, sofern er diesen Freibetrag nicht schon bei anderem Einkommen erhält.





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