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anna 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 24.12.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 24.12.2007 - 12:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich habe vor kurzem eine Erbschaft gemacht, von der
cousine meines Opas.
Es geht um ca 29000 abzüglich steuern ( kommen noch weg)
Im Laufe der Jahre hatte ich mir von meinen Eltern und von meiner Oma ins. 15000 E geld als Darlehen geliehen, welche nun ihr geld natürlich wieder haben wollen.

Ein Bekannter riet mir, mit denen einen offiziellen Vertrag über die Schulden zu machen, um diesen dann beim Amt vorzulegen. Von dem Rest des Geldes könnte ich ja leben

Das Problem ist: keiner kann mir sagen, wie so ein Vertarg aus zu sehen hat.

Könnt ihr mir Raten??

gruss anna




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 24.12.2007 - 14:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

wenn du ALG II erhälst, wird eine Erbschaft als Einkommen angerechnet. Aber hier kann nicht alles als Einkommen angerechnet. Lies mal den Ratgeber "Erben als ALG II Empfänger" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".

Wenn du aus dem ALG2 Bezug fällst, kannst du natürlich mit deinem Geld machen was du willst. Allerdings solltest du es nicht verprassen und danach ALG2 neu beantragen, dann würde dir das Amt vorwerfen, du hättest deine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt und dir die Leistung verweigern. Ein Darlehen bzw. andere Schulden kannst du aber sehr wohl davon zurück zahlen.


Das Datum eines Darlehensvertrages sollte unbedingt deutlich vor dem Beginn des ALG II Bezuges liegen und unbedingt einen Grund enthalten, z.B. Kauf eines PKW, Begleichung von Schulden (wobei diese in keiner Form nachgewiesen oder dokumentiert sein müssen). Es muss hierbei unbedingt sicher gestellt sein, dass du das Geld aus diesem Darlehen weder vor noch während dem Bezug von ALG II zur Verfügung hattest. Das ist zwar rechtlich unrelevant, da ein Darlehen kein Einkommen ist und somit nicht auf deinen ALG II Bedarf angerechnet werden kann, aber ein SB kann hier in seiner Unwissenheit trotzdem jede Menge Probleme verursachen.


Beispiel Darlehensvertrag mit verschiedenen Textbausteinen:


Hiermit gewährt

(Name und Anschrift des Darlehensgebers), im folgenden Darlehensgeber genannt,

Herrn/Frau (Name und Naschrift des Darlehensnehmers), im folgenden Darlehensnehmer genannt,

ein Darlehen in Höhe von ... Euro, in Worten: ...

zum Kauf eines PKW.

Das Darlehen wird sofort in einem Betrag
oder
in Raten von jeweils ... Euro/Monat
an den Darlehensnehmer ausgezahlt.

Das Darlehen wird
mit ...% pro Jahr verzinst
oder
nicht verzinst.

Das Darlehen wird ab dem ... in Raten von jeweils ... Euro zurückgezahlt.
oder
Das Darlehen wird zurückgezahlt, sobald der Darlehensnehmer dazu in der Lage ist. Ratenzahlung wird gewährt. Die Höhe der Raten sind separat abzusprechen.


Ort, Datum

Unterschrift Darlehensgeber

Unterschrift Darlehensnehmer

[Dieser Beitrag wurde am 24.12.2007 - 14:57 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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