MGW51  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2006 Beiträge: 264 Nachricht senden | Erstellt am 15.06.2007 - 21:24 | |
So Leute,
ich komme erst heute mal wieder kurz hierher.
Zwergenmamas Sorgen kann ich im wesentlichen nicht teilen. Warum? Nun, freilich hatte ich mir das o.g. Urteil ausgedruckt und durchgelesen. Ich glaube auch, daß ich es verstanden habe - bitte korrigiert mich wenn ihr anderer Meinung seid.
Im Zeitraffer:
In Martins Forum wurde von einem seiner User ein etwas sonderbares Unternehmen auf dessen eigentümliche Geschäftspraktiken hin als Betrügerfirma, Penner, Hubschraubermaffia etc. charakterisiert
Darauf hin wurde von ebendiesem Unternehmen eine Abmahnung, bewährt mit 1.843,24 Euronen gegen Martin erwirkt. In der Abmahnung wird Martin untersagt die o.g. Aussagen in seinem Forum zu verbreiten.
Daraufhin läßt Martin eine Feststellungsklage führen.
Die 24.Zivka des LG Hamburg erkennt für Recht:
1. Der Firma steht gegen Martin KEIN Anspruch zu, die Verbreitung o.g.Äußerungen in seinem Forum zu unterlassen.
2. Der Firma steht gegen Martin bezüglich der Masse der im Forum getätigten Äußerungen KEIN Anspruch zu. Wegen des einzigen Hinweises darauf, daß die Fa. evtl. bereits wegen Betrug u.ä. verklagt wurde wird diesem Unternehmen ein über den Betrag von 146,12 EUR hinausgehender Anspruch abgesprochen.
Ende der Übertragung.
Warum diese 146,12 EURONEN von Martin evtl.! aufgebracht werden müssen, ist in der Urteilsbegründung sehr detailliert nachzulesen. Kurz gesagt geht es nicht darum, ob diese Aussage den Tatsachen entspricht sondern einzig darum, daß sich diese Aussage - wenn sie sich denn herumspricht - negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirkt und also ist der Rahmen der anwaltlichen Beauftragung hier ein ganz anderer.
Ob Martin dieses Geld tatsächlich zahlen muß, steht offen - die Fa. kann auch im eigenen Interesse darauf verzichten und sie täte gut daran das zu tun.
Es läge nun an Martin, sich auf einen Kuhhandel, Verzeihung, ich meinte Vergleich, einzulassen. Wenn er aber ein paar gute User hat und die Aussagen zu diesem Unternehmen wirklich untersetzt sind, dann sammeln die Freunde die paar Kröten zusammen und ...
Also, wenn ich in meiner ersten Antwort schrieb, daß man das ganze etwas lockerer sehen soll, glaubts mir ruhig, ich hab mir schon was dabei gedacht!
Es ist allerdings richtig, daß es ohne gewisses Reglement in einem Forum nie gut gehen kann.
Ich gehe dabei immer von meinem Forum aus indem es erstmal keine anonymen Mitglieder gibt, das auch nicht für jedermann in allen Ecken und Winkeln einsehbar ist und, das freilich ist ganz entscheidend, was über eine festgeschriebene, juristisch saubere Hausordnung und einen ebensolch juristisch ausgefeilten Disclaimer verfügt. Diese beiden lebenswichtigen Dinger sind an exponierter Stelle oben fett sichtbar im Menü eingebaut. In der Hausordnung ist ganz klar geregelt, welche Verantwortung jeder einzelne Autor für das von ihm eingebrachte Datenmaterial trägt. Auch bei mir steht kein Goldesel im Stall!
Ich möchte es an dieser Stelle nochmal ganz klar unterstreichen: Es ist juristisch unerheblich, ob diese eigenartige Firma verklagt wurde oder nicht. Es ist ebenso unerheblich ob gegen dieses Unternehmen ein Urteil anhängig, ergangen oder nicht ist. Einzig der Umstand, daß solcherart publizierung auf das unternehmen geschäftsschädigende Auswirkungen haben KANN begründet die Zulässigkeit eines Unterlassungsanspruches und dem ist das Gericht auch folgerichtig nachgekommen. In allen anderen Fällen wurde zu Gunsten des Forenbetreibers entschieden.
Nachsatz:
Das hier ist keine Rechtsberatung im Sinne des Beratungsgesetzes sondern eine schlichte Analyse eines schriftlich vorliegenden Urteiles.
[Dieser Beitrag wurde am 15.06.2007 - 21:26 von MGW51 aktualisiert]
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MGW51  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2006 Beiträge: 264 Nachricht senden | Erstellt am 18.06.2007 - 11:50 | |
Moritz schrieb
...meiner Meinung nach hilft nur das konsequente Löschen von Negativeinträgen...
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Nein Moritz, da muß ich Dir widersprechen denn so eine Pauschalaussage ist schlicht falsch.
Man muß schon differenzieren - und das kommt ja auch im vorgenannten Urteil ganz deutlich zur Sprache - welcher Art der entsprechende Beitrag ist.
Um es ganz knallhart zu sagen, kann ein völlig daneben liegendes Pamphlet als freie Meinungsäußerung unangefochten bestehen bleiben währenddessen der alleinige Hinweis auf beweisbare oder zu beweisende Tatsachen (wie es Verurteilungen nunmal sind) als Geschäftsschädigung geahndet werden kann.
Es mag ziemlich wirr anmuten wenn unzutreffende, ja völlig haltlose Schmähschriften vom so böse Betroffenen einfach nahezu wehrlos hingenommen werden müssen aber das ist nunmal das Grundrecht der freien Meinugsäußerung! Es darf nur nicht mit einer falschen TATSACHENBEHAUPTUNG einhergehen und es dürfen freilich auch keine persönlichen Beleidigungen, Obszönitäten oder gar Verleumdungen öffentlich verbreitet werden.
Beispiel: "Ich glaube in der Mistbude XYZ sind nur Hohlkörper am Werke" ist vollkommen unbedenklich denn es ist halt meine Meinung.
Anders dagegen wenn es heißt: "dieser geschäftsführende Vollidiot Max Meier gehört auf den Mond geschossen" bedeutet, daß das Eis auf dem ich stehe zu bersten droht. Es genügt "Vollidiot" herauszueditieren und den Autor der Zeilen entsprechend ins Gebet zu nehmen.
ODER: Einen geschlossenen Bereich einrichten in welchen nur registrierte User, deren Identität offen und nachprüfbar ist, Zutritt haben. Dort kann man schreiben was und wie man will denn es ist NICHT öffentlich!
So ein sicerer Bereich ist auch sehr gut, um evtl. Problemen mit Copyright aus dem Wege zu gehen. Das wäre allerdings ein eigenes Thema.
Ganze Beiträge zu löschen ist, wenn überhaupt, nur in den allerseltensten Fällen notwendig und es sollte nie ohne eine vorherige Sicherungskopie des gesamten Threads auf den Löschknopf gedrückt werden. Nicht nur daß damit der Autor vergnatzt reagiert, der Admin selbst bringt sich u.U. in die Bredouille weil er nun keinen Beweis mehr hält.
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schnagga  User mit Erfahrung
   

Status: Offline Registriert seit: 22.06.2004 Beiträge: 651 Nachricht senden | Erstellt am 18.06.2007 - 12:26 | |
Hm, also ich halte das dann lieber so wie Moritz!
Recht zu haben und Recht zu bekommen sind leider nicht die gleichen Sachen. Selbst wenn ich am Ende Recht bekomme, ich als Privatperson habe dadurch 'ne Menge Stress und Kosten. Für einen großen Konzern mit Rechtsabteilung ist das doch nur Peanuts.
MGW51 schrieb
...ODER: Einen geschlossenen Bereich einrichten in welchen nur registrierte User, deren Identität offen und nachprüfbar ist, Zutritt haben. Dort kann man schreiben was und wie man will denn es ist NICHT öffentlich!... |
Das glaube ich nicht!
Wenn bei dir Herr A und Herr B registriert sind und Herr A, Herrn B als A**loch bezeichnet, dürfte das auch Ärger geben!
In meinem ersten Post habe ich das auch etwas missverständlich geschrieben.
danbolz war aber so lieb und hat das dann absolut richtig gestellt:danbolz schrieb
...@schnagga: Auch in geschlossenen Foren, kann es innerhalb der gemeldeten User zu Rechtsbrüchen kommen (Beleidigungen, Verleumdung,...)... |
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Don't be evil!
Die Welt ist eine Kugel, sie sollte keine Google werden.
(Gerald Reischl) |
MGW51  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2006 Beiträge: 264 Nachricht senden | Erstellt am 18.06.2007 - 13:50 | |
Ja freilich KANN sowas vorkommen, daß sich zwei User in die Wolle kriegen und dabei auch mal unter die Gürtellinie treten. Das ist dann aber ganz sicher kein Fall für abmahnwütige Schnellverdiener und um diesen Sachverhalt drehte es sich ja in dem o.g. Urteil.
Wenn sich User gegenseitig im Forum vollöffeln, dann muß der Moderator die Notbremse ziehen - keine Frage sonst kann schnell ein Flächenbrand entstehen.
Bei uns kommen auch Differenzen vor - so ist es ja nicht, daß wir heile Welt spielen - diese werden laut Hausordnung über die Hauspost in einem unserer Foren abgewickelt und da wird dann zuweilen auch mal ein Schlichter hinzugebeten. Sowas geht nur im intimen Kreis zu regeln.
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Moritz  User aus Leidenschaft
  

Status: Offline Registriert seit: 04.03.2007 Beiträge: 310 Nachricht senden | Erstellt am 21.06.2007 - 23:00 | |
Hallo Schnagga und MGW51, 
ich denke, wir meinen im Prinzip miteinander das Richtige. Unterschiede, lieber MGW sind mir klar. Danke für den Hinweis.
Unter "Tatsachenbehauptung im Internet", "Forenhaftung" etc. als Suchwort zahlreich gegoogelt:
Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist: Ich nenne mal diese Links:
http://www.lexexakt.de/glossar/forenhaftung.php
http://www.bundesgerichtshof.de/
Herzliche Grüße und sollten die Links nicht den Regeln entsprechen, bitte ich um Beitragslöschung.
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