|
|
||
|
|
Willkommen im Hartz IV Forum |
|
Achtung!
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
hallo. Das Sozialgericht in Düsseldorf ist dafür bekannt, das es immer wieder sehr umstrittene Entscheidungen fällt, die oft in der nächsten Instanz keinen Bestand mehr haben.
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
Startseite
Neues im Forum
Suchen
Login Mitglieder
Forumregeln
Suchen im Hartz IV Forum:
Ersteller Thema » Beitrag als Abo bestellen
![]()
hartzvierer
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
Erstellt am 26.10.2008 - 20:52
momentan habe ich keine private haftpflichtversicherung und keine hausratversicherung. unter http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e … 4c80b.html habe ich gelesen, das man die kosten erstattet bekommt. nun möchte ich aber beides abschliessen.
wie muss ich die kosten dafür beim "amt" beantragen und zahlen die das dann anstandslos? (welche erfahrung habt ihr?)
[Dieser Beitrag wurde am 26.10.2008 - 20:53 von hartzvierer aktualisiert]
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 28.10.2008 - 10:43
Grundsätzlich erhält jeder volljährige ALG II Bezieher eine Pauschale in Höhe von 30€ für solche Versicherungen auf sein monatliches Einkommen.
Ohne Einkommen auch keine Absetzung der Versicherungsbeträge.
In der ALG II-V sind Pauschalbeträge festgelegt, die ohne Nachweis der tatsächlichen Ausgaben abgesetzt werden können. Diese sind auch im 100€ Freibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II enthalten:
- 30 € für angemessene private Versicherungen,
- 15,33€, ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale,
- 0,20 € Wegstreckenentschädigung für Entfernungskilometer
Lt. § 22 Abs. 2 S. 3 SGB II dürfen statt der Pauschalen nur dann die tatsächlichen Ausgaben abgesetzt werden, wenn das Bruttoeinkommen höher ist als 400€.
Der Gesetzgeber trifft hier keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Art der tatsächlichen Ausgaben und die BA hat dazu in § 27 SGB II auch keine Ermächtigung. Trotzdem hat die BA sich in einer internen Weisung angemaßt:
Auch auf Nachweise können keine höheren Beiträge als 30 € berücksichtigt werden.
was klar rechtswidrig ist, da es dem Wortlaut des Gestzes widerspricht.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
Ähnliche Themen: Thema Erstellt von Antworten Forumname Kostenerstattung bei Widersprüchen Ottokar 0 sevenid Kostenerstattung für Bewerbungen Name 4 sevenid Hausratversicherung 3 sevenid Kostenerstattung psychologisches Gutachten Lilly75 3 sevenid Was kann ich beantragen? supermami1984 4 sevenid
Geburtstagsliste: Heute haben 8 User Geburtstag Bloxi (37), sammy7567 (34), tinober (37), andi81 (28), jasmin30 (33), DoroLang (29), Teilchen (29), Marina (36)
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!
hausratversicherung bei hartz iv