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hartzvierer 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 26.10.2008 - 20:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo.

momentan habe ich keine private haftpflichtversicherung und keine hausratversicherung. unter http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e … 4c80b.html habe ich gelesen, das man die kosten erstattet bekommt. nun möchte ich aber beides abschliessen.

wie muss ich die kosten dafür beim "amt" beantragen und zahlen die das dann anstandslos? (welche erfahrung habt ihr?)

[Dieser Beitrag wurde am 26.10.2008 - 20:53 von hartzvierer aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 10:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das Sozialgericht in Düsseldorf ist dafür bekannt, das es immer wieder sehr umstrittene Entscheidungen fällt, die oft in der nächsten Instanz keinen Bestand mehr haben.

Grundsätzlich erhält jeder volljährige ALG II Bezieher eine Pauschale in Höhe von 30€ für solche Versicherungen auf sein monatliches Einkommen.
Ohne Einkommen auch keine Absetzung der Versicherungsbeträge.

In der ALG II-V sind Pauschalbeträge festgelegt, die ohne Nachweis der tatsächlichen Ausgaben abgesetzt werden können. Diese sind auch im 100€ Freibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II enthalten:
- 30 € für angemessene private Versicherungen,
- 15,33€, ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale,
- 0,20 € Wegstreckenentschädigung für Entfernungskilometer

Lt. § 22 Abs. 2 S. 3 SGB II dürfen statt der Pauschalen nur dann die tatsächlichen Ausgaben abgesetzt werden, wenn das Bruttoeinkommen höher ist als 400€.
Der Gesetzgeber trifft hier keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Art der tatsächlichen Ausgaben und die BA hat dazu in § 27 SGB II auch keine Ermächtigung. Trotzdem hat die BA sich in einer internen Weisung angemaßt:

Auch auf Nachweise können keine höheren Beiträge als 30 € berücksichtigt werden.

was klar rechtswidrig ist, da es dem Wortlaut des Gestzes widerspricht.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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