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Carmen ...
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 17:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Gültigkeit von deutschen Führerscheinen in den Niederlanden:

Wenn der Inhaber eines deutschen Führerscheins seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt, darf er diesen Führerschein maximal noch bis zum Ablauf von 10 Jahren seit Ausstellungsdatum benutzen, wenn das Dokument nach den deutschen Vorschriften noch gültig ist.

Ist der deutsche Führerschein älter als 10 Jahre, muss er innerhalb eines Jahres bei der für den Wohnort zuständigen niederländischen Gemeindeverwaltung gegen einen niederländischen Führerschein eingetauscht werden.

Dies entspricht der niederländischen Regelung, nach der ein nationaler Führerschein ebenfalls nach 10 Jahren verlängert werden muss.
Die Verpflichtung zur Registrierung eines deutschen Führerscheins ist inzwischen aufgehoben.
(Quelle: Deutsche Botschaft Den Haag)


lG Carmen



[Dieser Beitrag wurde am 19.11.2008 - 17:13 von Carmen aktualisiert]





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Mit schönen Grüssen auch von meiner Welli-WG

Frank ...
hollandfan
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 13:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Carmen,

weißt du ob mein Staplerschein in den Niederlanden auch gültig ist?

Gruss Frank




Carmen ...
Auswanderprofi
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 18:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Frank

Ich muss gestehen, was den Staplerführerschein betrifft, kenn ich mich nicht mal mit dem Deutschen aus. Bisher wusste ich noch nicht einmal ob er wie ein Autoführerschein an einer Fahrschule erworben wird oder einfach eine Zusatzausbildung eines Berufes ist.

Aber wie dem auch sei, die Erfahrungen die ich machen konnte sinddie, dass in der Regel alle Führerscheine oder Ausbildungen in Deutschland nach EU Richtlinien absolviert. Demzufolge sind alle Dokumente, ebenso wie berufliche Ausbildungen sofern sie rechtens erworben wurde im EU Gebiet anerkannt, ggf eine Nachschulung erforderlich. Möglicherweise muss der Nachweis ins Niederländische übersetzt werden. Würde den Staplerschein generell als Kopie, evtl als Beglaubigte Kopie in die Bewerbungsunterlagen stecken (dies aber nur auf Anfrage, um Kohle zu sparen) . Der neue Arbeitgeber dürfte Dir schon bescheid geben, was noch notwendig ist. Ansonsten würde ich einfach mal beim niederländischen Arbeitsamt : www.werk.nl per mail anfragen. Hilfreich wäre es vielleicht noch die niederländische Bezeichnung zu wissen.
Vielleicht kann Dir Bastiego auch was dazu sagen, sein Freund ist ja Niederländer. Zur Zeit ist Basti aber beruflich sehr eingespannt, und ist wenig hier, ansonsten einfach Postnachricht schicken.
Hier habe ich eine Stellenanzeige von DHL für die Niederlande, nicht weil Du Dich da bewerben könntest, sondern weil dieses Uitzendbureau die für DHL vermittelt eventuell was sagen könnten. Das würde mir dazu noch einfallen.
Sorry, wenn ich Dir keine befriedigendere Antwort geben könnte
Wäre nett, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest

lG Carmen





[Dieser Beitrag wurde am 20.11.2008 - 19:19 von Carmen aktualisiert]





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frank ...
hollandfan
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 21:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Carmen,

erst mal vielen Dank für deine Hilfe!
Nächste Woche werde ich, wenn nichts dazwischen kommt nach NL fahren und ein paar Firmen besuchen. Bin schon gespannt was mich erwartet.

Gruss Frank




Carmen ...
Auswanderprofi
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...   Erstellt am 21.11.2008 - 07:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


na da wünsche ich doch gleich mal viel Erfolg bei der Arbeitssuche Denk Dir eines: Schlimmer als in Deutschland kann es nicht werden

lg Carmen





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