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<silke >
unregistriert

...   Erstellt am 05.07.2007 - 23:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo

ich hab jetzt mal ne frage .

also ich bin unter 25 hatte eine arbeit wurde aber wieder gekündigt habe mir aber in der zwischenzeit eine wohnung zugelegt...
aber weil ich kein volles jahr gearbeitet habe falle ich nun ins Hartz IV ....

wie bekomm komm ich nun zu geld um die miete zuzahlen oder bzw. wie soll ich vorgehn um Hartz IV zubekommen ?


ich bitte um eure hilfe




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 06.07.2007 - 12:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

du bist verpflichtet, deine Arbeitslosigkeit unverzüglich anzuzeigen. Also sofort, wenn du deine Kündigung erhalten hast.

Sofort zur zuständigen ARGE gehen!
Dort stellst du einen Antrag auf ALG2, die Mitarbeiter sind verpflichtet, dir, falls erforderlich, beim Ausfüllen des Antrages zu helfen.
Mitnehmen: Kündigungsschreiben, Mietvertrag, falls vorhanden auch Erhöhungen der Nebenkostenvorauszahlung, aktuellen Kontoauszug. Wenn du ein Kind hast, auch Kindergeldbescheinigung der Kindergeldkasse oder Kontoauszug mit ersichtlicher Kindergeldzahlung mitnehmen.

Das wars.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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