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mcherm 
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Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 08.05.2008 - 10:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo ich brauche dringend euren rat,da ich mich mit h4 nicht wirklich auskenne. ich versuche mich kurz zu halten...

fakten:
-meine freundin (23) bezog 1 jahr h4
- hat nun seit einem jahr eine ausbildung (vergütung 200 euro)
- hat seit 6 jahren keinen kontakt zu ihren eltern
- bei ausbildungbeginn bab beantragt, bearbeitung dauerte sehr lange
- deshalb zahlte h4-amt den zuschuss für einige monate im vorraus(wollte diesen vom bab-amt zurückfordern)
- bab am hat zuschüsse abgelehnt da eltern eigentlich zuständig sind
- einigung mit eltern nicht möglich

- nun bekommt sie keine zuschüsse, muss die vorauszahlungen von über 1500 euro selbst übernehmen und zurückzahlen
- aus verzweiflung will sie die ausbildung abbrechen da sie mit 200 euro nicht überleben kann u die eltern nicht helfen und sie mit h4 mehr bekommen würde

WER HAT IRGENDWELCHE TIPPS/ERFAHRUNGEN?

vielen dank...




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 08.05.2008 - 10:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


mcherm schrieb
    bab am hat zuschüsse abgelehnt da eltern eigentlich zuständig sind

Hallo,

was soll denn "eigentlich zuständig" heißen? Verdienen die Eltern so viel, dass sie ihre Tochter unterstützen könnten/sollten?

Lies mal hier, inwieweit die Kriterien auf deine Freundin zutreffen: Berufsausbildungsbeihilfe Guck auch mal rechts auf der Seite unter dem Punkt Weitere Informationen!

Vielleicht haben die Kollegen noch weitere Infos. Also, immer mal wieder reinschauen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.05.2008 - 12:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


"Verdienen die Eltern so viel, dass sie ihre Tochter unterstützen könnten/sollten? "
Worauf bezieht sich die BAB Ablehnung, was steht da?

Hier sollte man gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen und prüfen, ob die Eltern auf Unterhalt verklagt werden können!

Ich habe mal recherchiert: es ist tatsächlich so, das die Eltern ihrem Kind lt. BGB Unterhalt schulden, bis dieses eine Erstausbildung beendet hat - und sogar noch 3 Monate lang danach (sog. Bewerbungsfrist).
Siehe dazu auch hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/ … ehrig.html
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/ … ltern.html

wenn die Eltern diesen Unterhalt verweigern, obwohl sie dazu in der Lage sind (Leistungsfähigkeit), muss man den Unterhalt einklagen.
Also auf zum Anwalt.

[Dieser Beitrag wurde am 08.05.2008 - 12:26 von Ottokar aktualisiert]





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mcherm 
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Beiträge: 3
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...   Erstellt am 08.05.2008 - 12:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


danke für die schnellen antworten.

die einkünfte der eltern wurden geprüft,mit dem ergebnis das sie genug verdienen um meine freundin zu unterstützen. da diese jedoch nicht auf geschriebene briefe antworten scheint eine kooperation ausgeschlossen. der weg über den anwalt ist auch für uns die letzte möglichkeit, aber sehr problematisch, da langwierig...somit kann in der aktuellen situation über diesen weg kein ergebnis erzielt werden,da laufende lebenskosten gedeckt werden müssen




mcherm 
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Registriert seit: 08.05.2008
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...   Erstellt am 08.05.2008 - 12:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wer übernimmt die anwaltskosten in solch einem fall? müssen die eltern dann auch die vom h4-amt bezahlten leistungen übernehmen (die 1500 euro schulden,die sich eigentlich das h4-amt vom bab-amt nach erfolgreicher anspruchsprüfung holen wollte (die das h4-amt von einem bab-anspruch in diesem sonderfall ausging))




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 08.05.2008 - 13:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mcherm,

einen sog. Beratungshilfeschein, den man dann dem Anwalt gibt, erhält man beim zuständigen Amtsgericht. Dazu muss deine Freundin Nachweise über ihr Einkommen mitnehmen.

Kompetente Hilfe vor Ort kann man auch über die Suchfunktion auf gegen-hartz.de finden: Hartz IV Beratungsstellen

LG Wolf





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Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 08.05.2008 - 14:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bei einer Klage: Prozesskostenhilfe.
Inwieweit man das beschleunigen kann, frage den Anwalt! (Antrag auf einstweilige Anordnung im Schnellverfahren; bei Unterhaltssachen sind die Familiengerichte meistens ziemlich schnell)
Wenn deine Freundin Recht bekommt, was hier meiner Meinung nach 100%ig feststeht, müssen die Eltern alle Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Es handelt sich ja doch bei ihr um eine Erstausbildung?





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ichwars 
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...   Erstellt am 09.05.2008 - 17:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


naja... ich seh das auch so... abgesehen, von der rückzahlung ans amt, diese sollte in jedem fall unterbleiben, ggf. mitteilen, das es auufgrund der notlage und der noch zu erwaich bin auch drtenden entscheidung dringend erforderlich ist, den sachverhalt in schwebe zu halten. den so wie es ausschaut, muss sie das geld nicht selbst bezahlen, sondern die eltern, da sie für diese zeit hätten in anspruch genommen werden müssen.

ausserdem, würde ich das mit der beratungshilfe lassen und gleich pkh beantragen, da eine beratung in dem falle wohl mehr als nur dürftig wäre, das gericht kann sicher von der notlage überzeugt werden, das es sich hier um eine begründete notlage handelt und den antrag des anwalts auf einstweilige anordung und festsetzung gegen die eltern für gerechtfertig halten würde.. somit wäre der sachverhalt im vorfeld schon einmal nach 2-3 wochen vor gericht...




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 09.05.2008 - 19:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ichwars: dann informiere dich mal über Sinn und Zweck von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.





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