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Momma2008 ...
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...   Erstellt am 19.02.2008 - 15:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich möchte wissen ob man einen Guthaben von €249,- zurückzahlen muß die man von einer Betriebskostenabrechnung vom Jahr 01.01.2005 - 31.05.2005 bekommen hat.
Und wenn doch, wieviel ? Ich beziehe Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und bin allein erziehend.

Danke




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 19.02.2008 - 16:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Momma,

das kommt darauf an, ob du in dem Abrechnungszeitraum bereits ALG II bezogen hast, also die ARGE deine Mietkosten bezahlt hat. Falls ja, muß dieses Geld zurückgezahlt werden. Rückzahlungen vom Stromversorger für den normalen Haushaltsstrom fallen jedoch nicht unter diese Regelung!

Lies mal hierzu im Bereich "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Anrechnung von Rückerstattung aus Mietnebenkostenvorauszahlungen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


JosefD 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 19.02.2008 - 17:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


In dem Fall würde ich sagen, möglichst keine schlafenden Hunde wecken...




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 20.02.2008 - 17:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


JosefD schrieb

    In dem Fall würde ich sagen, möglichst keine schlafenden Hunde wecken...

Falsch. Das wäre eine Verletzung der Meldepflicht und kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

bernd02 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 26.02.2008 - 01:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Momma2008 schrieb

    Ich möchte wissen ob man einen Guthaben von €249,- zurückzahlen muß die man von einer Betriebskostenabrechnung vom Jahr 01.01.2005 - 31.05.2005 bekommen hat.
    Und wenn doch, wieviel ? Ich beziehe Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und bin allein erziehend.

    Danke


Egal aus welchem Jahr das Betriebskostenguthaben stammt,ist man Alg2-Bezieher,so wird es in dem Monat angerechnet,indem es zugeflossen ist.
Beispiel:Ist man zur Zeit Alg2-Bezieher und erhält ein Betriebskostenguthaben zb. aus den Jahren 2005-2007,so wird dies als Einkommen angerechnet.
Es ist unerheblich ob man in den betreffenden Jahren Alg2 bezog oder nicht.
Bezieht man dagegen momentan kein Alg2 und erhält ein Guthaben,dann hat man Glück(man kanns behalten:wideeyed.

Gruß Bernd

[Dieser Beitrag wurde am 26.02.2008 - 01:08 von bernd02 aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 26.02.2008 - 02:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 




Hallo Bernd,

die Frage wurde bereits, mit Hinweis auf den Ratgeber hier im Forum, beantwortet.

Wolf





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