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JoseIgnacio 

Status: Offline Registriert seit: 09.06.2007 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 20.07.2008 - 14:16 | |
Wie funktioniert denn das Grundbuchwesen in Uruguay ? Kann ich über das Grundbuchamt den Namen eines Grundstückseigentümers herausfinden ?
In Deutschland ist dies problemlos möglich (bei Nachweis von berechtigtem Interesse), in Spanien fast unmöglich...
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difilous 

Status: Offline Registriert seit: 21.03.2006 Beiträge: 4157 Nachricht senden | Erstellt am 20.07.2008 - 23:04 | |
Au.... man merkt deinen spanischen Aufenthalt. Erzähle mal, das man in Spanien für die Neufließung im Bad eine Baugenehmigung beantragen muss. Zumindest in Andalusien.
Also es ist hier ähnlich wie in D. Das Grundbuchwesen funktioniert. Das Beste ist die Sache von einem Notar zu klären. Auf Grund deiner blauen Augen, wird dir keiner eine Auskunft geben. Und das ist ok.
LG, Difi
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miguel  Gründer und Betreiber des Forums
       

Status: Offline Registriert seit: 31.08.2005 Beiträge: 4683 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 03:59 | |
Es ist leicht, den Eigentuemer herauszubekommen:
Du brauchst moeglichst den Manzana( Also Flurstueck) und die Solarnummer ( Parzelle), dann kann man im Katasteramt gegen Gebuehr die Auskunft bekommen.
Wir haben das immer den Notar machen lassen, ich bin mir nicht sicher, ob das Jeder nachfagen darf, glaube schon
Signatur ich bin Uruguayaner und habe 15 Jahre in Deutschland gelebt. |
difilous 

Status: Offline Registriert seit: 21.03.2006 Beiträge: 4157 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 20:56 | |
Wäre ein Versuch wert.
Ohne Einverständnis des Besitzers darf man in Deutschland und Spanien nicht Einsicht nehmen. Selbst als Miteigentümer wird man gefragt, was man einsehen möchte. Nicht das man dann nur teilweise einsehen darf, aber es gibt Gemeinschafteigentum und braucht dafür eine Vollmacht.
Miguel, frage doch bei der nächsten Gelegenheit mal nach. Denn dann könnten das ja schon im Vorfeld Immobilienmakler das übernehmen.
Hier gibt es auch die Hürde, dass viele Eigentümer eingetragen sein können. In Spanien wurde eine Oma unter den Teppich gekehrt. War bestimmt nicht billig. Der Enkel verscherbelte alles. Als es rauskam, war die Oma noch Putzmunter und dachte nicht ans Sterben und enterbte den Enkel. Die Sache ging für 17 Käufer gut aus, nur die Familie war zerstritten. Hätte auch andersrum laufen können. Also würde ich immer nachhaken, ob die Papiere ok. sind.
LG, Difi
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fatmita  Einwanderungs-Expertin
      

Status: Offline Registriert seit: 24.08.2006 Beiträge: 1645 Nachricht senden | Erstellt am 22.07.2008 - 01:37 | |
hier ist das Katasteramt genauso verlaesslich, wie Deutschland.
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Emigrator unregistriert
| Erstellt am 22.07.2008 - 17:16 | |
fatmita schrieb
hier ist das Katasteramt genauso verlaesslich, wie Deutschland.
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... und in Deutschland brauchst du keinesfalls eine Vollmacht - es reicht völlig aus, wenn du dem Beamten erzählst, dass du das Grundstück kaufen möchtest. Ist jedenfalls hier so. Möglicherweise gibt's da Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
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difilous 

Status: Offline Registriert seit: 21.03.2006 Beiträge: 4157 Nachricht senden | Erstellt am 22.07.2008 - 22:20 | |
Kenne es nur von Berlin und Andalusien.
Nicht mal mit der Eigentumsschachtel kam man weiter, obwohl ich da mit dem richtigen Satz, an Unterlagen zur Einsicht bekam. Es ging um Papiere die im Krieg Verbrand waren. Man fand noch einiges. Man konnte vor Ort Auszüge kopieren lassen. War eine Fleißarbeit. Ging aber nur, weil ich Mitbesitzerin war.
Normalerweise übergibt man so was dem Notar. Und das lief hier in Uy völlig korrekt ab.
LG, Difi
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