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JoseIgnacio ...



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...   Erstellt am 20.07.2008 - 14:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wie funktioniert denn das Grundbuchwesen in Uruguay ? Kann ich über das Grundbuchamt den Namen eines Grundstückseigentümers herausfinden ?

In Deutschland ist dies problemlos möglich (bei Nachweis von berechtigtem Interesse), in Spanien fast unmöglich...




difilous ...





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...   Erstellt am 20.07.2008 - 23:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Au.... man merkt deinen spanischen Aufenthalt. Erzähle mal, das man in Spanien für die Neufließung im Bad eine Baugenehmigung beantragen muss.Zumindest in Andalusien.

Also es ist hier ähnlich wie in D. Das Grundbuchwesen funktioniert. Das Beste ist die Sache von einem Notar zu klären. Auf Grund deiner blauen Augen, wird dir keiner eine Auskunft geben. Und das ist ok.

LG, Difi





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miguel ...
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...   Erstellt am 21.07.2008 - 03:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Es ist leicht, den Eigentuemer herauszubekommen:
Du brauchst moeglichst den Manzana( Also Flurstueck) und die Solarnummer ( Parzelle), dann kann man im Katasteramt gegen Gebuehr die Auskunft bekommen.
Wir haben das immer den Notar machen lassen, ich bin mir nicht sicher, ob das Jeder nachfagen darf, glaube schon





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difilous ...





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...   Erstellt am 21.07.2008 - 20:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wäre ein Versuch wert.
Ohne Einverständnis des Besitzers darf man in Deutschland und Spanien nicht Einsicht nehmen. Selbst als Miteigentümer wird man gefragt, was man einsehen möchte. Nicht das man dann nur teilweise einsehen darf, aber es gibt Gemeinschafteigentum und braucht dafür eine Vollmacht.
Miguel, frage doch bei der nächsten Gelegenheit mal nach. Denn dann könnten das ja schon im Vorfeld Immobilienmakler das übernehmen.
Hier gibt es auch die Hürde, dass viele Eigentümer eingetragen sein können. In Spanien wurde eine Oma unter den Teppich gekehrt. War bestimmt nicht billig. Der Enkel verscherbelte alles. Als es rauskam, war die Oma noch Putzmunter und dachte nicht ans Sterben und enterbte den Enkel. Die Sache ging für 17 Käufer gut aus, nur die Familie war zerstritten. Hätte auch andersrum laufen können. Also würde ich immer nachhaken, ob die Papiere ok. sind.

LG, Difi





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fatmita ...
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...   Erstellt am 22.07.2008 - 01:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hier ist das Katasteramt genauso verlaesslich, wie Deutschland.





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...   Erstellt am 22.07.2008 - 17:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


fatmita schrieb

    hier ist das Katasteramt genauso verlaesslich, wie Deutschland.

... und in Deutschland brauchst du keinesfalls eine Vollmacht - es reicht völlig aus, wenn du dem Beamten erzählst, dass du das Grundstück kaufen möchtest. Ist jedenfalls hier so. Möglicherweise gibt's da Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.




difilous ...





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...   Erstellt am 22.07.2008 - 22:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Kenne es nur von Berlin und Andalusien.
Nicht mal mit der Eigentumsschachtel kam man weiter, obwohl ich da mit dem richtigen Satz, an Unterlagen zur Einsicht bekam. Es ging um Papiere die im Krieg Verbrand waren. Man fand noch einiges. Man konnte vor Ort Auszüge kopieren lassen. War eine Fleißarbeit. Ging aber nur, weil ich Mitbesitzerin war.
Normalerweise übergibt man so was dem Notar. Und das lief hier in Uy völlig korrekt ab.

LG, Difi





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