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306cabrio ...
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...   Erstellt am 06.06.2005 - 10:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sollala

mich hat die Gendarmerie rausgefangen, weil ich nachts um ~2330 Uhr mit angeschalteten Neblern durch eine verdammt finstere Ortschaft Richtung Heimat gefahren bin.

Gut, mir ist einmal ein kleines Kind um, ich glaub halb 1 uhr Früh, ebenfalls in einer recht dunklen Ortschaft vors Auto gelaufen und ich hätte es beinahe zu spät erkannt (damals noch serienmäßige ungarische Leuchtmittel)

Zahlen musste ich nicht, weil ich so eine Situation nicht noch einmal erleben will und die Nebler auch wieder einschalten werde, zumal es BREITSTRAHLER sind die in die breite strahlen und niemanden blenden.

Jetzt meine Frage

grundsätzlich ist es ja verboten, dass die Nebler mit Fernlicht eingeschaltet werden

ABER

in der BEdienungsanleitung meines Autos steht ausdrücklich, dass sie mit Stand-, Abblend-, und Fernlicht eingeschaltet werden können

es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die NEBELSCHLUSSLEUCHTE bei klaren Sichtverhältnissen ausgeschaltet sein muss um B lendung zu vermeiden

jetzt meine Frage, Tagfahrlicht und Breitstrahler?

es ist unbestritten sicherer die Breitstrahler einzuschalten

gut, mein papa machts auch, aber der hat handfeste argumentation *g* der zahlt garantiert keine strafe

es kommt ja nun diese tagfahrlicht novelle

wieso nicht einfach standlicht und breitstrahler einschalten???

die breitstrahler blenden doch niemanden zum Teufel

lg





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RoadKill406 ...
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...   Erstellt am 06.06.2005 - 11:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


weil das Standlicht STANDlicht heißt! Und laut gesetzt darst du das NUR im STAND aufdrehen! Hatte darüber schon mal ne diskussion mit einem Kiwara! Aber es gibt Lampen von Osram, die heißen Light@Day und sind dafür ausgelegt, dass du sie Tag und Nacht verwendest! Somit die 4fache lebensdauer glaub ich! Aber die Preise sind auch stolz! Eine H7 lampe kostet um die 39 Euro! Und sind nich mal schön blau oder weiß sondern so gelblich wie die originalen!





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mfg Martin

Peugeot 607 2,7 V6 HDI / Yamaha Raptor 700 GYT-R Edition / Suzuki Samurai Trial Umbau

306cabrio ...
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...   Erstellt am 06.06.2005 - 11:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


idiotische gesetze

absoluter schwachsinn

ich schalt meine nebler wenn ich der meinung bin es ist zu finster trotzdem ein, zumal es ja laut bedienungsanleitung keine nebler sind hehe sondern ich zitiere "Breitstrahler"





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Gitti206 ...
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...   Erstellt am 06.06.2005 - 14:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ich glaub aber, dass die Bezeichnung "Breitstrahler" bei den Kiwaran nicht gilt! Für die ist das alles das gleiche!

Mein Bruder habens auch mal aufgehalten mit dem Auto von mein Dad und der hat auch "Breitstrahler" drinnen! Da habens auch gesagt, er muss sie ausschalten! Wie mein Bruder dann gesagt hat, dass es gar keine Nebelscheinwerfer sind, hat er nur gemeint, das ist alles das gleiche und er solls sofort ausschalten! Richtig schön beschissen!





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Axel406Coupe ...
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...   Erstellt am 06.06.2005 - 17:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Also bei uns in D darfste mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren. Bei Euch in Ö scheint wieder alles anders zu sein - wie fast immer

Ob Breitstrahler oder Nebelscheinwerfer, ist egal. Oberstes Gesetz: Der "Kiwara" hat immer recht!!

Gruss Axel





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Lebenskünstler, Gaunereien aller Art

http://woc3.gamed.de/Bordell/Axel406Coupe

306cabrio ...
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...   Erstellt am 18.06.2005 - 13:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


weil ich das alte thema grad sehe

ist es nicht so, dass nebelscheinwerfer und fernlicht NICHT zusammen eingeschaltet werden können dürfen?

denn bei meinem geht das,

also --> keine nebler --> erlaubt oder=

lg





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Tommy206er ...
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...   Erstellt am 18.06.2005 - 13:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Also nebler darf man nur auf da autobahn aufgedreht haben!!!!!!!!!
Nebler und standlicht darf man bei uns net!!!!!!!!



Tommy





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C'est si bon ... :))!!!

spawn ...
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...   Erstellt am 18.06.2005 - 16:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


vielleicht hilft das :

lt. ARBÖ :

das lenken eines kraftfahrzeuges mit eingeschalteten nebelleuchten ist nur bei regen, schneefall und dgl. (zusätzlich zum abblend- oder fernlicht) erlaubt, bei klarem Wetter jedoch verboten, wenn keine engen und kurvenreichen straßen befahren werden.
das fernlicht ist nur bei dunkelheit und außerhalb des ortsgebietes zulässig. es darf jedoch bei nebel nicht eingeschaltet sein, weil sonst selbstblendungsgefahr besteht.

mfg günter





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306cabrio ...
Peugeot Botschafter/-in
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...   Erstellt am 18.06.2005 - 19:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


und bei eng und kurvenreich beginnt der argumentationsspielraum

für manchen ist eine enge kurvenreiche Straße schon die Triesterstraße, oder in der Innenstadt die Gässchen

ich bleib dabei, wenns zu extrem ist, einschalten, bevor ich ein Kind niederfahre, schalt ich die nebler ein und riskier 21 Euro Strafe

lg





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306xsiDriver ...
Löwenbändiger/-in
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...   Erstellt am 18.06.2005 - 19:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


306cabrio schrieb

    und bei eng und kurvenreich beginnt der argumentationsspielraum

    für manchen ist eine enge kurvenreiche Straße schon die Triesterstraße, oder in der Innenstadt die Gässchen

    ich bleib dabei, wenns zu extrem ist, einschalten, bevor ich ein Kind niederfahre, schalt ich die nebler ein und riskier 21 Euro Strafe

    lg


wtf?!?!?!?!?!?





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