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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 25.04.2007 - 18:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo

hab mal eine frage,

folgende situation: vater arbeitslos, mutter hat arbeit ca. 700 € verdienst.... miete warm schon 500 €.... bleiben ca 200 € übrig bekommt man trotzdem noch zuschüsse oder heißt es dann: ne sie haben doch geld !?

dazu folgendes: miete ist durchschnitt vom preis her 3 Personen 75 qm




<quinky>
unregistriert

...   Erstellt am 25.04.2007 - 18:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

Es besteht ein Anspruch auf AGLII, wenn außer dem Verdienst der Mutter keine Einkünfte vorhanden sind.
Du schreibst von 3 Personen.
Bist Du arbeitslos, Schüler oder?????
Wie alt bist Du?
Beziehst Du Kindergeld oder hast anderweitige Einkünfte?
Diese Grundlagen müßten bekannt sein, um ALG-II-Aufstockung zu berechnen.
Folgende Berechnung bei 3 Personen, Eltern + Kind zwischen 18-25
Regelsätze Eltern 2 x 311€
Regelsatz 18-25 Jahre 276€
Miete für die drei 500€ (muß angemessen sein)
Summe Bedarf 1398€
davon abzuziehen Einkommen
700€ netto
- ca. 250€ Erwerbstätigenfreibetrag
= 450€ bereinigtes Einkommen
eventuelles Kindergeld ist ebenfalls Einkommen
Die Differenz zwischen Bedarf und bereinigtem Einkommen ist der Hartz-IV-Anspruch.
Sollte das Kind 18-25 Jahre ebenfalls Einkommen haben, müßte das gesondert als Einkommen berücksichtigt werden.
Meiner Meinung nach sollte schnellstens ein Hartz-IV-Antrag gestellt werden. Erst ab Antragsdatum wird berechtigte Unterstützung gezahlt.
Falls Du genauere Informationen haben willst, müßtest Du mehr Daten bekannt geben.
Gruß
Quinky




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 25.04.2007 - 18:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

danke erstmal für die informationen ! also ich bin 17 und gehe noch zur schule und wir beziehen bereits kindergeld... fürs erste bleibe ich auch bei den eltern wohnen! ich persönlich habe keine eikünfte..... udn die miete von 500 € ist hier angemessen ( selbst wenn nicht, das umziehn ist ja norfalls kein problem) danke schonmal lassen sich jetzt bessere berechnungen anstellen ?

mfg

gast




<quinky>
unregistriert

...   Erstellt am 25.04.2007 - 19:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

wenn also die Einkommensituation so ist, wie Du geschildert hast, ergibt sich folgendes Bild:
Sofort ALGII beantragen.
Berechnungen:
Regelsätze Eltern = 622€
Regelsatz Du = 276€
Miete = 500€
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft : 1398€

Einkommen:
Wie gesagt
700€ netto, Verdienst Mutter (entspricht ca. 900€ brutto)
-ca. 250€ Erwerbstätigenfreibetrag
= bereinigtes Erwerbseinkommen = 450€
Einkommen Kindergeld = 154€
Gesamteinkommen 604€

Differenz zwischen Gesamtbedarf und Einkommen = 1398-604=794€ Anspruch Hartz-IV

Dieser Betrag kann sich geringfügig verändern, da ich von einem ermittelten Bruttolohn von 900€ ausgegangen bin (der Erwerbstätigenfreibetrag wird vom Bruttolohn errechnet). Differenz für grundsätzlichen Anspruch geringfügig.

Es gibt eine Ausnahmesituation:
Wenn Ihr "zu reich" seid = zuviel Vermögen habt.
Allgemeines Schonvermögen:
150€ x Lebensalter + 750€ für Anschaffungen
pro Person bei den Eltern
bei Dir 3100€ + 750€ für Anschaffungen
Dieses allgemeine Vermögen dürft Ihr besitzen, dann seid ihr anspruchsberechtigt
Altersvorsorgevermögen (extra)
250€ x Lebensalter pro Person.

Gruß
Quinky





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