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LeRouge unregistriert
| Erstellt am 09.10.2006 - 23:09 | |
Hallo Balou,
Hihihihuhuhuhahaha, aber meiner wird mit 64J nicht mehr berücksichtet, sonst bei entsprechendem Program, hätte ich hier schon ehr17,50 im monat für über,bringt auch mehr wie Glotze!! nur so ne super schönheit a la M...l fehlt mir noch, allerdings ist in letzter Zeit ihre Frisur besser geworden, na ja gut für Heute sonst komme ich noch ins schwärmen.(ah ja und schwarze mag ich auch nicht)
Bleibe sauber,
[Dieser Beitrag wurde am 13.12.2007 - 19:39 von Ottokar aktualisiert]
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mikoham  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 27.08.2007 Beiträge: 22 Nachricht senden | Erstellt am 29.08.2007 - 06:00 | |
[Zitat=blueshirtxxl]
[color=blue][/color]
In Dortmund läuft das so:
Du Fotokopierst dir den ALG4 Bescheid selbst, kostet auf dem Bürgeramt nämlich 50€c pro Seite, sind ja immerhin 6 Seiten, der Amtsmensch vergleicht die Kopie und beglaubigt. kostet nochmal was. Dann selbt in einen Briefumschlag und ab nach Köln. Antwort kann auch schon mal 2-3 Monate dauern, rufst du dort an kostets wieder ..also warten. 
[/Zitat]
Hallo,
erschreckend zu lesen wie unterschiedlich die Ämter auf Kopien reagieren. Bei unserem Amt in nehmen die Pro Seite 1,-€!!! Aber wo steht denn geschrieben das aus der Regelleistung diese zu zahlen sind ? Es ist hierfür nichts vorgesehen. Meiner Meinung nach verfassungswidrig.
Oder ?
Signatur Lieben Gruß
Mikoham |
hoffnungsloser Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 04.09.2007 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2007 - 08:56 | |
ich wollte mich als hartz IV empfänger auch gerne von der lästigen gez-gebühr befreien lassen.
dazu musste ich zunächst meine bewilligung abwarten und diese mit zum amt nehmen damit der antrag dort unterschrieben und weitergeleitet werden konnte.
ich habe dann nur den reinen bescheid mitgenommen und nicht die seiten mit den rechten und pflichten und paragraphen und den ganzen quatsch....neee, das war nicht ok. also wieder die 10km nach hause und den KOMPLETTEN bescheid geholt und vorgelegt.
so klappte dann die beantragung auf befreiung.
wenige später dann die ablehnung. der grund?
ich bekomme einen zuschlag weil ich sehr lange am stück in einem beschäftigungsverhältnis war.
dieser zuschlag wird mir jedoch KOMPLETT wieder abgezogen für kindesunterhalt. ich habe also nicht einen cent davon.
dennoch sei das für die gez unerheblich wofür das geld verwendet wird. alleine weil ich den zuschlag bekomme muss ich gez-gebühren zahlen. habe natürlich einspruch erhoben. mal abwarten.....
und die dame vom amt? hätte die das nicht wissen müssen wie die gesetzeslage ist?
auf anfrage sagte die: "na klar, wisse sie das, aber ich hätte ihr ja wohl sowieso nicht geglaubt."
aaarrrgh...ich hätte die über den tisch ziehen können....dafür schickt die mich auch nochmal nach hause um den bescheid zu komplettieren....
dabei soll man noch ruhig bleiben.....grrr...
Signatur BITTE ANKLICKEN:
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<lovely> unregistriert
| Erstellt am 05.10.2007 - 19:56 | |
hola.... wo lebt ihr denn???? *staun* ... da wohn ich ja mal in ner gemeinde mit ner richtig guten ... fast liebevollen arge....
also, ich geh zur arge, laß mir meinen bescheid als kopie ausdrucken, die junge dame macht nen stempel drauf, unterschreibt das, füllt dann auch noch fast den antrag für die gez aus, drückt mir das ganze in die hand..... ich füll den rest dann noch aus wie unterschrift, besorg nen umschlag, kleb ne briefmarke drauf und ab das gute ding... kostet mich 55 cent.... mehr nicht...
grüssis
lovely
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<salve> unregistriert
| Erstellt am 12.10.2007 - 19:11 | |
hallo
schickt an die gez einfach zum antrag der comunalen noch einen wachturm--ihr wißt was ich meine--
diese gemeinschaft hat keine fernseher zu hause.
machen viele
gruß salve
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