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DirkGrund ...
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...   Erstellt am 08.09.2006 - 12:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag geewährt.

Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:

1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Sozialhilfebescheid

2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):
Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung

3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden.

4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen

5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-Bescheid

6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG

7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG

10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Bitte fügen Sie unbedingt beim Versand des Antrages eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises bzw. die von einer Behörde oder dem Vorsorgungsamt ausgefertigte “Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde” bei. Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. Fügen Sie dann nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises bei.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar!
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<Anke>
unregistriert

...   Erstellt am 09.09.2006 - 20:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Liebe Forum-Leser,

als ich vergangenen Donnerstag in einer Arge-Geschäftsstelle in Hamburg um eine Kopie, bzw. eine Zweitausfertigung meines Bewilligungsbescheides bat, um der GEZ einen erneuten Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren zusenden zu können, bekam ich zur Antwort: "Das ist ja Papierverschwendung, wenn wir das bei dreitausend Leuten machen würden!"

Die Arge beglaubigt keine Bescheide! Man muß zum Bezirksamt und 13 Euro Gebühren dafür bezahlen, die man nicht übrig hat. Ich empfinde das als Schikane.

Gruß aus Hamburg




DirkGrund ...
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...   Erstellt am 10.09.2006 - 09:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was echt? Das ist doch wohl die Höhe.

Dem SA würde ich was erzählen!!Die Argen haben Geld für Strafzahlungen zahlen aber kein Geld für Papier,ich mach mir richtig Sorgen um die.Ich glaube ich sende denen ein Pack Papier .Als wenn alle Hartz4ler gleich am selben Tag und Monat das verlangen würden............





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LeRouge
unregistriert

...   Erstellt am 14.09.2006 - 23:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Auch ich bezahle keine GEZ, ich wohne in eine Relativ kleine Gemeinde,( nur zur Info ) ich klemme mein H4 Bescheid unter den Arm, und gehe zur Gemeindehaus, dort kopiert der gute Mann das besagte Stuck schlagt sein Stempel drauf, und sendet das ganze nach Köln.
Und es kostet nicht mal eine Briefmarke.




<Bella B>
unregistriert

...   Erstellt am 15.09.2006 - 12:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich habe noch niiiiieeee GEZ bezahlt. Einmal stand ein Prüfer vor der Tür. Ich habe gesagt, er solle warten bis ich mich angezogen habe. Dann habe ich mir gemütlich einen Kaffee gemacht und Zeitung gelesen. Nach 20 min hat der Typ doch tatsächlich noch einmal geklingelt. Und dann habe ich gesagt: "oh das tut mir aber leid, ich hab sie ganz vergessen. ich muss jetzt aber noch ganz schnell die wäsche aus der maschine nehmen....nach ca. 15 min ist der dann gegangen hat das ganze haus zusammen gebrüllt. aber von da ab hatte ich ruhe...dabei schloss ich natürlich nie die tür auf.

leute, ich weiß, das war frech von mir..aber ich kann kontrolleure nicht leiden. andere ausspionieren und damit geld verdienen???



Bis dann...ich werde jetzt auch wieder mehr schreiben! Versprochen!




LeRouge
unregistriert

...   Erstellt am 15.09.2006 - 18:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
Ich glaube, habe noch einen besseren Vorschlag! machen andere auch schon (Pay TV) so was nennt man Wettbewerb! dann brauchte man keine Halbe Monats Stromrechnung für die Glotze, und das auch noch für Programme die man sowieso nicht guckt. (meine Stromrechnung Ca 32€ im Monat) aber ich glaube ehr wird auch noch TV ausgestrahlt über die Mikrowelle oder den Küchenherd, nur so hat man noch mehr Empfangsgeräte, Computer ist ja schon, und Handy??
In diesem sinne, last euch nicht unter kriegen, LEISTE WIEDERSTAND, gehe auf die Straße, mach Demo, und gehe zur Wahl (ROT ist erste wahl)

[Dieser Beitrag wurde am 15.09.2006 - 18:54 von LeRouge aktualisiert]




Gritli ...
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...   Erstellt am 15.09.2006 - 19:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


dass mit den PC´s und GEZ hat gerade die ARD beschlossen. ich denke, die ticken nicht ganz richtig! wie sollen die in erfahrung bringen, ob man überhaupt TV über den PC schaut???





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Demokratie bedeutet auch soziale Gerechtigkeit für ALLE!
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LeRouge
unregistriert

...   Erstellt am 15.09.2006 - 22:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Grüzi,
Du brauchst ja auch kein TV schauen, ledelig der bereitstellung des Gerätes ist maßgebend.
Bleib am Ball
Ciao




blueshirtxxl 
Neu dazu gekommen


...

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...   Erstellt am 09.10.2006 - 20:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


[color=blue][/color]
In Dortmund läuft das so:
Du Fotokopierst dir den ALG4 Bescheid selbst, kostet auf dem Bürgeramt nämlich 50€c pro Seite, sind ja immerhin 6 Seiten, der Amtsmensch vergleicht die Kopie und beglaubigt. kostet nochmal was. Dann selbt in einen Briefumschlag und ab nach Köln. Antwort kann auch schon mal 2-3 Monate dauern, rufst du dort an kostets wieder ..also warten.





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die geballte Faust in der Tasche bewirkt nichts!

Balou ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 09.10.2006 - 21:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hey LeRouge,
sag mal, wie ist das eigentlich mit dem Kindergeld?
Kann man dann ja auch beantragen, obwohl man noch gar keine Kinder hat. Das Gerät dafür haben viele ja schon....





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Wem das Wasser bis zum Hals steht, der sollte den Kopf nicht hängen lassen...

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