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stylishF 
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...

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...   Erstellt am 03.06.2008 - 15:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo erstmal,

ich bin neu hier im Forum und hätte mal gleich was ganz wichtiges.
Ich habe in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. (Bei der Arge bin ich noch eingetragen)
Ich habe mich jetzt von meinem Freund getrennt.
Vorrerst werden wir in der Wohnung bleiben da ich sie alleine nicht bezahlen kann und grad keine Zeit für einen Umzug habe. (Ich bin Azubi und im Prüfungsstress) Aus deer Wohnung ausziehen werde ich erst im August wo ich Urlaub habe. Schaue mich schon nach Wohnungen um. Jetzt ist aber die Frage was ich tun muss um aus der Bedarfsgemeinschaft raus zu sein?
Ich verdiene ja mein eiegenes Geld und es reicht für die halbe Miete usw. Muss ich einen Antrag stellen oder müssen wir jetzt eine Wg anmelden?
Ich will nämlich nichts mehr damit zu tun haben. WIll einfach noch meine Ruhe haben und mich auf meine Ausbildung konzentirieren.

Getrennte Zimmer haben wir bereits.
Und mein Zeug habe ich auch schon zusammengepackt bzw halt getrennt so wie es halt ist.

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Schonmal vielen Dank und Liebe Grüße.

Und dann wäre das hier noch.

ich hätte mal eine Frage.
Ich habe mich zwar von meinem Freund getrennt wir gelten aber noch als bedarfsgemeinschaft.
Ich kriege jetzt 335 Euro Urlaubsgeld ausgezhalt.
Wieviel darf ich davon behalten und wieviel nehmen die mir weg? Habe ich evtl. einen Freibetrag?

Bitte bitte ich bräuchte eine schnelle Antwort bevor alles weg ist... Hab mir mein Geld verdient und bin nicht mal mehr mit ihm zusammen...

Danke im vorraus

[Dieser Beitrag wurde am 03.06.2008 - 16:38 von stylishF aktualisiert]




stylishF 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 6
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...   Erstellt am 03.06.2008 - 17:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hey BITTEEEEE antwortet doch?
Möchte des so schnell wie möglich erledigen..

bütte bütte




schlingel ...
Sehr Aktiv
.........

...

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Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 100
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...   Erstellt am 03.06.2008 - 18:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tach auch,

zuerst müßt ihr der ARGE mal flott die Veränderung mitteilen. Das Formular findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- … -II-kn.pdf Am besten füllt ihr das getrennt, also jeder für sich aus.

Bezieht ihr denn beide ALG II? Seit wann seid ihr als BG eingestuft und wie lange lebt ihr schon zusammen?

Beantworte mal die Fragen. Dat Wolf oder Ottokar gucken sicher noch heute rein und können dir mehr Info geben.

Schlingel





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung und meine Erfahrungen wider. Ich gebe niemals Rechtsberatung oder dergleichen!

Eure ARGEn Erlebnisse könnt ihr auch anonym bei HARTZKRITIK veröffentlichen lassen, damit die Leute erkennen, wie mit Betroffenen umgegangen wird!

stylishF 
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...

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Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 6
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...   Erstellt am 03.06.2008 - 18:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also ich bin Auszubildende und kriege nichts kein Alg kein bafög kein bab. möchte ich auch nicht.
Wir leben seit ca 2 Jahren zusammen. Er ist seit 31.März arbeitslos. und hat am 29 Mai das erstemal Alg2 bekommen.

Danke für die Antwort




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 09:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


D.h. er ist Arbeitslos und erhält ALG II und ihr habt euch beim Antrag als BG eintragen lassen?

Hm, das ist blöd gelaufen, das hättet ihr erst mal nicht machen brauchen und dürfen.
Jetzt da wieder heraus zu kommen, ist schwierig und Bedarf etwas Überlegung.

Das beste wäre es, wenn ihr hier jeder getrennt gegen den ALG II Bescheid Widerspruch einlegt mit der Begründung, dass ihr keine BG sondern eine WG seid und du nach Abschluss deiner Ausblidung sofort ausziehst.
Zusätzlich einen Beweisantrag, das Amt möge dies durch einen Hausbesuch prüfen und bestätigen.

Dazu muss ich noch wissen: auf wen läuft der Mietvertrag? Auf euch beide?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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stylishF 
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 12:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja er ist Arbeitslos.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide... -.-
Und als er hartz beantragt hat waren wir noch zusammen. ISt echt soein scheiß.
Und eine Frage ganz wichtig wie kann ich des mit meinem Urlaubsgeld regeln? siehe erste Beitrag.

Wiederspruch werd ich nicht machen da ich dann lügen wurde und mich irgendwo reinreite alles was ich will ist raus aus dem mist zu sein.....


Danke für die Antwort bis dann

Des mit dem Beweisantrag wäre ne Möglichkeit oder?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 12:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dann funktioniert möglicherweise folgendes:

== Mitteilung er ==

Datum

Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger

Veränderungsmitteilung

Werte Damen und Herren,


hiermit teile ich ihnen mit, das ich seit dem xx.xx.xxxx mit Frau ... keine Bedarfsgemeinschaft mehr im Sinne des § 7 Abs. 3a SGB II bilde, da wir uns getrennt haben.

Sobald Frau ... eine passende Wohnung gefunden hat, wird sie ausziehen. Solange teilen wir uns noch die Miete - mehr nicht!

Falls ihnen diese Erklärung nicht ausreicht, stelle ich hiermit gemäß §§ 20 und 21 SGB X den Antrag auf Beweis durch Augenschein.
Bitte beauftragen sie diesbezüglich ihren Außendienst, ich werde diesem hierzu den Zutritt zur Wohnung uneingeschränkt gestatten. Eine diesbezügliche Genehmigung meiner Mitbewohnerin, Frau ..., liegt vor.


MfG
...


=====


== Mitteilung du ==

Datum

Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger

Veränderungsmitteilung

Werte Damen und Herren,


hiermit teile ich ihnen mit, das ich seit dem xx.xx.xxxx mit Herrn ... keine Bedarfsgemeinschaft mehr im Sinne des § 7 Abs. 3a SGB II bilde, da wir uns getrennt haben.

Sobald ich eine passende Wohnung gefunden habe, werde ich ausziehen. Solange teilen wir uns noch die Miete - mehr nicht!

Falls ihnen diese Erklärung nicht ausreicht, stelle ich hiermit gemäß §§ 20 und 21 SGB X den Antrag auf Beweis durch Augenschein.
Bitte beauftragen sie diesbezüglich ihren Außendienst, ich werde diesem hierzu den Zutritt zur Wohnung uneingeschränkt gestatten.
Eine diesbezügliche Genehmigung meines Mitbewohners, Herrn ..., liegt vor.


MfG
...


=====

[Dieser Beitrag wurde am 04.06.2008 - 12:54 von Ottokar aktualisiert]





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stylishF 
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...

Status: Offline
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 6
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 18:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


okay vielen dank.

könnten wir eventuel noch das mit meinem urlaubsgeld klären?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 19:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Stylish,

wenn ich das richtig sehe, dann meldet ihr euch ja mit Datum vom xx.xx.2008 als BG ab. Einkünfte, die du danach auf dein Konto erhälst, dürfen also m. M. nach nicht mehr der BG zugeschlagen werden. Sollte die ARGE dies trotzdem versuchen - Widerspruch einlegen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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